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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Einrichtung damit verbunden werden, mindestens wurde eine militairische Redaction eingesetzt, während vorher der seitherige Redacteur bereits fungirt hatte. Bei dieser militairische» Re daction geschah es aber, daß z. B. die Reden der Regierungs- rvmmissarim in oratious reets, die der Abgeordneten aber nur in oratious vbligW mitzutheilen versucht wurden. Das wurde Seiten der Kammer nicht gebilligt, und von nun an erst wurde der jetzige Redacteur wieder angenommen und seitdem haben wir die „Mittheilungen" in der Vollständigkeit, die jetzt so gem ge sehen wird. Präsident Braun: Der Herr Referent hat für den Fall, daß das Deputationsgutachten nicht Annahme fände, sich für den Georgischen Antrag unter einer Modifikation ausgesprochen, und ich will zuerst derKammer nochmals mittheilen, welcheAen- derung des Georgischen Antrags der Herr Referent, der, wie ich voraus setze, zugleich im Namen der Deputation spricht, getroffen wissen will. Nämlich es soll nach dieser seiner Ansicht der Para graph so lauten: „Es werden für dieSLandeversammlung sieben Lis acht Stenographen, welche so viel als möglich wissenschaftlich gebildete Männer sein müssen, angestellt. Won diesen Steno graphen erhalten vier, außer den zeither schon üblich gewesenen Lagegeldern während der Landtage, einen bestimmten jährlichen Gehalt." NuH würde der Paragraph wie die Vorlage lauten, bis zu denWorten: „Ministeriums des Innern", und hier folgen den Zusatz nach dem Vorschläge des Abgeordneten Georgi erhal ten: „welches befugt ist, dieselben außer den Landtagen zu be schäftigen." Darauf würde folgende Einschaltung kommen: „Die übrigen Stenographen werden in der seitherigen Maaße an,gestellt, erhalten keine bestimmten Gehalte, sondern nur die üblichen Tagegelder, haben jedoch im Falls der Brauchbarkeit die nächste Anwartschaft, in die Stellen der ersten vier Steno graphen einzurücken, wenn diese nach und nach zur Erledigung kommen." Dann würde der Schluß des Paragraphen so lauten, wie das Deputationsgutachten will. Ich richte an den Abgeord neten Georgi die Frage: ob er mit dieser Modifikation einver standenist? Abg. Georgi: Der eine Theil trifft das, was ich gewünscht habe Lei meinem Anträge; was aber die nächste Anwartschaft der übrigen Stenographen anlangt, so ist es mir nicht ganz unbe denklich, diese im Gesetze ausgesprochen zu sehen, und ich möchte deswegen den Herrn Präsidenten bitten, indem ich die übrige Modifikation des Herrn Referenten zu der meinigen mache, we gen dieser Anwartschaft separat abstimmen zu lassen. Vicepräsident Eisen stuck: Da hier angenommen wird, als ob der Referent für die Deputation spreche, und ich der Deputation angchöre, so muß ich erklären, daß ich deshalb mit dem Georgischen Anträge nicht einverstanden bin, weil diejenigen Stenographen, welche angestellt werden sollen, nur vier sein würden, aber die andern nach der gestellten Be stimmung, wenn sie nicht das Glück haben, zu der Vierzahl zu gehören, sondern darüber angenommen würden, außer den Landtagen nichts haben sollen, also viel schlechter als jetzt ge stellt sein würden. Damit kann ich mich nimmermehr verei nigen. Kann mir auch nicht denken, daß der Herr Referent das bezweckt habe; denn nach seiner vorigen Aeußerung hatte er doch auch die Meinung, die ich habe, daß es nicht gut sei, wenn man den Stenographen von einem Landtage zum andern gar nichts gebe. Wenn man der Regierung blos die Berech tigung ertheilen will, Geld zu diesem Zwecke zu verwenden, aber nicht die Verpflichtung, die Stenographen zu salariren, so werde ich mich damit niemals vereinigen; und dann weiß ich auch nicht, ob die versprochene Ascension, welche der Ab geordnete Georgi auch wünscht, so eine Lockspeise sein wird, daß diese Männer von einem Landtage bis zum andern sich mit nichts begnügen werden. Referent Abg. Todt: Ich habe meinen Vorschlag nicht als Referent oder im Namen der Deputation gemacht, sondern ganz persönlich. Ich habe im Gegentheil damit geschlossen, ich müsse noch immer am Deputationsgutachten festhalten, wenn aber die ses nichtAnnahme finden sollte, so könnteich mich äußersten Falls nur für das Georgische Amendement mit meiner Modifikation erklären. Der Herr Vicepräfldent wird mir also wohl zugeben, daß ich das, was ich ausgestellt habe, keineswegs im Namen der Deputation aufgestellt habe. Uebrigens füge ich noch hinzu, daß doch nicht alle Entschädigung außerhalb der Landtage für die nicht fest angestellten Stenographen dadurch in Wegfall kommen würden, wenn jene Modifikation angenommen werden sollte. Denn wenn es heißt: sie werden in der zeith erigenMaaße angestellt, so ist dadurch nicht ausgeschlossen, daß sie wenigstens Remunerationen erhalten, wenn sie auch keinen festen Gehalt beziehen. Präsident Braun: Die Bemerkung, daß ich annähme, der Herr Referent habe im Namen der Deputation gesprochen, machte ich deshalb, um den anwesenden Deputationsmitglie dern Gelegenheit zu geben, sich darüber auszusprechen, ob sie hierin mit dem Herrn Referenten übereinstimmten. Vicepräfldent Eisenstuck: Eben das wollte ich auch. Präsident Braun: Seite 56 des Deputationsberichts heißt es am Schluffe: „Die unter Punkt 1—4 entwickelten Ansichten über die künftige Stellung der ständischen Steno graphen zu genehmigen und zu seiner Zeit im Verein mit der ersten Kammer einen darauf gegründeten Antrag an die Staats regierung gelangen zu lassen." Dies ist ein Hauptantrag der Deputation. Ein zweiter befindet sich S. 57 des Berichts als ß. 36 b. Ich glaube, daß über die Ansichten, welche die De putation unter 1 — 4 in ihrem Berichte medergelegt hat, zu nächst die Kammer sich zu äußern habe, um so mehr, weil diese Ansichten nach dem angedeuteten Anträge der Deputation als ständischer Antrag an die hohe Staatsregierung gebracht wer den sollen. Scheint es der Kammer nothwendig, daß zunächst die Abstimmung über Punkt 1, 2,3,4 erfolge, da in diesen Punkten wieder einzelne Abschnitte enthalten sind, gegen welche
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