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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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den kann, denn der Gegenstand, worauf der Eid gerichtet, ist nicht klar und verschiedenerAuslegung fähig. EinsolcherEidzerfälltaber in sich selbst. Erkann, nach meinerAnficht, großeUebel, Moralische Uebel, welche der Staat doch nicht begünstigen kann, sondern nach Möglichkeit verhindern muß, nach sich ziehen; denn ein solcher Eid ruft aufzu Gewissensscrupeln, und um diese zu beschwichtigen, zu Mentalreservationen und zu Heuchelei. Das ist nicht abzu leugnen. Man kann es daher den Geistlichen , welche um Ab änderung des Eides gebeten haben, nicht verdenken, wenn sie es gethan haben. Sie finden sich im Gewissen dadurch beschwert, daß sie das, was sie beschworen haben, nicht halten können, weil das Eine nicht mit dem Andern übereinstimmt. Ist dem so, so möchte wenigstens so viel richtig sein, daß das Minimum, was man ihnen zugestehen könnte, in der Erwägung bestehe, ob dem so sei, auf welches Freiherr v. Biedermann angetragen hat. Aus diesem Grunde unterstütze ich den Antrag. Es kommt hier nicht zur Sprache, ob die Symbole abgeändert werden sollen, auch nicht, daß die Eide sofort abgeändert werden sollen, ferner nicht, wer sie abändern soll. Alle diese Fragen bleiben in 8usyeuso. Es ist nur die vorläufige Frage zu erörtern: Ist der Eid so be schaffen, daß ihn ein Geistlicher nicht halten kann? Ist er so be schaffen, dann ist nicht die Rede davon, daß er abgeändert wer den kann oder darf, sondern er muß abgeändert werden. Es ist gewiß Sache der Stande, daß sie die Sache nicht so ohne wei teres auf sich beruhen lassen, sondern deutlich zu erkennen geben, -aß die Sache von der Art ist, daß die Staatsregierung dieselbe in Erwägung ziehe, und nach Befinden das Weitere beschließe, und das liegt auch in der Competenz der Stände, welche auf diese Weise den Befugnissen der Hähern Kirchengewalt keinen, auch den geringsten Eintrag thun können. v. Schönberg-Bibran: Ich will auf die religiöse Frage nicht weiter eingehen, die sich an das, was der geehrte Sprecher so eben ausgesprochen hat, leicht anknüpfen ließe. Ich will nur die politische Seite beleuchten. Er findet darin die größte Gewährleistung für die Einheit, wenn der Eid, welchen die Geistlichen zeither geschworen haben, abgeändert würde. Ich würde damit einverstanden sein, wenn nicht viele Petitionen im entgegengesetzten Sinne vorlägen, wenn in der lutherischen Kirche nicht gerade hierüber der größte Zwiespalt herrschte. So lange die Mitglieder der lutherischen Kirche hierüber nicht einstimmig sind, kann auch von einer Abände rung des Religionseides nicht die Rede sein. Es würde hieraus die grüßte Tyrannei für die hervorgehen, welche die Verpflich tung der Geistlichen und Schullehrer auf diesen Eid als das Wichtigste für die Kirche und den Glauben ansehen. Bürgermeister Wehner: Ich muß zur Entgegnung nur so viel hervorheben, daß der Antrag des Herrn v. Bieder mann nicht auf Abänderung des Eides geht, sondern nur auf die Erwägung, ob der Eid die Beschwerde enthält, welche von den Geistlichen hervorgehoben worden ist. Wäre dieser Eid von der Art, daß ihn die Geistlichen nicht halten könnten, ohne mit ihrer Verpflichtung in Widerspruch zu gerathen, so wäre 1.51. dann erst eine weitere Frage, nicht ob, sondern wie er abge ändert werden müsse, welche aber später wieder zu untersuchen wäre. Diese Frage wäre aber dann jedenfalls zu untersuchen, ohne daß dabei auf Petitionen weder von der einen, noch von der andern Seite Rücksicht zu nehmen wäre. Die Frage ist jetzt nur: ob Eidesabänderung nothwendig sei, weiter soll sie zur Zeit nicht gehen, das muß aber wohl beachtet werden. 0. v. Ammon: Ich habe vor einigen Tagen in einem Vortrage über den Bericht der Deputation den Religionseid einen vorzüglichen, einen eminenten, ich möchte sagen, einen qualificirten genannt, und zwar deswegen, weil er keines wegs mit einem gewöhnlichen Versprechungseide auf eine Linie zu stellen ist. Bei diesem letzter« vermag ich allerdings den Gegenstand der Verbindlichkeit genau zu überschauen. Das ist aber bei dem Religionseide keineswegs der Fall. Es handelt sich hier um eine unendliche Wahrheit, um ein unendliches Licht, ja um möglicherweise eintretende bessere Ansichten, wo ich mich nicht im voraus verbindlich machen kann, sie künftig zu verwer fen. Indessen ist nichts gewisser, als daß ohne Symbole eine Kirche gar nicht bestehen kann, gleichviel, ob die Symbole alt oder neu sind, sobald sie nur gehörig promulgirt und von der Gemeinde anerkannt wurden. Nun sagt uns aber die Geschichte, daß seit unserm letzten Symbole, der Concordienformel, neue Be kenntnisse in Sachsen gar nicht haben gedeihen können. Wir haben hiervon ein sehr merkwürdiges Beispiel an dem6ollseu8U8 repetitus im Jahre 1655, der aufAnrufenderWittenbergerTheo- logen bei dem höchsten Kirchenregimente in Sachsen von einigen Theologen entworfen worden ist. Dieser Oonseusus enthielt auf der einen Seite eine Verschärfung, auf der andern eine Modifika tion der Eintrachtsformel. Er war von der Behörde bereits ausgefertigt und unterzeichnet, als eine theologische Facultät in den Herzogtümern und andere protestantische Behörden gegen ihn auftraten, sich dieser Bestätigung der Concordienformel wi dersetzten und ihre gänzliche Zurücknahme bewirkten. Es blieben uns also nur die bekannten Symbole, welche Jeder unter uns kennt und besitzt, in der alten, bemessenen Wirksamkeit. Das Hauptsymbol war immer die Augsburgische Confession; und die Frage, welche gegenwärtig erledigt werden soll, ist mithin fol gende: ob die Eidesformel, welche zurVerpflichtung auf die sym- bolischenBücher vorgeschrieben ist, für ängstliche, für erleuchtette und fromme Gewissen drückend und belästigend sei? Diese Frage, in so fern sie sich namentlich auf die letzte Zeit bezieht, muß ich aber aus bestimmten Gründen verneinen. Meine Gründe sind folgende: Jedes Amt und jederBeruf hat einen bestimmten Wir kungskreis. Auch inderevangelischen Kirche ist dem Prediger ein ganz bestimmter Beruf als Lehrer und Seelsorger ange wiesen. Erkann, er soll nichts Anderes verkündigen, als die evan gelische Wahrheit. Wollte er einwenden: was das Evangelium ist, weiß ich nicht; oder wollte er mit Pilatus sprechen: was ist Wahrheit? so würde er sich selbst verdammen und das Urtheil sprechen, daß er zu dem Berufe eines evangelischen Predigers nicht geeignet sei. Es handelt sich also nur um das Eides formular, nach welchem seit geraumer Zeit bei uns die evam- 1*
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