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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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eingehen wolle oder nicht *). Damit stehen aber einige vorläufig eingebrachte Anträge in Verbindung. Zuvörderst liegt ein An trag des Bürgermeisters Gottschald vor in folgender Fassung: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, nach Er ledigung der für den jetzigen Landtag bestimmten Berathungsgegenstände die Ständeversammlung zu vertagen, den über die in Frage befangene An gelegenheit auszuarbeitenden Gesetzentwurf mit möglichster Beschleunigung den zu erwählenden Deputationen zugehen zu lassen, und nach Be endigung deren Arbeiten die Ständeversammlung wo möglich noch im Laufe dieses Jahres zur Bera- thung darüber wieder einzuberufen." DieserAntrag ist bereits bei Gelegenheit der allgemeinen Berathung zur Un terstützung gelangt und unterstützt worden. Sodann ist ein An trag eingebracht worden, aber noch nicht unterstützt worden, Seiten Sr. König!. Hoheit. Unter Wegfall der Worte: „wo bei jedoch die oben näher bezeichnete Modifikation von beiden Deputationen zu beobachten sei", ganz am Ende des Deputa tionsgutachtens unterWunkt K. nach: „festgestellten" soll näm lich eingeschaltet werden: „oder für dergleichen Fälle in der künftigen Landtagsordnung noch festzustellen den Maaße zu wählen." Ich glaube, es wird am ange messensten sein, wenn ich schon jetzt diesen Antrag zur Unter stützung bringe, weil er mit der Frage über die niederzusetzende Zwischendeputation zusammenhängt. Ich habe zu erwarten, ob Se. K. Hoheit den Antrag motiviren wolle. Prinz Johann: Er ist formeller Natur in Bezug auf den Geschäftsgang und betrifft daS Wesen der Angelegenheit keines wegs. Die Deputation hat einige Vorschläge gemacht, wie der Geschäftsgang in Bezug auf Zwischendeputationen modiflrirt werden soll. Sie will, daß die Deputationen zusammentreten sollen und daß es dann der Regierung überlassen bleibe, an welche Deputation der Kammer sie die Sache zu weiterer Be richterstattung abgeben will. Ich verkenne nicht, daß das bis- herigeVerfahren einige Bedenken hat, gleichwohl scheint es mir in gegenwärtigem Augenblicke bedenklich, von dem abzugehen, was durch drei Landtage hindurch üblich war, um so mehr, da der Streit noch »ab juäivs ist. Bekanntlich hat die erste Kammer *) Die hier einschlagenden Anträge der Deputation lauten so: „Die Kammer wolle sich dahin erklären: x) daß sie damit einverstanden sei, daß der im Decrete erwähnte Gesetzentwurf zur künftigen Berathung in den Kammern selbst durch besondere ständische Deputationen der einzelnen Kammern in der Zwischenzeit vom Schluffe des gegenwärtigen bis zum Beginnen des nächsten ordentlichen Landtags geprüft und be gutachtet werde; i>) daß sie bereit sei, zu diesem Zwecke eine Deputation aus ihrer Mitte in der bei früher» Vorgängen der Art gewöhnlichen und durch Vereinbarung zwischen Staatsregierung und Ständen im Jahre 1834 festgestellten Maaße zu wählen, wobei jedoch die oben näher bezeichnete Modifikation von beiden Deputationen zu beobachten sei." I. 51. erneu Antrag gemacht, der mit -em zweiten Th eile des Deputa tionsvorschlags coineidirt. Gegen diesen aber find Bedenken in der zweiten Kammer erhoben worden. Es scheint mir unter diesen Umständen nicht sachgemäß, wenn wir jetzt das bisherige Verfahren modificiren. Kommt die Vereinbarung zu Stande, so wird sie die Bestimmungen enthalten, die in Bezug auf das Verfahren dabei zu beobachten sind; kommt sie aber nicht zu Stande, so wird es rathsamer sein, es bei dem bisherigen Ver fahren bewenden zu lassen. Staatsminister v. Wietersheim: Ich wollte nur bemer ken, daß die Staatsregierung mit diesem Antrageübereknstimmt, weil sie nicht für wünschenswerth erachten kann, daß bei diesem so wichtigen Gegenstände der erste Versuch mit einer neuen Form der Berathung gemacht werde, und daß man stehen bleibe bei dem seit zehn Jahren beobachteten Verfahren. Präsident v. Carlo Witz: Nach dem Anträge sollen die Worte ausfallen: „wobei jedoch die oben näher bezeichnete Mo difikation von beiden Deputationen zu beobachten sei", und es soll dafür eingeschaltet werden: „oder für dergleichen Fälle in der künftigen Landtagsordnung festzustel lenden Maaße zu wählen". Ich habe zu fragen: ob die Kammer diesen Antrag Sr. Königl. Hoheit unterstützen will? — Wird ausreichend unterstützt. Präsident v. Carlowitz: Nun würde die Debatte über IV. und die beiden Anträge eröffnet sein. Inzwischen will ich nicht verkennen, daß es wünschenswerth wäre, wenn man sich zuvörderst nur auf den allgemeinen Gottschald'scheu Antrag be schränkte, und erst später zu hem Anträge Sr. Königl. Hoheit, der mehr untergeordneter Naturist, überginge. Bürgermeister Gottschald: Wenn zunächst mein Antrag besprochen werden soll, so will ich mir nur noch Einiges zu erläu tern erlauben. Veranlaßt wurde ich zu diesem Anträge haupt sächlich durch die in Aussicht stehenden großen Gefahren für un sere evangelisch-lutherische Kirche. Denn blicken Sie auf die Ereignisse in Königsberg, in Berlin und Offenbach, so werden Sie gewiß auch etwas von bangen Gefühlen in sich verspüren. Aus diesem Grunde schon möchte wohl der Wunsch gerechtfertigt sein, diese Reformangelegenheit so bald als möglich zum Ziele ge führt zu sehen. Was den Antrag selbst betrifft, so gestatte ich mir folgende Erläuterung. Ich habe ausdrücklich darin den Satz mit aufnehmen zu müssen geglaubt, daß sämmtliche Gegen stände, die für den jetzigen Landtag bestimmt sind, zu ihrem Ent scheid gebracht werden müßten, nicht blos die Vorlagen der Staatsregierung, sondern auch die Beschwerden und ständischen Petitionen, kurz Alles, was ohne Vertagung des Landtags zu Stande gebracht werden müßte. Ich habe sodann die Ansicht verfolgen zu müssen geglaubt, daß die Wkedereinberufung der Ständeversammlung nur allein zum Zwecke der Berathung die ser Angelegenheit zu erfolgen habe, und habe gemeint, daß da durch ein Zeugniß mehr abgelegt werde darüber, daß wir insge- sammt diese Angelegenheit als eine der hochwichtigsten betrach ten, wenn wir andere Gegenstände nicht mit diesem hochwichtigen Gegenstände vermischen und die ganze Aufmerksamkeit dec 2
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