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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Erörterung erhalten, so hoffe ich Entschuldigung zu finden, wenn ich von der mir vergönnten Wortnehmung Gebrauch mache. Weit entfernt, der Deputation einen Vorwurf darüber zu ma chen, daß sie die Frage über die Nothwendigkeit einer Reform -er protestantischen Kirche beleuchtet, hat es mich doch einiger- maaßen befremdet, daß sie mit ziemlicher Entschiedenheit diese Frage bejaht hat, und daß sie in der Maaße, wie es von ihr ge schehen ist, auch die Gesetzesinitiative ergriffen hat. DieGründe, welche mir das Anerkenntniß einer absoluten Nothwendigkeit der Reform bedenklich erscheinen lassen, sind kürzlich folgende. Ich hätte geglaubt, daß es wenigstens sehr wünschenswerth ge wesen wäre, vor allen Dingen das Ermessen des Landesconsisto- nums abzuwarten, auf welches selbst die Staatsregierung pro- vocirt zu haben scheint. Wie zweitens in den zahlreichen Pe titionen, so haben sich auch unter den Mitgliedern der Kammer selbst die schroff einander gegenüberstehenden Ansichten über das Bedürfniß einer Reform ausgesprochen, und wenn natürlich nur eine Ansicht die richtige sein, also nicht gleichzeitig wirklich ein Bedürfniß für die Reform vorhanden und auch nicht vor handen sein kann, so war die Behauptung auch nur als eine zweifelhafte darzustellen. Ein weiteres Bedenken finde ich in der Ansicht, welche von der hohen Staatsregierung entwickelt worden ist. Hat sie sich ihrerseits mit Bestimmtheit dagegen ausgesprochen, daß der zu constituirenden Behörde irgend ge wisse Attribute der Regierungsgewalt beigelegt werden, und überhaupt den Grund für die Nothwendigkeit der Reform nur dareingesetzt, daß für die Zukunft jederConslict zwischen der Justiz- und Administrativbehörde bezüglich der Vertretung der Kirchengemeinden vermieden werde, so kann ich diesen Grund nicht für ausreichend anerkennen, denn es ist diesem Bedürfnisse bereits durch daß Gesetz vom 30. März 1844 abgeholferr wor den. Eben so hat zwar die Deputation S. 685 des Berichts auf verschiedene Gebrechen aufmerksam gemacht, woran die ge genwärtige Kirchenverfaffung leide, allein den daraus abgelei teten Grund der Nothwendigkeit einer Reform durch das, was sie unmittelbar darauf.anfügt, weit schlagender und so wider legt, daß ich geglaubt hätte, sie würde durch diese Erwägung zu der Ueberzeugung gekommen sein, daß wenigstens jetzt eine Reform nicht ganz an der Zeit sei. Hierzu kommt aber haupt sächlich , daß die Tendenzen, welche man mit der beabsichtigten Reform wenigstens in mehrern der eingereichten Petitionen ver folgt, keineswegs ungefährlich erscheinen. Sie concentriren sich auf drei Punkte. Man will nämlich einmal das Cvllaturrecht den Händen der Inhaber entwinden und es den Parochianen übereignen. Ueber diesen Punkt brauche ich mich nicht zu ver breiten, weil bei anderer Gelegenheit die Kammer die Gefähr lichkeit eines solchen Princips bereits anerkannt hat. Eine zweite Tendenz besteht in dem Wunsche einer größern Theil- nahme an der Verwaltung des Kirchenvermögens. Um dies zuerreichen, dürsteaber dieVornahme einer totalen Reform nicht nöthig erscheinen, denn es kann, falls die Gewährung dieses Wun sches unbedenklich erscheint, ihm auch ohne Reform der ganzen Kirchenverfaffung Genüge geleistet werden. Der Hauptgrund aber, aus welchem man eine Reform verlangt, besteht darin, daß man eine Concurrenz bei Feststellung der Glaubenslehren erlan gen will. Dieser scheint aber der allerbedenklichste, und ihm das Wort zu reden, könnte ich mich auf keine Weise entschließen. Einer solchen Maaßnehmung, d. h. der Feststellung der Glau benslehren bei Synodalversammlungen durch Pluralitätsbe schluß, sind auch bereits Herr Superintendent v. Großmann und der Herr Referent entgegengetreten. Der eigentliche Zweck, den man in den Petitionen bezüglich der gewünschten Reform ausgesprochen, ist also ein unerreichbarer, und ich vermag na mentlich von einer künftigen Synodal- und Presbyterialverfaf- sung, worauf sich die Reform vornehmlich erstrecken soll, mir um so weniger ein segensreiches Ergebniß zu versprechen, als auf Seiten des Herrn Staatsministers bei der gestrigen Berathung darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß in andern Staaten eine solche Synodalverfassung, stattFrieden, nurUnordnung her vorgerufen und Zwietracht erzeugt habe. Sonach muß ich die jetzige Kirchenverfaffung, nach welcher in den Personen der in Lvemgellvis beauftragten Herren Staatsminister die Wächter der evangelischen Kirche sich repräsentiren, für eine solche erachten, die mindestens eine größere Garantie bietet, als jene künftige Einrichtung. Dennoch werde ich meine individuelle Ansicht vor der Autorität der geehrten Sprecher beugen, welche überhaupt hierüber zu urtheilen weit befähigter sind, als ich, und mich nur auf die beschehene Eröffnung der sich mir aufgedrungenen Be denken beschränken. Weniger vermag ich dies in Bezug auf die Vorschläge, welche von der Deputation hinsichtlich der Bestel lung einer neuen kirchlichen Oberbehörde gemacht worden sind. Es fehlt erstens nämlich, wie auch heute von einzelnen Rednern bemerkt worden, in der That in Sachsen nicht so an Behörden, daß man ohne die größte Noth der Constituirung einer neuen Be- hördemitUeberzeugung nun das Wort reden kann. Es würdemir aber auch zweitens bedenklich erscheinen, mich für die Bildung einer solchenBehörde im Sinne der Deputation auszusprechen, ehe ich nicht von Seiten der Staatsregierung und durch die künftige Gesetzvorlage erführe, welchen Einfluß eben die Regierung auf diese zu bildende Behörde sich zu vindiciren gemeint sei. Ich muß dies um so mehr wünschen, als die Ansichten der Kam mer und die der hohen Staatsregierung über die Uebereignung eines Theils der Regierungsgewalt an die neue Behörde sich bis jetzt noch ganz entgegenstehen. Selbst das Bedenken kann ich nicht unterdrücken, daß durch die Constituirung einer sol chen Behörde eine Art protestantischer Hierarchie hervorge rufen werden könne, welche, Gott sei Dank, in unserm Vater lande noch nicht gekannt ist, oder daß, je größer die Selbst ständigkeit ist, welche man dieser Behörde beilegt, selbige eine bestimmte religiöse Richtung annehmen und gewinnen könne, die nicht immer Zum Heile des Ganzen beitragen möchte. Einen fernem Grund, mich dagegen suszusprechen, finde ich darin, daß durch die bisherigen Erfahrungen der Antrag auf Bildung einer neuen Behörde für Leitung der kirchlichen An gelegenheiten nicht gerechtfertigt erscheint. Durchaus nicht kann ich den Sprechern bsitreten, welche vermeinen, daß die
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