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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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noch weiter gehende Ausnahme wird von den Vertretern des Handels-und Fabrikstandes dahin beantragt, daß jeder Aussteller eines auf eigne Ordre, wenn auch nicht für Rechnung eines Dritten gezogenen Wechsels aus dem Accepte die Wechselklage gegen den Bezogenen haben solle." Im Allgemeinen hat es der Fabrikstand nicht verlangt. Also befürchte ich nicht, daß nicht die zweite Kammer sich conformiren sollte. Referent Domherr v. Günther: Ich habe hierauf zu erwidern, daß ich auch mit dem Handelsvorstande zu Leipzig mehrere Conferenzen darüber gehabt habe und man einstimmig -er Meinung war, daß anders nicht, als wie die Deputation be antragt hat, dem Bedürfnisse genügt werde. Staatsminister v. Könneritz: Dies beweist nur, daß die Wünsche immer weiter gehen, und wohin es führen würde, wenn die Gesetzgebung allen Wünschen nachkommen sollte. Präsident v. Carlowitz: Sie werden damit einverstanden sein, daß die erste Frage auf Z.58b. zu stellen sein wird. ß.58b. Lautet: „Bei Wechseln, welche für fremde Rechnung gezogen find, tritt lediglich der Aussteller, nicht aber der Dritte, für -essen Rechnung gezogen ist, mit den Empfängern des Wechsels in ein wechselrechtliches Verhältniß." Dieser Paragraph ist schon mit zum Vortrag gekommen, und wenn gleich dazu nichts bemerkt worden ist, so steht doch nichts entgegen, ihn jetzt zur Abstimmung zu bringen. Ich frage: ob die Kammer nach dem Vorschläge der Deputation §. 58 b. annehmen will? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Etwas schwieriger gestaltet sich -ie fernere Fragstellung. Zuvörderst muß ich bemerken, daß -ie Meinung in der Kammer aufgetaucht ist, es sei vorzüg licher, hier nicht über Fassungen, wie sie die Majorität und Minorität der Deputation gegeben, sondern zunächst über das Princip abzustimmen. Ich bin dieser Ansicht nicht. Die Erfahrung auf frühern Landtagen hat gelehrt, daß Abstimmun gen über Principfragen nicht zweckmäßig sind. Die aufge führten Gründe für die Abstimmung zuvörderst über das Princip sind mir übrigens nicht entgangen. Es wurde ge sagt, daß, wenn man sich für das Separatvolum Sr. König!. Hoheit entschiede, man verbunden sei, auch seiner Fassung bei H. 106 b. beizutreten. Es ist dies wahr, ich finde aber hierin Zein Bedenken. Es ist alsdann allerdings durch die Annahme -es Separatvotums Sr. Königl. Hoheit gewissermaaßen auch schon über sein Separatvotum bei §.106b. entschieden. Allein es kommt oft vor, daß zwei Fragen mit einander im engsten Zusammenhänge stehen und doch gesondert zur Abstimmung gelangen müssen, so daß, wenn man die eine annimmt, auch über die andere mit entscheidet. Das ist aber nicht zu ver meiden und, wenn man sich nur den Erfolg vergegenwärtigt, auch unbedenklich. Bei einem Punkte muß angefangen wer den. Ich kann das angeführte Bedenken nicht therlen. Da aber von Sr. Königl. Hoheit und von dem Herrn v. Bieder mann der Wunsch ausgedrückt worden ist, es solle zuvörderst über das Princip abgestimmt werden, so werde ich, wenn nichts dagegen erinnert wird, die präjudicielle Frage vorangehen lassen. Ich habe also die Kammer zu fragen: ob sie nach dem von einigen Mitgliedern der Kammer ausgesprochenen Wünsche jetzt nicht über die Fassungen, sondern über das Princip ab stimmen will? und bitte, darauf mit Ja und Nein zu antwor ten. — Es wird gegen neun Stimmen beschlossen, über die Fassungen abzustimmen. Präsident v. Carlowitz: Nun habe ich zunächst auf das Gutachten der Majorität der Deputation zu kommen. Dieses Gutachten findet sich S. 172 (s. o. S. 813). Ich werde auf dieses Gutachten die erste Frage stellen, bemerke aber, daß ich diese Frage jetzt nur stelle mit Ausschluß der Worte: „auch hinsichtlich des Rechts des Ausstellers an den acceptirenden Bezogenen". Diese Worte wünscht nämlich der Herr Separatvotant in Weg fall gebracht zu sehen. Um ihn also der Verlegenheit zu über heben, gegen das ganze Deputationsgutachten zu stimmen, während er doch den größern LH eil desselben unterschreibt, werde ich sodann eine weitere Frage auf die Einschaltung dieser Worte und eine dritte auf die Einschaltung eines Satzes, auf den ich später kommen werde, stellen. Ich frage also zunächst, ob man, nach der Ansicht der Majorität, ja ich kann sagen der gesammten Deputation (denn hierin stimmt Se. Königl. Hoheit mit der Deputation überein), den Satz so aufnehmen will: „Wechsel, welche an des Ausstellers eigne Ordre gestellt sind, werden, mit Ausnahme der gegenseitigen Verpflichtungen zwischen dem Aussteller und Remittenten, welche hier in Eine Person zusammenfallen, in allen übrigen Beziehungen den Wechseln gleichgeachtet, in welchen eine dritte Person Remit tent ist." Die weitere Fragstellung in Beziehung auf einen Antrag des Herrn Separatvotanten behalte ich der Kammer vor. Ich frage nun die Kammer: ob sie diesem vorgetragenen Theile des Deputationsgutachtens beistimmt? — Einstim mig Ja. Präsident v. Carlowitz: Nun hat zuvörderst der Herr Separatvotant gewünscht, daß die Worte: „auch hinsichtlich des Rechts des Ausstellers an den acceptirenden Bezogenen" ausfallen sollen. Die Majorität der Deputation wünscht diese Worte ausgenommen zu sehen. Ich habe die Frage auf das Gutachten der Majorität der Deputation zu stellen. Wer der Ansicht Sr. Königl. Hoheit beipflichtet, würde gegen die Majorität zu stimmen haben. Ich frage die Kammer: ob sie nach dem Anrathen der Majorität der Deputation in die be schlossene Fassung die Worte ausgenommen wissen will: „auch hinsichtlich des Rechts des Ausstellers an den acceptirenden Bezogenen"? — Wird durch zwei und zwanzig gegen dreizehn Stimmen abgelehnt.
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