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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Deputation hatte, wie anzuerkennen ist, keine nothwendige Veranlassung, sich über diese Vorfrage näher auszusprechen, weil eine Erklärung von ihr nicht gefordert worden ist. Indes sen muß ich annehmen, daß sie mit demselben Stillschweigen, mit welchem die Regierung darüber hinweggegangen ist, diese Frage wenigstens im Allgemeinen bejaht hat; denn indem sie der Trennung der Kirche von dem Staate das Wort redet, indem sie auf eine Synodal- und Presbyterialverfassung zurückkommt, scheint sie anerkannt zu haben, was man dabei vor Augen hatte. Auf der andern Seite kann ich aber auch erklären, daß es zur Zeit nicht in der Absicht der Staatsregierung liege, eine Tren nung in der Gestalt durchzuführen, daß die kirchliche Ver tretung in rein äußern Angelegenheiten der politi schen als völlig gleichberechtigte Macht gegenüberstehen solle. -Vielmehr wird es die Aufgabe sorgfältiger Erwägung sein, dahin zu wirken, daß hier der Conflict zwischen beiden Categvrien möglichst vermieden werde. Das Ministerium hat geglaubt, das bemerken zu müssen, weil es von der Ansicht ausgeht, die ich eben entwickelt habe, weil es für die künftige Bearbeitung eines Entwurfs allerdings unerläßlich ist, voraus zu wissen, ob eine rein kirchliche Vertretung stattfinden, oder ob die Angele genheiten der Kirche von den politischen Behörden mit besorgt werden sollen. Nur wenn dieses feststeht, kann das Gesetz mit Sicherheit bearbeitet werden. Eben weil diese Vorfrage von großer Wichtigkeit ist, ist es dem Ministerium auch nicht mög lich gewesen, jetzt schon das Gutachten des evangelischen Lan- desconsistoriums in der Sache zu erfordern, sondern es hat da mit Anstand nehmen müssen, bis der Gegenstand bei den Stän den berathen sei, damit darüber Gewißheit vorwalte, ob nicht Ansichten sich geltend machten, welche auf die Modalität der Bearbeitung einen wesentlichen Einfluß auszuüben geeignet sein könnten. Präsident v. Carlowi tz: Meine Herren, zum Sprechen haben sich angemeldet zuvörderst Herr v. Erdmannsdorf, sodann der Bürgermeister Ritterstädt; was diesen Letztem anlangt, so habe ich hinzuzufügen, daß der Herr Bürgermeister, der sich, wie ich nachträglich zur Kenntniß der Kammer bringe, durch Geschäfte abgehalten gesehen hat, der heutigen Sitzung beizuwohnen, später auf das Wort hat verzichten müssen, zu gleich aber gebeten hat, ihm für die nächstfolgende Sitzung das erste Wort zu ertheilen. Es fallt also derselbe heute aus. Nachher haben zu sprechen die Herren v. Biedermann, v. Schönberg-Bibran, v. Heynitz, Graf Hohenthal-Püchau, v. Posern, Bürgermeister Wehner und zuletzt Domherr v. Günther. Dies sind die bis jetzt eingezeichneten Sprecher; es hat demnach Herr v. Erdmannsdorf zuerst das Wort. O. Großmann: Eventuell bitte ich auch um das Wort. v. Erdmannsdo r f: Mit einem einzigen Blicke auf die Vorlage wird Jeder sofort erkennen, daß der Gegenstand der heutigen Tagesordnung der wichtigste ist, nicht nur des jetzigen Landtags, sondern auch aller bisherigen. Es handelt sich um eine Reform unserer Kirchenverfassung, mithin auch, man mag sagen, was man will, mehr oder weniger, wenn auch scheinbar nur indirect, um Beleuchtung, Festhaltung oder Abänderung des Glaubens der lutherischen Kirche, eine Frage also, die an das Mark unsers Lebens greift, weil sie die hei ligsten Interessen berührt, die der Mensch je haben kann; eine Frage, die wichtiger ist, als je eine gewesen und je eine kom men kann, weil sie namentlich in ihren Consequenzen weit be deutungsvoller ist, als in ihren unmittelbaren Anwendungen. Je wichtiger aber die Vorlage, desto schwieriger wird die Ver handlung derselben, und wenn über die geringfügigsten Fragen schon jedes Wort in diesem Saale mit reiflicher Ueberlegung und nach bestem Wissen und Gewissen gesprochen werden muß, so ruht unstreitig auf der heutigen Discussion eine doppelte Verantwortlichkeit. Für jede heute ausgesprochene Ansicht schulden wir eine ernsteRechenschaft, nicht nur unserm eigenen Gewissen, sondern ich möchte sagen, auch unfern sämmtlichcn Glaubensgenossen. Wenn nun ich, ein Laie, trotz der hochheiligen Wichtigkeit des Gegenstandes das Wort ergreife, so geschieht es, weil ich denke, daß es sich in Sachen des Gefühls und des Glaubens nicht handelt um erworbene Kenntnisse oder schlagenden Ver stand, sondern um Wärme und Innigkeit der Ueberzeugung; weil ich denke, daß es gerade bei solchen Fragen doppelte Pflicht ist, auch den leisesten Zweifel nicht zu unterdrücken, vielmehr die Beseitigung desselben hervorzurufen; und wenn ich das Wort zuerst erbat, so geschah es keineswegs in dem vermesse nen Wahne, als könnte ich der Kammer Aufschlüsse geben, sondern damit es später» Sprechern, namentlich den Deputa- tionsmitgliedern, welche die Vorlage so gründlich durchdacht und bearbeitet haben, und vor Allem den hier anwesenden hoch achtbaren theologischen und juristischen Autoritäten gefallen möge, meine Ansichten zu berichtigen, wo sie falsch sind, zu be stätigen, falls ich mich ihres Einverständnisses zu erfreuen ha ben sollte. Die Deputation hat cs meisterhaft verstanden, wie nicht dankbar genug anerkannt werden kann, sich auf der richtigen Mitte zu halten zwischen zu tiefem und zu geringem Eingehen auf die reichhaltige Materie. Schwieriger dürfte dies den übrigen Kammermitgliedern, wenigstens mir werden; denn zu gründlicher Beleuchtung, zu völliger Ergründung der Materie bedarf es unstreitig theologischer, juristischer und staatsrechtlicher Kenntnisse, wie sie der Deputation, nicht aber mir zu Gebote stehen; und dennoch mußte auch jeder Laie mit sich auf's Reine kommen. Es blieb mir also nichts übrig, als zuvörderst mei nen Reflexionen Hauptgrundsätze als Basis unterzulegen, von denen aus ich den Gegenstand im Allgemeinen sowohl, als auch den Deputationsberichr sorgfältig beleuchten konnte. Diese Haupt- und Vordersätze vereinigen sich im Wesentlichen in fol genden drei: 1) Der religiöse Glaube findet, als die heilige Zuversicht
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