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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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mß der Deutsch-Katholiken, welches sich in ihrem organischen Statute Z. 2 befindet, enthält dasselbe. Daß die christliche Kirche in mehrere Parteien zerfällt, in die römische, griechische, evangelische, und diese wieder in mehrere andere, begründet zugleich, daß auch den Neu - oder Deutsch-Katholiken gestattet werden muß, eine Abtheilung dieser allgemeinen christlichen Kirche zu sein, und rechtfertigt Regierung und Stände, sie auf- zunehmen und ihre Anerkennung als Confesfion auszusprechen. Wenn es aber nicht schon in unbedingter Maaße förmlich durch ein Gesetz geschieht, wenn nur ein Interimistikum gestattet wer den soll, so sind auch die Gründe, welche der Bericht enthält, von einer solchen Beschaffenheit, daß man ihnen nur Beifall schenken kann. Es ist unbestritten ein Saame gestreut, welcher an seinen Keimen undBlüthen in nicht langerZeit zeigen wird, in welchem Umfange und Maaße künftig bei einer später« Ständeversammlung ihm die Form seiner Aufnahme als Con fessio« zu geben, welche durch das Gesetz die Bestätigung erhält. Abg. Erchenbrecher: Em Gegenstand ernster Art ist heute auf der Tagesordnung. Man ist begierig, gespannt und in Erwartung, wie die deutsch-katholische Frage, diese höchst wichtige Angelegenheit, sich entscheiden und lösen werde. Nun, dies kann und wird wohl bei dem ernsten Willen der Regierung, der Sache einen Rechtsboden zu verschaffen, zu Gunsten der Deutsch-Katholiken erfolgen, da es eine heilige Pflicht mir zu sein scheint, für diese Glaubensgenossen sich zu verwenden und ihnen, in Gemäßheit Z. 32 in Verbindung mit tz. 56 der Verfassungs urkunde, Anerkennung zu verschaffen, und den jedem Staats bürger, ohne Rücksicht auf confessiomelle Unterschiede, durch die Verfassung verbürgten Schutz in der Gottesverehrung sei nes Glaubens zu gewahren. Zwar Hst sich keine Kirchenge meinde in einem Jahre ihre Anerkennung erworben und die deutsch-katholische Kirche konnte dies auch nicht erwarten. Aber der Weg ist gebahnt, die gute und gerechte Sache und die Bil dung unsers Jahrhunderts werden ihr zum baldigen Siege ver helfen, wäre auch die Macht ihrer Widersacher und Feinde noch so groß. Die hohe Staatsbehörde wird daher den Zustand der Deutsch-Katholiken als Kirchengemeinde (welcher ihrer Fortbil dung und weitern Entwickelung förderlich ist) zu regeln und das Verhältniß durch Gesetz definitiv zu ordnen wissen, und es ist solchemnach das einstweilig empfohlene Jnterimisticum als zweckmäßig, als ein dringendes Gebot der Nothwendigkeit, als ein Erforderniß der Zeit zu betrachten, und deshalb anzuerken nen. Dies wollte ich zu Motivirung meiner Abstimmung über dm hochwichtigen Gegenstand vorausfchicken, und daß ich mich dem Gutachten, welches die geehrte Deputation in ihrem ausführlichen geistreichen Berichte dargelegt, durchgängig an- schüeßs, erklären. Solches genüge zur allgemeinen Debatte. Abg. He nsel (aus Bernstadt): Erwarten Sie nicht, daß ich mich in eins philosophische oder historische oder gar wohl poetische Darstellung emlasse. Ich werde den reinen praktischen Gesichtspunkt im Auge haben, und mich ohne weiteres an das Dekret und den Aufsatz sub^., so wie an den von der Deputation erstatteten Bericht halten. Eine einzige allgemeine Bemerkung erlaube ich mir zu dem von der Staatsregierung dem Dekret bei gegebenen Aufsatze. Meine Bemerkung ist die, daß hier im zweiten Th eile, wo die gegenwärtige Sachlage dargelegt wird, wohl zu erwarten gewesen wäre, daß die Staatsregierung mit mehr Ausführlichkeit auf die Sache selbst eingcgangen wäre. Dieser Theil des Berichts ist zwar noch nicht vorgelesen worden, Sie werden aber zu der Ueberzeugung kommen, daß meinUrtheil richtig ist. Hatte die Deputation nickt in den allgemeinen Theil ausgenommen, was man im zweiten Theile des Aufsatzes sub ä. erwartete, so würden wir uns in der Lage befinden, ein allgemei nes Urtheil über die vorliegende Frage nicht aussprechen zu kön nen. Es müßte jeder Deputirte dies ohne Bericht und ohne Dekret unternehmen. Deshalb bin ich der geehrten Deputation zum Danke verpflichtet, daß sie dis eigentliche Frage, um welche es sich handelt, so klar vor Augen gestellt hat. Da nur dieser all gemeine Theil des Berichts zur Berathung vorliegt, so erkläre ich mich mit den Ansichten der Deputation in der Hauptsache einverstanden. Auch ich bezweifle nicht, daß die deutsch-katho lische Confesfion eine solche sei, welche vom Staate sofort Ancr- kenntniß zu fordern hat. Nur mit den Einwendungen, welche die Deputation selbst gegen das sofortige Anerkenntniß von Sei ten des Staates erhebt, kann ich mich nicht einverstanden erklä ren. Ich glaube, durch den Bericht, auf welchen ich mich be ziehe, bin ich der Mühe überhoben, die Gründe darzulegen, welche den Staat verpflichten, die deutsch-katholische Confesfion anzu erkennen und aufzunehmen. Die Deputation hat dies nach- gewiesen. Ich brauche daher nur auf den Theil des Berichts einzugehen, welcher, ungeachtet dieser anfangs ausgesprochenen Ansicht, sich dennoch nicht für die sofortige Anerkennung der Deutsch-Katholiken erklärt. Die Deputation führt als Grund an, daß die deutsch-katholische Confesfion sich noch in der Ent wickelung befinde, daß sie hauptsächlich bestimmt sei, und selbst ihre Bestimmung darin erkenne, eine allgemeine oder doch eine deutsche Nationalkirche zu bilden; wenn, wie die Deputation fortfährt, letztere sehr zu wünschen sei, und sie selbst diese Ansicht theile, so müßte den Deutsch-Katholiken Zeit gelassen werden, sich fester anzusetzen, so müßte abgewartet werden, bis ihre Con- fession als eine abgeschlossene dastehe. Das sind im Wesentlichen die Gründe, welche die Deputation veranlaßt haben, sich für das Jnterimisticum auszusprechen. Mein hierin kann ich ihr nicht beistimmen. Ich verweise auf das uns übergebene organische Statut der Deutsch-Katholiken. Nach demselben erscheinen die Lehren und Grundsätze der Deutsch-Katholiken als abgeschlos sene. Wird dort 67 gesagt: „Wir halten darum auch die deutsch-katholische Kirche der immer großem Ausbildung und Vervollkommnung fortwährend fähig u. s. w.", so kann man das nicht so verstehen, als ob diese Fortbildung und Vervoll kommnung in den nächsten Jahren zu erwarten sei. Soll die Zeit abgewartet werden, wo der Deutsch-Katholicismus als ab geschlossen dasteht, so werden wir uns bei dem nächsten und vie len nachfolgenden Landtagen in der Verlegenheit befinden, die
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