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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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trag, sondern glaube, daß die hohe Staatsregierung die Sache im Auge behalten und, wenn kein Bedenken dagegen obwaltet, auf Beseitigung dieses Eides hinwirken werde, hoffe indeß, wenn meiner Ansicht Bedenken entgegensiehen sollten, dieselben gegenwärtig aus dem Munde -es Herrn Staatsministers zu vernehmen. Königl. Commiffar v. Langen«: Es ist bekannt, daß be reits die Staatsregierung alle diejenigen Fälle einer Revision unterworfen hat, wo Eide in den Processen vorkommen. Das Resultat dieser Revision liegt vor, die jursmsntaoalummaound jvrsmeuts malitiuo bei dem Armeneide wurden abgeschafft. Was den Eid bei der Dilation betrifft, so hängt dieser Eid zu sehr mit dem ganzen Mechanismus unsers Beweisverfahrens zu sammen. Man könnte versucht sein, wenn man diesen Eid wegnähme, am Ende auch lieber die zweite Dilation wegzuneh men. Denn ohne allen Beweis, geradehin, und ohne daß von dem Sachwalter nur eine Versicherung gegeben würde, diese Dilation zu gestatten, das siel bedenklich. Aber wie gesagt, es hängt diese Sache mit dem ganzen Mechanismus unsers ge setzlichen Beweisverfahrens zusammen, und es möchte deshalb bedenklich sein, sie wegzunehmen. Bürgermeister Bernhardi: In Ansehung der Rechts vertreter und Contradictoren bin ich mit der Deputation ganz einverstanden und werde dem Gutachten derselben mit Freuden beitreten, da auch mir nichts erwünschter sein kann, als die Fälle, in welchen ein Eid zu leisten ist, beschränkt zu sehen. Was aber die Gütervertreter anlangt, so findet ein Unterschied statt, in so fern die Gütervertreter noch in einer andern Eigenschaft auftre ten, nämlich die Concursmasse, also Geld und Geldeswerth ver walten müssen, und in so fern darauf der Advocateneid nicht ge richtet ist. Ich wünsche aber nicht, daß, wenn, wie mir aller dings scheint, die Verpflichtung der Gütervertreter in Concursen nothwendig sei, diese besonders eidlich geschehe, sondern ich glaube, daß auch hier ein Angelöbniß an Eidesstatt durch Handschlag hinreichend und zum Zwecke dienlich sein würde. In so fern nun das gestellte Amendement nur auf die Gütervertretung gerichtet würde, würde ich demselben beitreten. Ich gebe anheim, ob in Ansehung der Gütervertreter eine Aenderung Seiten der Depu tation genehm gehalten werden möchte. v. Welck: Da ich ohnedies schon im'Begriffwar, einerc- trogradeBewegung mitmeinemAmendement zu machen, so würde ich mich um so lieber damit einverstehen, daß mein Antrag nur auf den Fall, wenn Gütervertretung dabei zur Sprache kommt, beschränkt werde. Ich scheine übrigens mißverstanden worden zu sein; meine Ansicht war nicht, daß eine Hinweisung auf den Eid, wie er bisher bei dergleichen Fällen geleistet werde, stattfin den solle, sondern vielmehr eine Hinweisung auf den gewöhnli chen Advocateneid sei; denn ich halte dafür, daß es gut und voll kommen ausreichend sei, wenn die Advocate» auf die Wichtig keit dieses ihres geleisteten Eides wieder aufmerksam gemacht werden. Präsident v. Carlowitz: Sollte ich diese Bemerkung als Sousamendement anzusehen haben, so würde ich um nähere Be zeichnung bitten. v. Welck: Ich würde dies dem'Herrn Bürgermeister Bernhardi überlassen. Ich lege durchaus kein so großes Ge wicht auf mein Amendement, es entsprang nur aus einem Be denken, welches ich wenigstens zur Sprache bringen zu müssen glaubte. Da ich nun auch noch wahrnehme, daß auch diejeni gen Herren, die mein Amendement gütigst unterstützten, zu sei ner weitern Unterstützung nichts anführen, so^will ich auf demsel ben durchaus weiter nicht bestehen. v. Großmann: Die auf Verminderung des Eides ge richtete Maxime der hohen Staatsregierung hat meinen vollen Beifall, und ich kann nur dafür meinen wärmsten Dank aus spre chen; dennoch kann ich mir es nicht versagen, bei dieser Gelegen heit den Wunsch laut werden zu lassen, es möge der hohen Staatsregierung gefallen, zu erwägen, ob es nicht zweckmäßig sei, den Eid auf geeignete Weise mit mehr Feierlichkeit zu umge ben, als er deren bisher gehabt hat. Der sinnliche Mensch be darf jedenfalls eines sinnlichen Eindrucks zu seiner Sammlung und Erhebung, und es könnte wohl sein, daß sich Mittel finden ließen, wenn auch nicht die alten schauderhaften Formen zurück zurufen, doch die Ableistung des Eides so einzurichten, daß sie einen lebenslänglichen Eindruck zurückzulassen nicht verfehlte. Königl. Commiffar v. Langen«: Was den Wunsch des letzten geehrten Sprechers betrifft wegen der Solennität des Eides, so ist vielfach vorgefchrkeben, daß namentlich Alles ver mieden werden soll, was die Feierlichkeit des Augenblicks stört. Eine größere Solennität, namentlich mit Hinzuziehung eines Geistlichen, möchte wohl kaum anzurathen sein. Es würde dies nur in den so seltenen Fällen stattsinden, wo besondere Umstände, Verdachtsgründe oder andere Umstände dieses riethen. Gewiß muß der Regierung daran liegen, daß die Eide so solenn und un gestört wie möglich geschworen werden, und daß der Schwörende auf die höchste Wichtigkeit des Augenblicks und der Handlung, die er zu vollziehen im Begriffe steht, mit Nachdruck hingewiesen werde. Das ist aber auch geschehen; die Richter haben sattsame Anweisung hierzu. Was den vorletzten geehrten Sprecher an langt, so muß ich bemerken, daß, wenn auch nicht die Pflicht des Gütervertreters im Advocateneide so ganz ausdrücklich erwähnt wird, doch darin auch der Pflichtenkreis liegt, derjden Advocaten als Gütervertreter umschließt; denn es heißt darin, er solle mit Treue und Redlichkeit das vollziehen, was ihm aufgetragen ist. Es würde sich auch, wollte man den Gütervertreter herausheben, darum ein Uebclstand zeigen, daß sehr oft der curator litis et bo norum in einer und derselben Person zu verpflichten sein werden. Bürgermeister Wehner: Ich muß bemerken, daß ich mich auch mit dem Anträge meines Freundes Bernhardi nicht einver standen erklären könnte. Denn wenn die Advocaten darum be sonders verpflichtet werden sollten, so dürfte das in vielen Sachen eben so nothwendig sein. Es giebt Processe, wo die Interessen
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