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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Eben so wenig bedarf es aber auch eines besonder« Antrags, bei künftigen organischen Einrichtungen, insbesondere aber bei Bearbeitung einer neuen Advocatenordnung auf die mißliche Lage der Rechtscandidaten geeignete Rücksicht zu nehmen, da die letztere in der Sache selbst liegt und die Rechtscandidaten dabei unberücksichtigt gar nicht bleiben können. Inwiefern aber auch unter den Petenten solche sein sollten, welche wirklich in dem Stadium sich befinden, ihre Immatriku lation und deren Erlangung durch ihre Petition erwarten zu können, so erscheint letztere als Beschwerde, und es würde dersel ben, theils als einer undeutlichen, theils wegen nicht nachgewie senen vorherigen Gesuchs bei demJustizministerium, keine Folge zu geben sein. Zn Berücksichtigung aller dieser Umstände rathet daher die unterzeichnete Deputation ihrer Kammer auch diesmal an: Dieselbe wolle, im Verein mit der ersten Kammer, die hohe Staatsregierung ersuchen, in fernere Erwägung zu ziehen, ob und in wie weit zur Erleichterung der be drängten Lage der vorhandenen Rechtscandidaten eine außerordentliche Admission derselben zur Advocatur thunlkch sek, und, in so weit solche thunlich befunden werde, sie bald möglichst eintreten zu lassen. Präsident Braun: Will die Kammer sofort die Bera- thrmg eintreten lassen? — EinstimmigIa. Präsident Braun: Ich erwarte, ob Jemand zu sprechen wünscht? König!. Commissar v. Langenn: Die Zahl der Advo cate» in hiesigen Landen muß sich nach der Bevölkerung und nach dem Bedürfnisse richten. Bis jetzt ist immer noch die Verordnung vom Jahre 1836 als Grundnorm für die Imma trikulation angenommen worden. Vermöge dieser Verord nung und einiger anderer Bestimmungen werden, wie der ge ehrte Herr Referent bereits erwähnt hat, in der Regel jährlich 35 Erpectanten immatriculirt. Nur die erste Censur macht eine Ausnahme. Wer diese erlangt hat, wird nach sechs Mo naten immatriculirt. Wie aber erwähnt wurde, kam die Sache bereits auf dem Landtage 1843 zur Sprache, und es hat sich das Ministerium allerdings bewogen gefunden, zuweilen eine außerordentliche Immatriculation eintreten zu lassen. Es war dies namentlich zu Michael 1845 der Fall, wo eine außerordentliche Immatriculation Platz ergriff hinsichtlich aller derer, welche vier Jahre gewartet hatten. Das Ministerium kann nun zwar im Allgemeinen wegen einer außerordentlich rintretenden Immatriculation auch für die nächste Zukunft nicht etwas ganz Bestimmtes erklären, allein es steht natürlich nichts entgegen, daß, wenn sich das Bedürfnis: herausstellt, und wenn es die Billigkeit erheischt, eine außerordentliche Im matrikulation nicht abgeschnitten ist. Ich will der Kammer den gegenwärtigen Stand der Sache kurz vorlegen. Von den Rechtscandidaten, welche sich zur Zeit zur Advocatur ge meldet haben, sind dermalen immatriculirt, oder zur Immatri kulation designirt, 21, von denen der erste seine Specimina am 4. October 1841, der letzte am 24. Februar 1842 eingereicht hat. Zu erwähnen ist noch, daß 2 Candidaten, welche die erste Censur erhalten haben, bereits designirt sind. Es wür den also im heurigen Jahre zur Erfüllung der gesetzlichen Zahl noch 14 Candidaten auf die Immatriculation rechnen können und zur Admission gelangen. Der letzte von ihnen würde der sein, welcher die Specimina im Juni 1842 eingereicht hat. Aus,dem Jahre 1842 würden noch 17 Rechtscandidaten für das nächste Jahr übrig bleiben. Von den Speciminanten aus dem Jahre 1843 haben jetzt 22, von denen aus dem Jahre 1844 15, von denen aus dem Jahre 1845 6 um Immatriku lation nachgesucht. Von einem gänzlichen Freigeben selbst nach einem dreijährigen Termine könnte wohl theils an sich kaum ein ersprießliches Resultat gehofft, theils müßten auch die Gründe wegen einer etwaigen Gesetzgebung beachtet wer den, welche der Herr Referent geltend gemacht hat. Ich glaube nicht, daß der Advocatenstand aus der gänzlichen Freigebung die Früchte ernten würde, welche die Petenten nach ihrem An träge sich versprechen; es ist das sehr zu bezweifeln. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Vkcepräsident Eisen stuck: Ich bitte um das Wort. Zu den großen Nachtheilen, die schon in dem Vortrage erwähnt wurden, welchen der Referent erstattet hat, zu den großen Nachtheilen, die das jetzige Verhältniß der Candidaten zur Folge hat, gehört noch einer, und ich erkenne diesen Nachtheil für den allergrößten. Was ist die Folge davon, wenn die Candidaten die Aussicht haben, daß sie eins lange Reihe von Jahren warten müssen, ehe sie zur Advocatur gelangen? Die Folge ist diese, daß sie die juristischen Studien keineswegs so sorgsam betreiben, als sie dieselben betreiben würden, wenn sie nicht eilten, um dazu zu gelangen, daß sie die Specimina ma chen. Es ist die Folge davon, daß Manche, die ein Jahr län ger studiren würden, daß Manche, die ein Jahr auf eine aus wärtige Universität gehen würden, das Alles sein lassen. Dazu kommt ein anderer großer Uebelstand, der bei unserer Univer sität herrscht. Ich habe oft in diesem Saale es gerügt: es ist nicht gut, daß man die Collegien belegen läßt. Es ist die Folge davon, daß die jungen Leute nur das hören, was sie hö ren müssen. Wenn man bedenkt, welchen großen Umfang die juristische Wissenschaft durch die fortgehende Verschmelzung mit der Verwaltung erlangt hat, die durch die Administrativ justiz mehr und mehr in's Leben getreten ist, so ist nicht zu ver kennen, daß man den Zeitraum des Studirens, statt ihn zu beschränken, erweitern sollte. Die jungen Leute kommen von der Universität und müssen noch 6 — 7 Jahre warten, bis sie zur Admission gelangen. Der Nachtheil ist so groß, daß er durch alle Bedenken nicht Überboten werden kann. Man sagt, die Zahl würde sich zu sehr vermehren. Ich beziehe mich auf die Erfahrung. Wenn ein Stand überfüllt ist, so gleicht es sich mit der Zeit aus. Es ist dies mit den juristischen Stu dien der Fall, aber noch mehr ist es mit dem ärztlichen derFall. Ich kann es einigermaaßen beurtheilen, weil ich es im Auge behielt von der Universität und dem Gymnasium, wie sich das gestaltet hat. Es war eine Zeit, wo die Theologen überwie gend waren. Das hat sich wieder gemindert. Ich habe es erlebt, daß von der Kreuzschule einmal gar kein Theolog ab-
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