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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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das Staatsdienergesetz §. 1 als Zeichen eines Staatsdieners an- giebt, von einer hohem Staatsbehörde angestellt. Obschon nun die Deputation nicht verkennen mag, daß viel Wahres in dem Anführen der Petenten liegt, daß sie in ihrer Function, in Ueberwachung fiskalischer Interessen, zu Erleichte rung der Staatscasse wesentlich beizutragen hätten, so glaubt sie dennoch, in Vorstehendem bewiesen zu haben, daß die Ober chausseewärter und Amtsstraßenmcister, die beide in dienstlichen Verhältnissen sich gleichstehen, den Vorschriften des Staatsdie- nergesetzes, um als solche betrachtet werden zu müssen, nicht ent sprechen, da §. 1 des mehrerwähnten Gesetzes als Bedingungen ausstellt: 1) Bezug eines bestimmten Jahresgchalts, 2) Gehaltsabzüge zu dem Pensionsfonds, 3) Anstellung von einer hohen Staatsbehörde, 4) Dienstentlassung nach Anleitung des Staatsdienerge- fetzes. Die Deputation glaubt daher, der geehrten Kammer an- rathen zu müssen: das Gesuch der Petenten um Verwendung bei hoher Staatsbehörde abzulehnen. (Staatsminister v. Falkenstein und Königl. Commissar Kohlschütter treten in den Saal.) Präsident Braun: Will die Kammer sofort über diesen Bericht berathen? — Einstimmig Ja. Abg. Metzler: Ich muß gestehen, daß ich sehr ungern der Unterschrift dieses Berichts Seiten meiner Herren College» in der vierten Deputation bekgetreten bin. Ich habe aber aller dings hinreichende Unterlagen zur Begründung eines Separat votums nicht aufsinden können, und werde ich daher auch gegen den Antrag der Majorität nicht stimmen, so kann ich doch nicht umhin, bei dieser Gelegenheit gegen die hohe Staatsregierung den Wunsch auszusprechen, daß sie mit Rücksicht auf die Wich tigkeit der Dienstleistungen der Oberchauffeewärter, von deren Art und Weife allerdings oft große Summen abhängen, Be dacht nehmen möge, ihnen eine gesichertere Stellung einzu räumen, und wenn ihre Dienstleistungen auf eine ersprießliche Weise für das Beste des Landes sich äußern, auch den Dank des Landes durch dieBewilligung angemessener Gratificationen zu bethätigen. Staatsmknister v. Zeschau: Das Ministerium ist aller dings in dem Falle, wie bei dem frühern Landtage, sich gegen den Antrag der Petenten zu erklären und mithin der Ansicht der geehrten Deputation beizutreten. Es verkennt gar nicht den Nutzen der Dienstleistungen der Oberchausseewärter; eben so wenig die Wichtigkeit der ihnen angewiesenen Stellung; es glaubt aber doch, daß bei derartigen Individuen die Verhält nisse nicht von der Art sind, um sie in die Claffe der Staats diener aufzunehmen, zumal es nicht rathsam sein möchte, diese Categorie noch weiter auszudehnen. Was übrigens die Ober chausseewärter selbst für die Dauer ihrer Function anbetrifft, und wo das Berhältniß des Staatsdienstes sie gewissermaaßen gegen Entlassung sichern würde, so ist wohl der Fall noch nicht vorgekommen, daß man einen Oberchausseewärter, der feine Function redlich und vollständig erfüllt, entlassen hatte; mithin ist ihre Stellung ebenfalls gesichert. Sind übrigens Fälle vor gekommen, wo diese Leute im Dienste ganz unbrauchbar wur den, so ist ihnen die Staatsregierung durch einzelne Unter stützungen zu Hülfe gekommen. Dies wird sie auch fernerhin ganz unbedenklich thun können; auch muß ich erwähnen, daß sie darauf hingewirkt hat, daß sich ein Unterstützungsfonds unter den Oberchauffeewärtern gebildet hat, und daß das Ministerium diesem Unterstützungsfonds einige Zuschüsse aus der Staatscasse zugehen läßt und ferner zu gewähren bereit ist. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter darüber sprechen will, frage ich die Kammer: ob sie nach demAnrathen ihrer Deputation die vorliegende Petition auf sich beruhen lassen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es folgt nun der Vortrag des Be richts derselben Deputation über die Beschwerde Johann Hässelbarth's und 7 Genossen zu Heyersdorf, daß die zu ihren Gütern in Heyersdorf gehörigen in der Mark Sahnau gelegenen Grundstücke von der Flur Heyersdorf getrennt und zu der unter dem Namen Mark Sahnau gebildeten Flur geschlagen worden sind. Ich ersuche den Herrn Referen ten, der Kammer den Vortrag darüber zu erstatten. Referent Abg. Metzler: Da der mit der Berichterstat tung beauftragte Herr Gerichtsdirector Kasten wegen Krank heit nicht gegenwärtig sein kann, so erlauben Sie, daß ich Ihnen den Bericht vortragc. Er lautet so: - Johann Hässelbarth und 7 Genossen in Heyersdorf haben unterm 22. October 1845 bei der zweiten Kammer eine Beschwerde eingereicht, in welcher sie anführen: Nahe bei Crimmitzsch au, an der altenburgischen Landes grenze, liege eine Waldung, welche in ihrem Gesammtcomplcxe „der Sahn" genannt werde. Dies sei jedoch eine Bezeichnung, welche den ganzen Wald strich treffe, ohne eine bestimmte Grenze zu kennen. Bor uralten Zeiten solle dort ein Dorf gelegen und eine be sondere Flur besessen haben. Es kenne aber Niemand den Ort, wo jenes Dorf gestanden haben solle, und wisse Niemand, wieweit dessen Flur sich erstreckt habe. Bei der Landesvermessung habe man die im Volke gang bare Bezeichnung aufgegriffen, habe auf eine höchst willkürliche Weise die Grenzen der Mark Sahnau ausgesucht und die zu ihren Gütern in Heyersdorf gehörigen Pertinenzien, welche seit mehr als 300 Jahren bei Heyersdorf versteuert worden wären, zur Mark Sahnau gezogen, auch die Willkür sogar so weil getrieben, daß man die zu ihren Gütern gehörigen Pertrnenz- stücke geschieden, so daß sie bei ihren Conti's zu Heyersdorf eben so gut Grundstücke im Sahne hätten, als andere derglei chen zur Mark Sahnau gezogen worden waren. Diese große Willkür habe sehr erhebliche Beschwerden für sie zur Folge, indem die neu errichtete Mark Sahnau keinen Sitz habe und an die Steuereinnahme zu Rudelswalde ge wiesen worden sei. Während daher ein Jeder von ihnen seine tausend Steuereinheiten bei der Steuereinnahme zu Heyers dorf verrechne, werde er durch jene willkürliche Abreißung genö- thigt, wegen 10 oder 15 Steuereinheiten viermal des Jahres einen Weg nach Rudels Walde zu machen, obgleich es keinen vernünftigen Grund gebe, ihnen diesen ein-, im Winter sogar zweistündigen Weg aufzubürden. Obwohl die Behörden selbst anerkannt hätten, daß ihre fraglichen Flurstücke von jeher zur
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