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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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sich entschieden gegen düs Amendement der zweiten Kammer er klärt. Die Sätze in dem Tarifs., um die es sich hier handelt, sind nach dem Range, welchen die verschiedenen Prädicate nach der Hoftangvrdnung, oder sonst im bürgerlichen Leben gewähren, seinerZeit regulirt und dieser Grundsatz auch im neuen Tarif fest gehalten, eine Abänderung auf oder ab nur da vorgenommen worden, wo die Rangverhältnisse sich verändert haben. Die Deputation ist der Ansicht, daß, so lange mandie Prädikate nicht gänzlich abschafft, so lange man mit ihrer Beibehaltung sie be steuern will, doch diese Besteuerung nicht ganz willkürlich, son dern nach einer gewissen Grundlage erfolgen müsse. Diese ist hier der Rang, welchen das Prädicat gewährt. Man würde aller dings aber sich von dieser Grundlage gänzlich entfernen, wenn man alle beantragte Erhöhungen annehmen, dagegen alle Ermä ßigungen ablehnen wollte, und da die Deputation auch kaum glauben kann, daß der Zweck, welcher in der Kammer hierbei vorgcschwebt hat, gerade auf diesem Wege zu erreichen sein wird, da es sich endlich hierbei um einen Gegenstand von sehr unter geordneter Wichtigkeit handelt, so rathet die Deputation, ein schließlich der frühem Minorität, den gefaßten Beschluß auf Ablehnung der Ermäßigungen in Laris 8. aufzugeben und dem Beschluß der ersten Kammer auf Annahme dieses Lariss beizu treten. Präsident Braun: Wünscht Jemand zu sprechen? Will die Kammer dem Vorschläge ihrer Deputation gemäß den ge faßten Beschluß auf Ablehnung der Ermäßigung im Laris 8. aufgcbcn und den von der ersten Kammer gefaßten Beschluß genehmigen? — Gegen drei und zwanzig Stimmen wird das Deputationsgutachten angenommen. Referent Abg. Georgi: §. 48. Die erste Kammer hatbeschlossen, zu Beseitigung möglicher Zweifel darüber, daß die unter 2 angeführten Militairs vom Öffizierranqe, denen ohneihrAnsuchenbcider Verabschie dung ein höherer Rang zu Lheil geworden ist, nach §. 47 von der Personalsteuer in der dritten Unterabtheilung völlig frei sind, hinter dem Worte: „Charakter" auf der dritten Zeile einzu schalten: „aufihr Ansuchen". Die Deputation glaubt zwar, daß nach der Fassung in §.47, zu welcher §. 48 nur die Erläuterungen geben soll, ein Zweifel hierüber kaum aufkommen könne, hält indessen auch dieEinschal- tung, welche übrigens dem §. 48 der Verordnung vom 25. No vember 1835 vollständig entspricht, für unbedenklich und bean tragt deshalb deren Annahme. Die zweite Kammer hat bei diesem Paragraphen aufAntrag emesihrerMitgliederbeschlossen, m der ständischen Schrift der Erwägung der Regierung anheim- zugebcn, ob bei einer ohne Ansuchen ehrenhalber ertheilten aka demischen Würde, ohne Unterschied, ob sie von einer inländischen oder ausländischen Akademie ertheilt ist, eine Besteuerung der selben überhaupt cinzutreten habe. Die erste Kammer hat beschlossen, die Befreiung in dem gedachten Falle auf von der inländischen Universität verliehene Wurden zu beschränken, in so weit aber sie bestimmt im Gesetz auszusprechen und nicht erst deshalb einen Antrag in der ständi schen Schrift zu stellen. Es würde dann nach dem Beschlüsse der ersten Kammer in der dritten Zeile nach dem Worte: „erfordert" einzuschalten fein: „oder sind dieselben von der Landesuniverfltät ehren halber ertheilt worden". Auch bei der Berathung in der zweiten Kammer sprach sich vielfach die Ansicht aus, daß eine Ausdehnung der Befreiung auf die von auswärtigen Universitäten ehrenhalber verliehenen Würden bedenklich sei, theils weil dir Ermittelung oft nicht ganz leicht sein werde, ob wirklich ehrenhalber die Verleihung erfolgt sei, theils weil man die Grundsätze nicht allenthalben kenne, nach welchen von auswärtigen Akademien hierbei verfahren werde. Die Deputation kann dem nur beipflichtcn und rathet der geehr ten Kammer, dem in der jenseitigen Kammer beschlossenen Zu sätze zu Z. 48, 3 beizutreten, den diesseits aber beschlossenen An trag in die ständische Schrift fallen zu lassen. Präsident Braun: Die Deputation schlägt vor, dem von der ersten Kammer angenommenen Amendement die Zustim mung zu geben, dem zufolge hinter dem Wort: „Charakter" auf der dritten Zeile einzuschalten: „auf ihr Ansuchen", und ich frage die Kammer: ob sie dieser Ansicht ihrer Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner beantragt die Deputation, dem in der jenseitigen Kammer beschlossenen Zusatz zu §. 48, Z bei zutreten und den diesseitigen Antrag in die ständische Schrift fallen zu lassen. Kritt die Kammer dieser Ansicht der Depu tation bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: §. 49. Es findet sich bei diesemParagraphen ein Widerspruch zwi schen dem Protokoll und den Mittheilungen über die Verhand lungen der zweiten Kammer. Die Minorität der Deputation hatte zu §. 49 folgenden Zusatz beantragt: „Fremde, in so fern sie nach tz. 10 unter 5 nickt überhaupt frei sind, entrichten nur die Hälfte der im Tarif 0. fest gestellten Sätze". Dieser Zusatz ist im Protokoll als mit 35 Stimmen gegen25 angenommen, in den Mitthcilungen als durch 35 Stimmen a b g e l e h n t bezeichnet worden. Die Deputation glaubt sich mit Bestimmtheit zu erinnern, daß der Beschluß über diesen Zusatz ein ablehnender war. Doch wird eineFrage deshalb an die Kammer zu richten sein und
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