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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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kehr kommt, ist in der Regel auf Weisen von zwei neuen Ellen Umfang auszuweifen und so aufzubinden, daß 40 Fäden ein Ge- bind, 10 Gebind aber ein Strehn bilden, welches somit 800 Ellen in sich faßt. Ausnahmsweise mag jedoch auch ein Weifumfang von 3 neuen Ellen, so wie von 4 neuen Ellen und eine derartige Verdoppelung oder Halbirung der obigen Gebind- und Fäden- anzahl nachgelassen sein, daß die Lange des ganzen Strehns da bei entweder 800, oder 1600, oder 2400 neue Ellen bleibt. e) Das Strohgeflechtistüber einelligeKlafterbreter zu weifen, deren Umfang mithin zwei neue Ellen beträgt; nur bei dem groben ungespaltenen Geflecht mag nach Bedürfniß auch die Anwendung von 1H eiligen oder von 2 elligen Klasterbretern nachgelassen sein. Die Anzahl der in ein Gebind oder eine Mandel aufgenommenen Umgänge oder Klaftern ist aber vom Verkäufer jedesmal bestimmt anzugeben. In so fern über sel bige ein ausdrückliches Uebereinkommen nicht getroffen worden ist, hat der Käufer bei dem gespaltenen Geflecht zwölf, bei dem ungespaltenen vier und zwanzig Umgänge auf jedes Gebind zu verlangen. Staatsminister v. Falkenstein: Da von der geehrten Deputation eine Bemerkung zu diesem Paragraphen nicht ge macht worden ist, die Motive aber sehr umfänglich find, so würde Seiten der Regierung kein Bedenken entgegenstehen, wenn die Verlesung der Motive unterbliebe. (S. dieMotiv e in Nr. 13 der zweiten Kammer S. 283 flg.) Präsident v. Carlowitz: Will die Kammer von Ver lesung der Motive absehen? — Einstimmig Ja. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Würde es nicht zweckmäßig sein, sogleich Bestimmung dahin zu fassen, wie es anch früher gehalten worden ist, daß man nur dann die Mo tive vorlese, wenn Seiten der Deputation eine Erinnerung ge macht worden ist? Prinz Johann: Bei dem vorliegenden Gesetze würde ich dies nicht wünschen, denn es find nur bei wenigen Para graphen von der Deputation Bemerkungen gemacht, und ge rade bei diesen Paragraphen sind die Motive von großer Wichtigkeit. Präsident v. Carlowitz: Wenn die hohe Staatsregie rung auf Verlesung der Motive besteht, so wird sie erfolgen müssen. Staatsminister v. Falkenstein: Ausnahmsweise bei die sem und einigen andern Paragraphen noch. Vicepräfident v. Friesen: Ich erlaube mir bei diesem Paragraphen um eine Erläuterung zu bitten, welche mir Sei ten der Herrn Regierungscommissarien oder derjenigen geehr ten Mitglieder, welche mit den gebirgischen Verhältnissen be kannt sind, ertheilt werden möchte. Es folgt nämlich aus der Ausführung des Paragraphen eine Veränderung des Weif- maaßes, es wird aber auch behauptet, daß selbst eine Verän derung der Weberstühle dadurch nöthig werde, indem diese auf ein bestimmtes Ellenmaaß eingerichtet wären. Ich bin mit den gebirgischen Verhältnissen und mit den Verhältnissen derjeni gen Orte, wo dergleichen Weberei getrieben wird, zu wenig be kannt, als daß ich hierüber eine Behauptung aufstellen könnte; wäre jene aber begründet, so würde das ein Beweis mehr sein, daß dieses Gesetz störend in viele Verhältnisse eingreifen werde, und daß diese Störung gerade solche Leute treffen würde, die am wenigsten Mittel haben, sie zu ertragen. Königl. Commiffar v. Weissenbach: In der Technik der Webstühle an sich läßt sich ein Bedenken durchaus nicht finden, ob dieses oder jenes oder irgend ein drittes Maaß beim Garne stattfindet; in so weit aber ist das Bedenken des Herrn Vicepräsidenten richtig, als man fragen kann, ob das Zusam menstellen von Garnen, die nach dem neuen Maaße, mit solchen, die nach dem alten Maaße aufgeweift sind, bei einem und dem selben Stück Arbeit technische Schwierigkeit haben würde? Dieses ist allerdings der Fall, wie stets, wenn man Garne in ungleichen Stücklängen zusammenweben soll, und hat insbeson dere stattgefunden, als man Handgespinnst und Maschinenge- spinnst mit einander zu einem Stück verarbeiten wollte. Da gegen wird diese Frage auf den gegenwärtigen Fall ohne Ein fluß bleiben, vielmehr gerade hierin eine sehr wesentliche Ver besserung bezweckt werden; denn es ist bei uns, wo in den Mißverhältnissen der leinenen Garne eine so außerordentliche Verschiedenheit stattfindet, von den Betheiligten der allerdrin gendste Wunsch ausgesprochen worden, eine Regulirung und Einheit hier eintreten zu lassen. Gerade hinsichtlich der Garne hat man früher im ganzen Lande Erörterungen angestellt und dabei den Uebelstand der Maaßungleichheit mit am größten ge funden, ja man hat von einigen Betheiligten sogar die Äuße rung vernommen, daß, obwohl ihnen die Schwierigkeit der Einführung eines für sie neuen Maaßes und WeifsystemS un erwünscht sein würde, sie diese Schwierigkeit doch dem bisheri gen Zustande der Unsicherheit und Ungleichheit immer noch weit vorzuziehen haben würden. Denn fast in jedem Dorfe giebt es in einigen Gegenden eine andere Weife und Aufbindung, so daß die danach geweiften Stücke eine Sicherheit für die Weber nicht geben. Diese Unzuträglichkeit, größere und klei nere Stücke zusammenstellen und zusammen verarbeiten zu müssen, fand gerade in Sachsen bis jetzt im höchsten Grade statt, und es wird also die einzuführende Einheit in diesen Garnverhältniffen gewiß äußerst erwünscht kommen. Präsident v. Carlowitz; Wenn weiter nichts zu diesem Paragraphen erinnert wird, so werde ich zu §. 7 übergehen. Referent v. Gross: §- 7. Als Flächenmaaße können betreffenden Falls die Quadrat flächen aller der §. 1 bis 5 gedachten Längenmaaßeinheiten ge braucht werden. Feldgrößen werden nach Ackern undQuadratruthen bestimmt. Ein Acker ist gleich 600 Quadratruthen (§. 4.). (Die Motive s. in Nr. 13 der zweiten Kammer S. 288.) Präsident v. Carlowitz: Wenn nichts bemerkt wird, so werde ich, da der Antrag des Herrn v. Erregern als erledigt an- zufehen ist, auf den nächstfolgenden Paragraphen übergehen können.
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