Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den. Ich kann nicht absehen, was die Schiedsmänner für ein In teresse haben sollten, Processe zu veranlassen. Im Gegentheile sollte ich glauben, daß es geradeweit mehrdieRechtskundigenoder die Advocaten ihrem Interesse angemessen finden könnten, Pro cesse zu veranlassen und der Partei, welche sich an sie gewendet hat, Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Ein anderes Ver- hältniß ist bei dem Schiedsmann; seine Wirksamkeit hört auf, so wie eine Partei sich entscheidet, die Sache rechtsanhängig zu machen; also wird er da nicht einmal den Dank mehr in An spruch nehmen können, daß er die Sache beigelegt habe. Und darauf beruht das ganze Gesetz, auf dem Zutrauen, baß der Schiedsmann das Möglichste thun werde, um die Parteien in Güte zu vereinigen. Also daß mit Fleiß von den Schiedsmän nern sollte gesucht werden, Processe einzufädeln, kann ich nicht glauben. Ich bin der Hoffnung, daß der geehrte Sprecher we nigstens in dieser Beziehung sich beruhigen werde. Prinz Johann: Ich wollte nur zur Beruhigung in Be zug auf die factische Widerlegung meines Nachbars etwas an führen. Er führte an als das Mittel, die sogenannten Winkel- advocaten von der Function der Schiedsmänner auszuschließen, wäre im Gesetze bestimmt, daß dies praxi removirten Advocaten das Amt eines Schiedsmanns nicht übernehmen könnten. Ich glaube, daß er sich da in einem Jrrthum befindet. Dieser Vor schlag ist ein Antrag der zweiten Kammer, dem wir allerdings beitreten. Das Gesetz hat aber noch einen andern Vorschlag; es will Alle, die wegen unbefugter Schriftstellerei in Untersu chung gewesen und bestraft worden sind, von diesem Amte aus schließen. Im Allgemeinen glaube ich aber doch zwei Dinge hinzufügen zu müssen. Die Wahl zu Schiedsmännern soll nicht in die Hände der ganzen Gemeinde gelegt werden, soll nicht abhängen von den ungewissen Resultaten einer großen Anzahl Wähler, sondern sie wird in die Hände einer bereits bestehenden Behörde gelegt, des Stadtverordnetencollegiums oder des Ge- meinderaths. Nun glaube ich, daß diese doch sich gegenseitig verständigen werden über die Wahl eines solchen Mannes und wohl eher eine sachgemäße Wahl treffen würden, und ich traue ihnen im Allgemeinen zu, daß sie nicht gerade solche Leute, die Streitigkeiten veranlassen werden, zu einer solchen Stelle Vor schlägen werden, sondern solche, welche Streitigkeiten vermeiden wollen. Auch theile ich die Besorgniß nicht, daß eine Verschwö rung zwischen allen Winkeladvocaten stattsinden würde; so schlimm denke ich von unfern Juristen in Sachsen nicht. Also glaube ich, daß einLheil der Besorgnisse wohl schwinden wird. Bürgermeister Wehn er: Die Gründe, die schon der Herr Referent und auch Se. Königl. Hoheit gegen die Bedenken aufgestellt haben, theile ich ganz und gar; denn ich glaube, die Hauptbefürchtung bei dem Herrn Vicepräsidenten besteht wohl darin, daß die sogenannten deutschen oder Winkeladvocaten zu solchen Schiedsrichtern gewählt werden. Allein im Ganzen ge nommen stehen die Winkeladvocaten nicht in so großem Renom mee, daß man annehmen sollte, daß die Behörden, welche die Wahl treffen, sich nicht vorsehen, und daß sie einen in schlechtem Rufe befindliche» Winkeladvocaten zu einer solchen Stelle beru fen würden. Es würden auch die Winkeladvocaten, wie man zu sagen pflegt, sich nicht so dazu drängen, weil sie nichts erhalten. Das hält schon Viele ab. Das ganze Institut scheint überhaupt sich von mancher Seite nicht so besonderer Begünstigung zu er freuen zu haben; ich gestehe aber, es wird sich leichter einführen, als man sich setzt vorstellt. Denn cin Hauptrcizmittel liegt darin, daß man dadurch kurz und ohne Kosten eine Sache abmachen kann. Von Rechtsstreitigkeiten ist ohnedies nicht die Rede, und bedenken Sie, meine Herren, daß wir Orte haben, die vier bis fünf Stunden von ihren Gerkchtsstellen entfernt sind. Diese werden sehr froh sein, wenn ein Schiedsmann sich findet, der den gehörigen Verstand hat, mit ihren Verhältnissen bekannt ist und ihnen die Sache auseinanderzusetzen weiß. An diese wird man sich eher wenden, als an die mehrere Stunden entfernten Gerichte gehen, wobei schon der Weg viel kostet, und wo sie viel Zeit auf opfern müssen, ohne des Erfolgs gewiß zu sein. Dabei muß ich aber stehen bleiben, daß Rechtskenntniß nicht nothwendig ist. Der gemeine gesunde Menschenverstand wird dabei mehr wirken, als der juristische. Es kommt lediglich daraufan, daß der Schieds mann übersteht, wie die Parteien mit einander stehen, und das Verhältniß überschaut, worin die Irrung besteht. Das ist der Hauptpunkt, und solche Leute giebt es gewiß in jedem Orte, in größer» ganz bestimmt, und daßdieWahlenaufLeutevonder Art fallen werden, bin ich ganz überzeugt. Die Behörden werden sich keineswegs dem Vorwurfe aussetzen, daß man ihnen nach sagt, sie hätten ohne Ueberlegung die Wahl getroffen, die aller dings Anfechtung haben würde, wenn man Leute zu Schieds männern nähme, die nur sogenannte Schreier sind, und in ganze Gemeinden Aufregung bringen, statt Ruhe und Frieden. Decan Dittrich: Ich bin nicht gegen das Institut, dessen Errichtung man beabsichtigt, vielmehr werde ich mich freuen, wenn es ja zu Stande kommen sollte, weil ich hoffe, daß dadurch manche Rechtsstreitigkeiten werden verhütet werden, und daß besonders arme Leute, welche kein Geld zum Proceßführen ha ben, dadurch einen Schutz mehr erhalten werden. Ich glaube auch, daß ill praxi etwas Aehnliches schon lange bestanden hat und unzählige Rechtsstreitigkeiten durch Rittergutsbesitzer, Geist liche und Ortsrichter beseitigt und beigelegt worden sind. Allein dessenungeachtet gehen mir vorzüglich gegen §. 13 mancherlei Bedenken bei. Denn diese Schiedsmänner, die man einführen will, sollen das Geschäft der Friedensstiftung in einem viel grö ßer» Umfange verwalten. Es heißt in §. 19: „Das Vermit telungsamt der Schiedsmänner erstreckt sich auf Streitigkeiten aller Art über Privatrechte." Ich bitte, zu erwägen, wie groß der Umfang ihres Wirkungskreises ist, wenn Streitigkeiten aller Art über Privatrechte ihnen zugewiesen werden. Man findet freilich auch dieWarnung, daß, sollte irgend eine Rechts streitigkeit dem Schiedsmanne zu verwickelt erscheinen, er sich mit derselben nicht befassen, sondern sie an die Gerichte ver weisen solle. Allein gerade wenn der Schiedsmann von dem Streben beseelt ist, Processe zu verhindern, so wird er sich auch an schwierige Streitigkeiten wagen, sein Möglichstes thun, um
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder