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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Prinz Johann: Zur Erläuterung wollte ich Nur auf einen Punkt aufmerksam machen. Nach der Bemerkung auf der 150. Seite des Berichts (siehe vorstehende Seite, Spalte 2) könnte es scheinen, als ob wir ganz mit dem Anträge der jenseitigen Kammer übereinstimmen. Wir haben un fern Antrag auf den Vorgang bei dem CriMinalgesctzbuche ge stützt. Eine solche Berufung hat aber wenigstens ausdrücklich in der zweiten Kammer nicht stattgefunden. Bei jenem Vor gänge ist aber der Regierung die Ermächtigung erthcilt worden, auch kleine materielle Aenderungcn vorzunehmen, die durch den Zusammenhang der gefaßten Beschlüsse bedingt sind. Unsere An sicht ging aber dahin, eine solcheCrmächtkgung auch jetzt eintreten zu lassen. Bon der zweiten Kammer ist nichts ausgesprochen wor den, aber aus gewissen Aeußeruttgen könnte man das Gegentheil schließen. Es wurde nämlich dort gesagt, daß die Deputation darauf zu sehen habe, daß nichts den gefaßten Beschlüssen Ent- gegcnstehendes ausgenommen werde. Es ist nun wohl möglich, daß die zweite Kammer auch unserer Ansicht sei. Ich glaube nämlich, daß eine solche Ermächtigung zur Redaktion für die Regierung stattfinden müsse. Bei einem Gesetze, wie das ge genwärtige, das so in einander greift, ist es bei Durchgehung durch eine ständische Versammlung nicht zu vermeiden, daß man auf kleine Inkonsequenzen geräth. Ich muß glauben, daß es in der Absicht der jenseitigen Kammer gelegen hat, eine solche Er mächtigung der Staatsregierung zu geben. Ich will keinen An trag darauf stellen, wollte aber nur den Gegenstand zur Sprache bringen, damit man wisse, ob hierüber Gleichheit der Meinun gen stattsindet. Bürgermeister Wehner: Es war mir allerdings eine schöne Aussicht, wenn ich mir dachte, daß es möglich sei, daß man eine allgemeine deutsche Wechselgesetzgebung erlangen könne. Ich habe aber die Hoffnung aus den in dem Deputationsgut achten aufgestellten Gründen zur Zeit aufgegeben, und auch aus dem Grunde, weil ich gern von dem bearbeiteten Gesetze selbst etwas sehen möchte; bei meinen vorgerückten Jahren möchte ich aber wohlBundesbeschlüsse nicht mehr zu erwarten haben. Was aber die Anträge anlangt, so schließe ich mich ganz dem an, was Se. Königl. Hoheit erinnert haben. Es würde schwierig sein, wenn wir uns auf die Redaktion einlassen wollten, und ich glaube, man muß der Staatsregierung in Verbindung mit der Redactionsdeputation Vertrauen schenken; man muß glauben, daß der Sinn der Ständeversammlung bei der Redaktion von der Staatsregierung und dieser Deputation stets im Auge werde be halten werden. v. Welck: Ich bitte um das Wort. Im Allgemeinen ganz von derselben Ansicht ausgehend, die der geehrte Sprecher vor mir am Anfang seiner Rede aussprach, wollte ich mir nur eine Anfrage an die hohe Staatsregierung erlauben. Es ist schon von Seiten der Deputation bemerkt worden, S. 149 ihres Berichts, wie sehr wünschenswerth es sei, daß eine ge meinschaftliche Wechselgesetzgebung in's Leben treten und zu Stande kommt» möchte. Zu gleicher Zeit ist leider der Zwei fel ausgesprochen worden, daß das jemals, daß es wenigstens in langer Zeit nicht zu hoffen stehe. Nun entsinne ich mich, neuerlich in einer preußischen Zeitung gelesen zu haben, daß im preußischen Staate der Entwurf einer Wechselordnung vor genommen worden sei und man die Hoffnung hege, daß der selbe zu einet allgemeinen Gültigkeit innerhalb der Vereins staaten werde gelangen können. Ich erlaube mir daher die Anfrage, was der hohen Staatsregierung davon bekannt wor den ist, indem ich glaube, daß eine solche Aussicht von Einfluß auf die Berathung der sächsischen Kammern über den vor liegenden Gegenstand fein könne und müsse. Staatsminister v. Könneritz: Die sächsische Regierung hat schon mehrfach Anlaß genommen, bei andern Regierungen darauf anzutragen, sich über eine gemeinschaftliche Wechselord nung zu verständigen. Gleiche Anträge sind auch von andern Regierungen des Zollvereins gestellt worden. Es ist aber eine Verständigung unter den verschiedenen Regierungen wegen eines Zusammentritts noch nicht zu ermöglichen gewesen. Es will, wo möglich, jede Regierung sich erst mit ihrer eigenen Ge setzgebung hierüber und dem Bedürfniß in ihrem Lande be kannt machen, ehe sie an eine Vereinigung gehen. Daß man in Preußen mit der Wechselgesetzgebung sich beschäftigt, ist ge wiß, und auch, daß man jetzt Berathung darüber mit Sach verständigen vom Handelsstande angestcllt hat. Ob die Be- rathungen schon beendigt sind, ob sie zu einem Resultate ge führt haben, und zu welchem? weiß das Ministerium nicht. Das Ministerium hat aber geglaubt, deshalb mit der Vorle gung und Prüfung der Wechselordnung nicht weiter zurück stehen zu dürfen. Ich bin sogar überzeugt, daß die Berathung unscrs Entwurfs, die Publicität, welche sie durch die Land- tagsmittheilungen erhält und bei welcher auch praktische Män ner sich über das Bedürfniß aussprechen, sehr dazu beitragen werden, den Vorschlägen unsers Entwurfs allgemeinem Ein gang zu verschaffen, und daß die Verabschiedung einer Wech selordnung für Sachsen einen großen Vorschritt für eine Ver ständigung mit den übrigen Regierungen sein wird. Warum sollte nicht die sächsische Regierung gerade mit einer Wechsel ordnung vorangehen und hoffen können, daß diese bei den be züglichen Regierungen Anklang finden werde? Hat doch die Leipziger Wechselordnung sich fast in ganz Deutschland Bahn gebrochen, zu einer Zeit, wo die einzelnen Stämme Deutsch lands einander nicht so nahe standen. Mindestens wird es dann leicht sein, sich über einzelne Satze zu verständigen. Ob eine Vereinbarung dahin möglich sein wird, daß die ganze Wechselordnung in allen ihren einzelnenBestimmungen in dem ganzen Bereiche mehrerer Regierungen Geltung erhalte, läßt sich allerdings nicht unbedingt vorher sagen. Denn allerdings, so viel der Wechselverkehr Gemeinschaftliches hat, so hat doch auch jedes kleinere Land wieder seine besonder« Bedürfnisse, feine eigenthümlichen Verhältnisse, welche abweichende Bestimmun gen bedingen können. So kann man in Seestädten leicht Respekttage für nothwendig halten, fo spielen an manchen Orten, wie z. B. in Bremen, durch die dortigen Handelsver-
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