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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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werden, nicht minder manche Städte im Gebirge. Ich bin kern Freund von Concessionen, ich habe sie also auch bei diesem Gesetze als eine Willkürlichkeit so viel als möglich beschränkt zu sehen gewünscht. Es wäre gut, wenn man sie ganz ab schaffen könnte, weil die Willkür immer eine mißliche Sache ist. Ich will dadurch keineswegs den Regierungsbehörden einen Vorwmf machen, aber man müßte ganz gegen die Er fahrung sprechen, wenn man nicht anerkennen sollte, daß die Gemeinderäthe häufig dergleichen Gesuche begünstigen, aber aus keinem andern Grunde, als um ihrer Commun einen Vor- theil zu verschaffen, denn das städtische Interesse haben sie nicht zu beachten. Ich werde nur darauf einen hohen Werth stets setzen, daß dis Concessionen nicht ertheilt werden, wo es nicht unbedingt nöthig ist, und nur da, wo das Bedürfniß völlig er wiesen ist. Oft geschieht es auch, daß die Behörde sich bei dem Gutachten des Gcmeinveraths nicht beruhigt und Erkundi gung durch dieAmtshauptmannschaft crnzieht. DemAmtshaupt- mrnne aber ist es nicht zuzumuthen, sich selbst nach der Sache zu erkundigen, und nun kommt es auf den Gensd'armen an. Viele Gesuche sind mir vorgekommen, die durch Bevorwortung des Gensd'armen genehmigt worden sind. An diesem miß lichen Zustande leiden die städtischen Gewerbe. Ich will nicht sagen, daß einzig und allein Concessionen und Ausnahmever- leihungen die Ursache davon sind, aber Schuld sind sie mit daran, und so halte ich es auch sachgemäß, daß man der An sicht der Deputation hierin beistimme, halte es auch sachgemäß, daß man bei den unter 1,2 und 3 bemerkten Petitionen noch weiter gehe, als sie auf sich beruhen zu lassen, sondern daß man sie vielmehr der hohen Staatsregierung zu rhunlicher Berück sichtigung überlasse, wenn sie sie bei näherer Prüfung der Be rücksichtigung werth findet. Wenn sie an die Staatsregierung gelangen, so wird diese Mittel aufzusinden wissen, um diesem großen Bedrängnisse der Städte zu begegnen. Königl. Commiffar Kohlschütter: Wenn der Herr Vicepräsident erwähnte, daß Concessionen nicht selten auf die bloße Bevorwortung der Gensd'armen ertheilt wurden, so kann sich dies wohl nicht auf die Zeit nach Erlassung des Gesches von 1840 beziehen; denn bekanntlich ist die Niederlassung von Hand werkern auf dem Lande durch jenes Gesetz an das vorgängige Gehör der Gemeinderäthe und Ortsobrigkeiten gebunden, und durch die Ausführungsverordnung sind die Regierungsbehörden angewiesen, so ost von dieser Seite der Ertheilung einer Conces- sion widersprochen wird, sich der eignen Entschließung zu enthal ten und an das Ministerium Bericht zu erstatten. Bei dem Ministerium ist aber meines Wissens noch kein Fall vorgekom men bis jetzt, wo gegen den Wunsch und Antrag der Gemeinden eine Concession dieser Art bewilligt worden wäre. Wenn ferner der Herr Vicepräsident als einen hauptsächlichen Grund der Be einträchtigung der städtischen Gewerbe durch die Landhandwer- kec den Umstand erwähnte, daß die Landhandwerker den Absatz ihrer Erzeugnisse größtentheils in den Städten suchten, so wird dies als Thatsache allerdings zugegeben werden müssen. Nun ist auch diese Beschwerde nicht auf Rechnung des neuen Gesetzes zu setzen. Denn dieses stellt nur den Grundsatz auf, daß es den Dorfhandwerkcrn gestattet ist, ihre Erzeugnisse auf Bestel lung an die Bewohner der Städte abzusetzcn. Das Nämliche ist ihnen aber auch schon vor dem Gesetze gestattet gewesen, und wenn die Dorfhandwerker jetzt häufiger von jenem Befugnisse Gebrauch machen mögen, als es in früherer Zeit der Fall gewesen ist, wird man den Grund in den veränderten Verhältnissen der Zeit überhaupt, so wie besonders darin zu suchen haben, daß auch einzelne Dorfhandwerker jetzt ihr Gewerbe schwunghafter zu be treiben anfangen und sich einer erhöhten Betriebsamkeit befleißi gen; mithin in Umständen, die außerhalb der Einwirkung der Ge- etzgebung liegen. Abg. Scholze: Ich will mir nur erlauben, im Allgemei nen etwas über diese Petitionen zu sprechen. Ich kann zunächst unmöglich glauben, daß die wenigen Handwerker auf den Dörfern aufden Pauperismus der Städte den geringsten Einfluß haben. Man muß doch bedenken, was jetzt aus den Dorfschaften gewor den ist, gegen das, was sie früher waren. Denken Sie sich, Sachsen schreitet in seiner, konstitutioneller: Bestrebungen, in seinen Gewerben aller Art, in seinem Ackerbaus immer vorwärts, und darum hätte ich um keinen Preis erwartet, daß ähnliche Pe titionen, wie die vorliegenden, an unsere Kammer kommen könn ten, das hätte ich für unmöglich gehalten. Denn was wünschen diese Petitionen? Sie wünschen, daß dem Lande das Wenige, was uns durch das Gesetz von 1840 zu Lheil geworden ist, theil- weise oder auch ganz wieder entrissen werde. Das ist doch zu viel verlangt! Petenten bätttu doch bedenken sollen, daß wir im 19. Jahrhundert und nicht mehr im 15. oder 16. leben, und nicht mehr in der Zeit, wie damals, wo die Städte ihre Rechte begrün deten und ihre Bannstrahlen über das Land ausbreiteten. Diese Barmrechte wollen sie auch heute noch behaupten, diese wollen sie behauen. Im 17. Jahrhunderte und früher, wo der Städter hinter seine Mauern sich verbarg, kannte der Landmann wenig Bedürfnisse, er brauchte so zu sagen gar keinen Handwerker, denn er war hofhörig, das heißt, er war leibeigen, seine Wohnung be stand aus Baumstämmen, die er übrrsinanderlegte und mit etwas Lehm unter einander verband; ein Strohdach und ein Fenster von einem Quadratfuß genügte ihm, seine Stiefeln brachte er mit auf die Welt, deren er sich im Sommer bediente, und im Winter war er sein Strumpfwirker und Schuhmacher selbst, in dem er ein PaarHolzschuhe und Strümpfe sich fertigte, und sein Rock und seine Hosen und Weste bestanden aus selbstgewebter Leinwand, wozu ec sich das Gam selbst spann. Es konnte da mals dem platten Lande in keiner Art viel Abbruch thun, wenn auch die Städte ihre Banmechte immer mehr befestigten, sein todtes Inventar kostete dem Landmarme kaum 20—30 Lhaler. Ganz andres ist es jetzt im 19. Jahrhundert. Bedenken Sie nur, was die Dorfschaften von den Städten jetzt beziehen, wie viel das Land von den Städten kauft. Wir leben in einer ganz andern Zeit, als damals, wo die Bannrechte der Städte entstan den, der Bauer oder vielmehr das ganze Landvolk hat sich müssen frei kaufen, denn sie waren leibeigen und später mitErbunterthä- nigkeit behaftet, und weil wir uns für schweres Geld, worannoch
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