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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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da sie ferner jedenfalls auch heute noch fast oder vielmehr ganz einstimmig sein wird, indem ich hoffe, daß die wenigen Stim men, welche am vorigen Landtage noch dagegen waren, heute auch dafür stimmen werden, damit die Kammer eben ganz einstimmig sei, — da ferner die Regierung uns heute keinen neuen wissen schaftlichen Kampf über die vorliegende Frage angeboten hat, in die Hauptsache nicht eingegangen ist und nicht eingehen zu wol len erklärt, ja eine Discussion vermieden hat, so fehlt jeder Dis kussion, und Rede ihr einziger Zweck, der nämlich, die gegen seitigen sich gegenüberstehenden'Ueberzeugungen und Gründe gegenseitig zu berichtigen, zu beleuchten und zur — hier ja schon vorhandenen — Uebereinstimmung zu bringen. Ich werde des halb auf die Fragen, welche in dem noch von Niemandem ange fochtenen Berichte der Deputation so gründlich behandelt sind, und selbst auf die nach dem Zugeständnisse der Mündlichkeit und Staatsanwaltschaft durch die Regierung allein noch strei tige, obwohl allerwichtigste Frage über die allgemeine Recht- und Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der Oeffentlichkeit des Strafverfahren,s weder im Allgemeinen, noch im Einzelnen ein gehen, noch weniger die allgemeinen Gründe für dieselbe, die allgemeinen Vorzüge auscinandersetzen, weil diese am vorigen Landtage und in vor und nach diesem erschienenen zahlreichen Schriften behandelt sind und ich bloßel Wiederholungen nicht liebe. Ich werde mich vielmehr ganz an den jetzigen Standpunkt der Frage, nur daran, daß Mündlichkeit ohne Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens, zumal in Begleitung der Staatsanwälte, keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung des Straf- processes sei, halten und auch hierbei nur an das, was heute in diesem Saale gesprochen worden ist. Ehe ich jedoch dazu schreite, muß ich dasjenige, was die Herren Abgeordneten Todt, Tzschucke und Ziegler bereits berührt haben, nämlich den jetzigen Stand der Sache vom konstitutionellen Gesichtspunkte aus noch , einmal nach meiner Art und Weise vorführen. Die zweite Kammer ist fast einstimmig in der vorliegenden Frage. . In der ersten Kammer ist eine sehr große Minorität dafür gewesen. Wahrscheinlich spricht sich diesmal die erste Kammer ebenfalls wie die zweite Kammer aus. Das ganze sächsische Volk mit seinen Vertretern wünscht Oeffentlichkeit des Strafprocesses. Diese Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Staatsanwaltschaft ist bereits durch Erfahrung in andern Ländern erprobt, es herrscht in ganz Deutschland ein allgemeines Verlangen danach und Uebereinstimmung des Lebens, wie der Wissenschaft, der Erfah rung und Geschichte fast aller Staatsmänner, Gelehrten und praktischen Geschäftsmänner, derLeute vom Fache, wie derLaien. Da liegt wohl die Frage nahe: warum discutiren wir heute Nochmals über diesen längst ausgemachten Gegenstand? Dar auf ist nur die einzige traurige Antwort: Unsere Regierung, bald die einzige in Deutschland, oder vielmehr das Justizmini sterium hat fast ganz allein und vereinsamt eine andere Ueber- zeugung. Nun bin ich gewiß der Allerletzte, der eines Andern Ueberzeugung nicht ehrte, namentlich eine Urberzeugung, wie sie am vorigen Landtage von der Regierung mit allen mög lichen Gründen unterstützt, mit so vielem Scharfsinn begrün det worden ist. Aber wenn ein ganzes Volk wegen der verschie denen Meinung einzelner sehr weniger Männer auf das Gute warten soll, wenn fast das ganze gebildete Europa sich gegen ihre Ansicht ausspricht, dann dächte ich, müßten selbst diese Männer in ihrer Ueberzeugung wankend werden, müßten sich fragen, ob sie nicht auch Menschen seien, d. h. irren könnten, und ob sie nicht besser daran thun würden, einmal mit Hintansetzung und Unterordnung ihrer persönlichen Ueberzeugung dennoch nach der allgemeinen Ansicht, nach der Ansicht der Männer der Wissenschaft und des Lebens, dem Volke eine solche Wohlthat zu gewähren? Ist es doch vorzugsweise Pflicht jeder Regierung, besonders aber einer konstitutionellen, ihre Ueberzeugung der des Volkes, der wahren öffentlichen Meinung anzupassen, da Re gierung und VolkEins, ein Ganzes bilden, daher erstere sich nicht im Widerstreite mit diesem befinden und ihrem Wesen nach nicht nach persönlichen Ueberzeugungen, sondern nach nicht wechseln den Grundsätzen des ewigen Rechts gebildet sein und regieren soll. Hier erinnere ich nur anFeuerb ach, der auch einst an der Spitze eines Justizministeriums stand und welcher sagte: „Es ist heilige Sache jeder Staatsregierung (die gerade auch darum auf so hoher Warte stehet), den Himmel über ihren Völ kern, den Stand seiner Gestirne, die an demselben aufgehenden Zeichen sorgfältig zu beobachten, damit es ihr möglich werde, der Zeit in ihren Geburtswehen sanft zu Hülfe zu kommen, den Bedürfnissen derselben nachhelfend oder zuvorkommend zu be gegnen und friedlich zu vermitteln, daß nicht etwa die alte Zeit mit einer neuen in allzu harten Kämpfen zusammenstoße. Mit ihren eignen Lebenskräften ist diese ihres Sieges stets im voraus gewiß und kommt, langsam oder schneller, im Stillen oder mit Geräusch, im Kampf oder im Frieden, doch immer ge- wi ß-zum Ziele. Denn sie schafft und zerstört nicht blos mensch licher Weise nach menschlichen Absichten und mit menschlichen Kräften, sondern mit den unwiderstehlichen Mächten der Natur, nach dem ewigen Willen des großen Weltgeistes, welchem der blinde Eigensinn schwacher Sterblichen ganz umsonst sich entge- gensträubt." Dies war Feuerbach, der seinem Könige damals schon die Nothwendigkeit einer durchgreifenden, auf die Grund sätze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit gebauten Reform des damals schon veralteten Strafverfahrens dringend anrieth. Ich hoffe, daß nun endlich auch bei uns die Zeit komme, wo auch unsere Regierung, die bisher den Wünschen des Volkes fast stets entgegengekommen ist, auch hier dieselben erfüllen wird. Es muß irgend etwas geschehen; die Dringlichkeit einer durchgreifenden Reform des Strafprocesses ist zugegeben von allen Seiten. Daß das bisherige.Jnquisitionsverfah- ren nicht länger bestehen und ertragen werden könne, davon ist das Ministerium, davon noch mehr das Volk überzeugt. Fast ein allgemeines Mißtrauen in die Strafrechtspflege hat sich des Volkes bemächtigt. Viele zu einer Criminalstrafe Ver- urtheilte, oft die Schuldigsten, werden jetzt yon dem Volke als Opfer, als Märtyrer des Jnquisüionsverfahrens betrach tet, als dessen Grundgedanken man nicht den Grund und Zweck der Gerechtigkeit, sondern einen listigen, geheimen
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