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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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nachdem wir in dieser Hinsicht entschieden der Ansicht der jen seitigen Kammer entgegengetreten sind, nachdem von mehrer« Seiten sogar erklärt worden, daß man für die Annahme des Gesetzes nm dann stimmen könne, wenn jenes Princip völliger Freiheit in allen Lheilen des Gesetzes Geltung erlange, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß wir uns hier nur für die Fassung des Gesetzentwurfs auszusprechen haben, da wir außerdem heute in den offenbarsten Widerspruch mit dem ge- rathen würden, was gestern einmüthig von uns beschlossen wor den ist. Präsident v. Carlowitz: Es würde nun der Herr Refe rent das Wort haben. Referent v. Welck: Ich gestehe, daß ich hinsichtlich des Amendements des Grafen Hohenthal der Meinung war, daß es nicht einmal mehr zur Unterstützung kommen könnte, da es mit dem Beschlüsse, den wir gestern gefaßt haben, geradezu in Widerspruch steht. Indessen bescheide ich mich, daß die An sicht des Herrn Präsidenten die richtigere ist; jedoch hat der Verfolg bewiesen, daß die geehrte Kammer mit meiner Ansicht einverstanden war. Eben so würden die Veränderungen, die jetzt zur Sprache gebracht worden sind, ohne daß ein ausdrück licher Antrag gestellt worden ist, immer mit dem gestrigen Be schlüsse im Widerspruche stehen. Was die Zurückgabe des Paragraphen an die Deputation bezwecken soll, kann ich in der Etzat nicht einsehen, und sollte der Paragraph jetzt blos aus gesetzt werden, so würde mir das um deswillen bedenklich er scheinen, weil mehr oder minder in dem nachfolgenden Para graphen auf die Grundsätze Rücksicht genommen werden muß, Hie im 3. §. enthalten sind. Eine Aussetzung des Paragraphen würde also meiner Ansicht nach nothwendigerweise die Verta gung der ganzen Berathung des Gesetzes zur Folge haben müs sen. Ich glaube übrigens auch, obgleich ich allerdings blos noch von meiner individuellen Meinung sprechen kann, daß sich kaum die Deputation zu einer wesentlichen Veränderung des Paragraphen entschließen wird, denn sie hat ganz gewiß den Paragraphen reiflich erwogen und hat das auch im Be richte erklärt; auch ist es als eine Folge des gestern von der Kammer genehmigten Beschlusses, daß die Einführung des ganzen Instituts eine rein fakultative sein solle, anzusehen, daß sie die Annahme des Paragraphen so empfohlen hat, wie er von der Staatsregierung im Entwürfe ausgenommen wor den war. Etwas Anderes würde es vielleicht sein, wenn auch die Deputation eine verschiedene dritte Meinung in dem Para graphen aufgestellt hätte. Da sie aber ganz niit dem Gesetz entwürfe einverstanden ist, so läßt sich wohl nicht annehmen, daß durch den Vorschlag der Deputation, indem sie mit der Regierung übereinstimmt, eine größere Weitläuftigkeit herbei geführt werden wird, als wenn sie mit der zweiten Kammer gegen den Gesetzentwurf gestimmt hätte. Ich meinestheils könnte mich also zu einer Veränderung der vorgeschlagenen Fassung nicht verstehen. I. 54, Präsident v. Carlowitz: Ich werde nun die Debatte über den 3. Z. für geschloffen erklären, habe mir jedoch selbst noch folgende Bemerkungen zu erlauben. Was nämlich die- Frage anlangt, ob das v.Hohenthal'sche Amendement zurUnter- stützung hätte gebracht werden sollen, so ist mir freilich keines wegs entgangen, daß es mit einem gestrigen Beschlüsse im Widerspruche stehe, aber auch nur in einem seiner Lheile. In Bezug auf die andern Eheste hätte es sehr gut in Einklang mit dem gestrigen Beschlüsse gebracht werden können. Da nun aber von keiner Seite auf Trennung -er Fragstellung über das Amendement angetragen worden war, und ich andererseits zu der Kammer das Vertrauen hatte, -aß sie die gestern ge faßten Beschlüsse nicht heute wieder werde fallen lassen, so habe ich kein Bedenken getragen, das Amendement zur Unter stützungsfrage zu bringen, und die Erfahrung hat gezeigt, daß die Kammer sich wohl entsonnen, was sie gestern beschlossen, und daß sie sich überzeugt, sie könne auf das Amendement we nigstens nicht vollständig eingehen, ohne in einen Widerspruch zu gerathen. Dies beiläufig. Was die Fxagstellung anlangt, so muß ich mir eine Erläuterung rücksichtlich des Amendements Sr. König!. Hoheit, obschon nicht über den materiellen Inhalt desselben, sondern nur bezüglich der Zeit der Abstimmung dar über erbitten. Es hat mir geschienen, als ob Se. Königl. Hoheit sein Amendement nur als ein eventuelles bezeichnet hätten, in so fern nämlich als es abhängig gemacht worden ist von , der Annahme oder Verwerfung des Mirus'scherr Amendements, -essen Schicksal heute unentschieden blieb, werk Stimmengleichheit eintrat. Ich habe mir also darüber noch eine Erläuterung von dem Herrn Antragsteller zu erbitten.' Denn sollte es nur als ein eventuelles angesehen werden wol len, so würde heute die Fragstcllung auf das Amendement ausgesetzt bleiben müssen. , Prinz Johann: Ich habe das Amendement nicht als ein eventuelles angesehen; ich habe im Gegentheil gesagt, es lasse sich auch nach der Verwerfung des Mirus'scherr Amende ments immer noch stellen. Präsident v. Carlowitz: Unter diesen Umständen würde dem nichts entgegenstehen, daß heute noch die Frage auf daS Amendement Sr. Königl. Hoheit gestellt werden könne. Was nun die Reihefolge der Fragstellung betrifft, so werde ich die erste Frage auf das Ablehnen des Beschlusses der zweiten Kam mer zu richten haben. Diese hat bekanntlich dem Paragraphen eine andere Fassung gegeben, unsere Deputation empfiehlt aber, den Paragraphen in der Fassung des Entwurfs anzunehmen. Ich stelle also zunächst die Frage: ob die Kammer auf Anrath en ihrer Deputation den Beschluß der andern Kammer ablehnen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Es empfiehlt uns die Deputation dieAnnahme des Paragraphen des Gesetzentwurfs; zu diesem ist jedoch ein Amendement Sr. Königl. Hoheit' eingebracht und unterstützt worden, ich werde daher die Frage auf das Amende ment zu stellen haben. Das Amendement hat zum Gegenstände 2*
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