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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Wechselbeziehungen hinsichtlich der VcrkehrSverhältnissc zu be- unheilen ist, ich möchte wohl sagen, eine Imparität hervorge rufen, die allerdings den Städten zu nicht geringem Nachtheile zu gereichen scheint. Will ich nun dem platten Lande von dm im §.7 des Gesetzes von 1840 verzeichneten Professionisten keinen rauben, so wird mir dagegen dasselbe gewiß zugestehen müssen, daß cs durch das erhaltene Concsssionsrecht, durch das Halten von Gesellen und Lehrlingen und durch den noch erwei terten unzünftigen Gewcrbbetrieb bedeutende Vorthsile erlangt hat. Hierzu kommt noch das Concessionsrccht der Regierung, welches überall aushilst, wo das Gesetz nicht hinreicht. Ob gleich nun die hohe Staatsrcgierung nachgewiefen hat, daß sie sehr mäßig in dieser Beziehung gegen das Land- gewesen ist, so har sie doch vielleicht noch zu viel gethan. Scheint es, nachdem die geehrte Deputation in ihrem Berichte jede Veränderung des betreffenden Gesetzes abgelehnt hat und in Berücksichtigung der obwaltenden Umstände vergebliche Mühe zu sein, auf irgend eine Abänderung dieses oder jenes Paragraphen anzu tragen, so halte ich cs doch für Pflicht, der hohen Staatsregie rung es an's Herz zu legen, daß Jeder, der irgend mit den ge genseitigen Verhältnissen vertraut ist, und gegen Stadt und Land gleich gerecht sein will, es für die größte Ungerechtigkeit gegen die Städte ansehen müßte, wenn dieselben bei dem ohnehin so günstigen Gesetze für das platte Land es sich nicht zur strengsten Pflicht machen wollte, nur in den äußer sten, unumgänglichsten Fällen noch anderweite Concessionen zu ertheilen, als welche das Gesetz ausdrücklich ausspricht. Der Städter nimmt dem Landmanne seine Naturproducte ab und muß sie ihm abnehmen, weil er sie braucht; also ist es auch wohl demselben nicht zu verargen, wenn er dagegen verlangt, daß der Landmann ihm auch von seinen Industrie artikeln abnimmt. Wollte man hier einwenden, daß auch die Städte Landbau treiben, so glaube ich, ist das ein Vcrhältniß, wie ungefähr 4 zu 100, und cs beweist dies schon der Umstand, daß, wenn die Städte ihre Bedürfnisse von ländlichen Produkten selbst erbauten, die Landbewohner nicht die städtischen Märkte besuchen und ihre Naturproducte hier abfetzen könnten. Einen Punkt muß ich auch noch erwähnen, der einen weitern Nachtheil für die Städte nackweist. Es ist dies die Thatsache, daß das platte Land die Städte mit bevölkern und mit Gewerben Über füllen hilft. Statt nämlich daß früher mancher Landmann seine Kinder, mit Ausnahme desjenigen, welcher das väterliche Gut zu übernehmen hatte, derGesindclaufbahnüberließ, so daßhierdurch für tüchtige Tagelöhner, Knechte und Mägde gesorgt war, so zieht er jetzt vor, sie dcü Städten zuzufübren, indem auch ibn jener Trieb nach etwas scheinbar Höherm und Befft-rm ergriffen hat. Die Töchter sucht er durch städtische Dienste und Werheirathung, die Söhne durch Erlernung von Handwerken in die Stadt zu bringen, während es vielfach auf demLande an tüchtigem Gesinde mangelt. Daß der Beitrag zur städtischen Bevölkerung Seiten des platten Landes in Wahrheit beruht, muß der einfache Um stand bestätigen, daß die Bevölkerung desselben sich ebenfalls mehrt, ohne daß deshalb mehrBauergüterwerden; wer empfängt also den übercompletcn Theil? — die Städte. Wenn also das Land die Städte zum Theil mit bevölkern und mit Gewerben füllen hilft, glaube ich, ist es auch verpflichtet, zu der Beschäfti gung und dem Broderwcrbe seiner eignen Abkömmlinge etwas beizutragen. Wenn rch nun allerdings gern gesehen hätte, die Deputation wäre etwas weiter gegangen, aber doch auch erkenne, daß durch einen Antrag nichts erzielt werden wird, so füge ich mich dahin, mit der Deputation zu stimmen, indem sie die unter Punkt 4 niedergeleglen Bitten, die ich für sehr gerecht halte, der hohen Staatsrcgierung zur sachgemäßen Berücksichtigung überweisen und anempfehlen will, und füge nur nochmals hinzu, daß die Staatsregierung sich diese ihr zu überweisenden Petita ja recht angelegen sein lassen möge, damit sie nicht gegen die Städte ungerecht werde, ohne daß es in ihrer Absicht liegt. Was den Antrag des Abgeordneten v. Schaffrath betrifft, so ist er wohl so unschuldig, daß ihn die Kammer ohneweiteres adoptircn kann. Wenn endlich der Herr Referent ganz am Ende des vor gelesenen Berichts noch von zwei Petitionen der Geithainer und Rochlitzer Strumpfwirkerinnungen gesprochen hat, die ich bei der Kammer eingeführt habe, so gehören sie nicht zu der heu tigen Berathung, indem sie nicht den Gewerbsbctrieb auf dem Lande betreffen, sondern Wünsche nach einer Gewerbeordnung und der Niederhaltung des Hausirhandels enthalten, über die wohl anderwüterBericht zu erwarten sicht. Präsident Braun: Es haben sich noch 17 Sprecher ange meldet, so daß die Debatte noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen dürste. Da aber um 5 Uhr Deputationen wieder Sitzung haben, so würde es für mehrere Herren, die in den Deputationen beschäftigt sind, zu angreifend sein, wollten wir gegenwärtig langer sitzen und die Discussion zu Ende führen. Ich schließe daher die jetzige Sitzung, beraume die nächste auf morgen 40 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung die fortgesetzteBerathung des gegenwärtigenBerichts und dann den Bericht der zweiten Deputation, das Budjet des Ministe riums des Innern betreffend. Schluß der Sitzung 5 Minuten nach ^3 Uhr. Aui r-er Redaktion beauftragt: D, Gretschel. Druck und Papier oo» B, G. Leu du er in Dresden.
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