Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident Braun: Wenn -er Abgeordnete die Petition nicht zu der seinigen macht, so wird sie, da sie anonym ist, der Vorschrift der Landtagsordnung gemäß beizulegen sein. Will demnach die Kammer sie beilegen?— Einstimmig Ja. 18. (Nr. 607.) Petition -er Schneiderinnung zu Chem nitz, Johann Gottlieb Rettig und Gen., um Beschränkung der den Nähterinnen nach dem Mandat vom 3. Januar 1831 zü- stehenden Freiheiten bei Ausübung ihres Gewerbes. (Hierzu 75 gedruckte Exemplare dieser Eingabe.) Präsident Braun: In Folge eines frühem Beschlusses der Kammer gehört auch diese Petition der dritten Deputa tion zu. 19. (Nr. 608.) Petition des Stadtraihs und der Stadt verordneten zu Bernstadt, Bürgermeister Neumann und Gen., um Fortbau der Herrnhut-Bernstadter Chaussee bis an die preußische Grenze. Präsident Braun: Will die Kammer diese Eingabe an die zweite Deputation abgeben?— Einstimmig Ja. 20. (Nr. 609.) Petition von 11 Advocaten zu Zittau, C.G. Roscher und Gen., um Einführung von Schwurge richten. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Beide Petitionen, welche setzt aus der Rsgistrande vorgetragsn worden sind, habe ich -er Kammer übergeben. In Bezug auf die erste, von den Vertretern der Stadtcommun Bernstadt herrührende bemerke ich nur, daß Bernstadt nicht Zu den begünstigten Städten ge hört, welche sich einer vollständigen Chaussee zu erfreuen haben. Erst in letzter Zeit hat man den wiederholten dringenden Nach suchen gewillfahrt und von Herrnhut bis Bernstadt eine Chaus see gebaut; allein diese Chaussee kann, weil sie keine weitere Verbindung herstellt, keinen besonder« Nutzen für die Stadt haben, wenn sie nicht auf die Zittau-Görlitzer Chaussee fort geführt wird, wo sie dann nicht blos zwischen Bernstadt und Ostritz die Verbindung herstellt, sondern auch für die starkbe völkerten Fabrikdörfer Eibau und Oderwitz eine Verbindung mit Schlesien gewährt. Auch würde sie dann Friedland in Böh men, woher sehr viel Holz eingeführt wird, mit der Herrnhuter Gegend verbinden. Ich empfehle die Petition zu besonderer Beachtung der zweiten Deputation und hoffe, daß die hohe Stsatsregierung auch der Fortführung dieser Chaussee ihre Fürsorge schenken wird. Was die zweite Petition anlangt, so erklären elf Advocaten zu Zittau, daß sie meine Ansicht, die ich in der Kammer über die Geschwornengerichte ausge sprochen habe, theilen. Dies muß mir zu besonderer Freude gereichen, da diese Eingabe aus meinem Wahlbezirke herrührt, und mein Stellvertreter selbst unter den Unterzeichnern sich be findet, und um so mehr, da ich demnach über die hier und da gegen meine Ansicht erhobenen Widersprüche und Bedenken beruhigt sein kann- Präsident Braun: Die letzte Petition wird an die erste Kammer abzugeben sein, welcher, wie schon bemerkt, der frag liche Gegenstand zur Berathung vorliegt. Ist die Kammer da mit einverstanden? — Einstimmig Ja. 21. (Nr. 610.) Fortgesetzter Bericht der zweiten Deputa tion über das Wudjet der jährlichen Staatsausgaben für die Periode 1846—-1848, und zwar «ub ü.. „Allgemeiner Staats aufwand," Zu- 8. „Gesammtministerium nebst Dependenzen" und suk 8. „Militairdepartement." Präsident Braun: Dieser Bericht wird zu drucken sein und kommt auf eine der spätem Tagesordnungen. 22. (Nr. 611.) Petition des Gemeindevorstandes Johann Georg Renzsch zu Löbschütz und 102 Gen. aus der Umgegend von Lommatzsch um Verwendung für den Wegfall der -Pflaster- geleitsabgabe in Lommatzsch. Abg. Deh mich en: Diese Petition bei -erhöhen Kammer bevvrwortend einzuführen, bin ich von einem stellvertretenden Abgeordneten, meinem Freunde, ersucht worden, und ich bin dazu sehr gern bereit, da ich die Petenten zum größten Theil per sönlich kenne. Sie betrifft fast denselben Gegenstand einer von mir früher bei der hohen Kammer überreichten Petition: die fortdauernde Erhebung eines Stadtpflastergeleites, diesmal je doch in Lommatzsch. Die Petenten führens an, daß diese Er hebung vom vormaligen Finanzcollegium gestattet und von drei zu drei Jahren, zuletzt vermittelst Decrets auf die Zeit vom 1. Ja nuar 1845 bis ult. December 1848 erneuert worden sei mit dem Vorbehalt des Widerrufs, und zwar 8 Pfennigs von jedem be- frachtetenWagen, 4 Pfennige von jedem Personenwagen, 2 Pfen nige von einem Schiebebock oder Handschlitten. Es scheine dies den Petenten der Bestimmung des Artikels 13 des Zollver- Lrags vom 30. März 1833 und der Verordnung vom 9. Januar 1833, die Privatbinnenzölle betreffend, entgegenzutreten, um so mehr, als der Hauptzweck und die Bedingung der früher« Con- cessionen, die Erbauung gewisser Straßentracte, längst erreicht sei und die Einnahme zu rein communlkchen Zwecken ver wendet werde. Hierzu müßten gerade sie am meisten beitragen, da sie mit dieser Stadt sehr viel, fast täglich verkehrten. Aus diesem Grunde hätten sie bei dem hohen Finanzministerium um möglichst baldige Aufhebung dieses Pflastergeleites nachgesucht, wären aber unter dem 14. April 1845 abfällig beschieden wor den. Diese Abgabe sei ungemein lästig, störend und nicht ein mal gleichmäßig, da die Hebestelle an einer Seite der Stadt wäre und das auf der andern Seite einpassirende Fuhrwerk sehr ost von der Abgabe frei bleibe. Es würde dies gerade jetzt um so drückender empfunden, da viele Ortschaften neuerlich in das König!. Gericht zu Lommatzsch einbezirkt waren und sie in Folge dessen in mehrere Berührung mit dieser Stadt kämen. Sie hätten um so mehr die vertrauensvolle Hoffnung gehabt, daß das mit Ende des Jahres 1844 abgelaufene Privilegium der Stadt Lommatzsch nicht wieder erneuert werde, als,ähnliche ver altete und den jetzigen Zeitverhältniffen nicht mehr entsprechende
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder