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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Kammer der Einführung eines neuen Maaßsystems, mithin auch dem vorgelegten Gesetzentwürfe ihre Zustimmung so lange versagen möge, als nicht die gesummten Zollvereinsstaaten oder wenigstens die benachbarten und namentlich das Königreich Preußen die Annahme desselben Systems beschlossen haben werden." Seit Erstattung des ersten Berichts ist nun das Gesetz mittelst DecretS vorgelegt worden und namentlich zu erst an die zweite Kammer gelangt. Die zweite Kammer hat Berathung über das Gesetz gepflogen, dasselbe angenommen, jedoch mit dem Zusatze, daß der Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes und die etwa noch nöthig werdenden Modifikationen von der nochmaligen Zustimmung einer spätern Ständever sammlung abhängig gemacht werden sollen. Ungeachtet der Annahme des Gesetzentwurfs in der zweiten Kammer und die ser Erklärung hat die Deputation in ihrem Nachberichte ihren ersten Antrag wiederholt. Sie ist fortwährend der Meinung, daß aus den von ihr entwickelten Gründen für jetzt dem Ge setzentwürfe die Zustimmung zu versagen sei, bis zu einer Berei nigung mit den Zollvereinsstaaten, wenigstens mit der Krone Preußen. Dieser Antrag liegt nun jetzt vor. Was der Herr Staatsminister gegen den Antrag eingewendet, haben Sie eben vernommen. Sein Antrag geht dahin, daß man diesen An trag der Deputation für jetzt aussetzen und zuerst auf die specielle Berathung des Gesetzes eingehen möge. Ich habe zu erwarten, ob Jemand in der Kammer sich hierüber äußern wolle, weil ich glaube, daß, wenn es gleich ein Antrag der Regierung ist, doch jedenfalls eine Erklärung der Kammer nothwendig sein würde. Bemerken muß ich noch, daß, wenn der Antrag der Deputation abgelehnt werden sollte, die Kam mer dadurch beschließt, das Gesetz selbst zu berathen, welches dann entweder angenommen oder abgelehnt werden würde, daß aber auS der Ablehnung des Deputationsantrags noch kei neswegs folgen würde, daß wir den Antrag der zweiten Kam mer annehmen müssen, sondern es würde nach Annahme des Gesetzes immer noch eines weitern Beschlusses darüber bedür fen, ob es sistirt werde, also eine vseutio legis bis zu einem bestimmten Zeitpunkte eintreten solle. Ich erwarte, was die Kammer über den Antrag der Deputation und die Einwendung des Herrn Staatsministers zu äußern haben wird. Ich er kläre mich einverstanden mit dem Herrn Staatsminister und glaube, daß die Deputation nicht präjudicirt werde, wenn die Abstimmung über ihren Antrag bis nach Durchgehung des Gesetzes verschoben wird. Präsident v. Carlowitz: Ich erkläre mich einverstanden mit dem Anträge des Herrn Staatsministers. Es ist ganz gleichgültig, ob wir heute über das Deputationsgutachten ab stimmen, oder erst nach Durchgehung des Gesetzes und der Maaßvrdnung. Man muß sich aber außerdem noch zwei Fragen stellen. Die erste Frage ist: wenn soll der unterstützte Antrag des Herrn v. Erdmannsdorf zur Debatte kommen? Ich glaube, dann, wenn über das Deputationsgutachten durch Ab stimmung entschieden ist, und die zweite Frage: glaubt die Staatsregierung, daß, wenn der Entwurf im Einzelnen durch ¬ gegangen ist, die erste Abstimmung über das Deputationsgut achten zu erfolgen haben werde? Diese Frage dürste zu beja hen sein. Sollte übrigens nach der speciellen Durchgehung des Gesetzentwurfs das Deputationsgutachten Annahme fin den, so wünsche ich von der Staatsregierung darüber Auskunft zu erhalten, ob sie dann noch eine definitive Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst beantrage, eine Abstimmung, die ich freilich für entbehrlich halte. Staatsminister v. Falkenstein: Die erste Frage hat der Herr Präsident selbst beantwortet und ich habe dem nichts ent gegenzustellen. Was die zweite Frage betrifft, so würde die Regierung auf einer besondern Abstimmung bestehen können; es wird aber nicht geschehen, da die Abstimmung keinen Zweck haben würde. Präsident v. Carlowitz: Es ist mir erwünscht, diese Erklä rung zu vernehmen. Was aber die Frage in Betreff des v. Erd- mannsdorf'schen Antrags anlangt, so glaube ich, daß er zur Be rathung kommen muß, wenn das Deputationsgutachten ange nommen worden ist. Ich wünsche jetzt darüber Gewißheit zu haben, denn es ist für die morgende Sitzung von Einfluß, wie wir diese Frage heute entscheiden. Prinz Johann: Ich glaube, daß nach Verwerfung des Deputationsgutachtens die Frage auf den Antrag der zweiten Kammer zu richten sein wird. v. Erdmannsdorf: Ich habe meinen Antrag nur gestellt auf den Fall, daß das Deputationsgutachten Annahme findet. Er ist nur eventuell. Bürgermeister Hübler: Als Mitglied der Deputation er kläre ich mich einverstanden mit dem Borschlage des Herrn Staatsministers, das Gesetz speckell durchzugehen. Es wird diese specielle Prüfung hoffentlich der Probirstein für die Halt barkeit des Deputationsgutachtens sein. (Referent Bürgermeister v. Groff und v. Welck erklären sich ebenfalls einverstanden.) Vicepräsident v. Friesen: Ich bin mit dem Herrn Präsi denten ganz einverstanden und glaube, daß sich die Sache fol- gendermaaßen stellt. Die Mitglieder der Deputation, mit de nen auch ich mich einverstanden erkläre, haben erklärt, daß sie es zufrieden seien, daß dieAbstimmung über den S.71 (vgl. Nr.43 der Miltheilungen S. 979) befindlichen Antrag bis nach Durch gehung des Gesetzes ausgesetzt werde. Es bedarf darüber einer Fragstellung nicht mehr. Es wird also nun zur speciellen Durch gehung des Gesetzes zu verschreiten sein. Ist diese erfolgt und beendigt, so würde über den Antrag der Deputation S- 71 abzu stimmen sein. Wird dieser Antrag angenommen, so tritt die Berathung über den v.Erdmannsdorf'schen Antrag ein. Zu die sem würde ein Sousamendement gehören, welches Herr 0. Groß mann bereits angekündigt, und ein zweites Sousamendement, welches Graf Hohenthal-Püchau so eben eingegeben, aber noch nicht motivirt hat. Dies wird der Gang der Berathung sein. Da nun die Deputation sich mit dem'Antrage des Herrn Staats-
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