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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abg. Sachße: Es hat mich besonders angesprochen, daß die Deputationsmitglieder durch Einschaltung der Worte: „min destens zu Gunsten der Deutsch-Katholiken" den Aeußerungen eines Mitgliedes der ersten Kammer entgegengetreten sind, als ob die Deutsch-Katholiken auf Kosten der Verfassungsurkunde zu sehr begünstigt worden wären. Darüber ist wohl in diesem Saale keine Meinungsverschiedenheit vorhanden, daß zum Nachtheile der Deutsch-Katholiken die Verfassung nicht verletzt worden ist; ich halte daher die Trennung des Satzes für ganz nothwendig; eine Trennung, die durch das Zurücktreten meh rerer Deputationsmitglieder zum Vortrage gekommen ist. Zch würde nun für die Einschaltung stimmen, wenn sie nicht das Wort: „mindestens" enthielte. Es bringt dieses Wort den Anschein hervor, als ob die Regierung zu GunstenderDeutsch- Katholiken zu weit gegangen wäre; es wäre erwünscht, daß bei der Fragstellung das eingeschaltete Wort: „mindestens" von dem Satze getrennt werde. Einen besondern Antrag jetzt erst zu stellen, halte ich aber nicht für nöthig; würde jedoch das Wort: „mindestens" beibehalten, so würde ich gegen die Ein schaltung stimmen. Aber eine solche Widerlegung, Entgeg nung auf jene ungegründete Aeußerung eines Mitgliedes der ersten Kammer wünschte ich allerdings. Staatsminister v. Falkenstein: Es ist von dem geehr ten Abgeordneten Todt gesagt worden, es sei der Geistliche Johannes Ronge vorzugsweise von der Polizei verfolgt, ja es sei derselbe von der Polizei umstrickt worden. Zch weiß nicht, was er mit diesem Ausdrucke gemeint hat. Das That- sächliche der Sache ist das, daß gegen ihn gerade das geschehen ist, was gegen jeden fremden Reisenden zu geschehen pflegt, und geschehen soll, nämlich er ist nach seinem Passe gefragt worden, und zwar auf die allerhumanste Weise. Er hat allerdings darauf erklärt, daß er sich darüber erst den andern Tag näher ausweisen wolle. Abgesehen davon, daß das ein Verfahren ist, was beiReisenden überhaupt zugeschehenpflegt, und jedenfalls geschehen kann, so lange die Paßpolizei existirt, so muß ich freilich hinzufügen, daß einmal die Ergebnisse sei ner frühem Anwesenheit in manchen andern Gegenden nicht gerade dazu geführt haben, daß man seine längereAnwesenheit an einem Orte wünschen konnte. Was aber seinen neulichen Aufenthalt hier anlangt, so kommt dazu, daß in auswärtigen Zeitungen bestimmte Nachrichten darüber standen, als sei er nicht einmal mit Erlaubniß seiner Regierung gereist. Es kommt drittens hinzu, daß der Grund, aus dem man früher und auch an andern Orten als in Sachsen seinem auffälligen Herumreisen und seiner Anwesenheit nachgesehen hatte, nicht mehr vorlag, da inmittelst ein hiesiger Geistlicher von den so genannten Deutsch-Katholiken gebraucht wurde, und mithin irgend ein ausreichender Grund nicht mehr da war, sich eines fremden Geistlichen zu bedienen. Das ist das Verfahren, was von dem Abgeordneten Todt als Umstrickung durch die Polizei bezeichnet worden ist. Abg. Metzler: Ich hatte vorhin um das Wort gebeten, II. 63. um gegen eine Aeußerung des Abgeordneten v. Lhielau eine kurze Entgegnung im Sinne des Abgeordneten Todt mir zu erlauben. Ich hatte aber auch die Behauptung ausgestellt, wiewohl ich damit nicht einen direkten Vorwurf gegen die Re gierung verbinden wollte, daß, nachdem die Regierung sich zu der Ansicht hingeneigt hätte, man müsse in der deutsch-katholi schen Angelegenheit gewahren lassen, man müsse sich weder da für, noch dagegen erklären, damit die geschärften polizeilichen Maaßregeln gegen die deutsch-katholische Bewegung nicht wohl vereinbar gewesen sein dürften. Der Abgeordnete v. Khielau hat dagegen angeführt, daß in Leipzig und Dresden die Poli zei nicht von der Regierung gehandhabt werde. Es ist dieses schon von dem Abgeordneten Todt widerlegt worden, und ich kann nur bestätigen, daß, so viel ich weiß, die Polizeibehörde zu Leipzig und Dresden nicht eine von der Regierung unab hängige und von der Oberaufsicht des Ministeriums emancipirte Behörde sei. Wir haben nun aber so eben von der Minister bank aus gehört, daß allerdings die Regierung auf das Ver fahren der Polizeibehörden influirt habe. Allerdings unterliegt die Art und Weise der Ausführung einer Instruction der hohen Behörde oft einer sehr verschiedenen Beurtheilung, nachdem die Unterbehürden sich eben bestimmt fühlen, im Sinne der Regierung zu handeln oder nicht. Wenn ein Johannes Ronge nach seinem Passe sofort nach seiner Ankunft gefragt wird, so ist das auffälliger, als wenn ich nach Dresden komme und man ein solches Verfahren gegen mich beobachtete. Ich bin aber in meinem Leben noch nicht in solcher Weise nach einem Passe gefragt worden. Wenn ich daher auch der Regierung keinen Vorwurf darüber mache, daß sie ihr Recht gebraucht hat, so werde ich aber auch mich niemals als freier Mann dazu zwingen lassen, Lob über ein solches Verfahren auszusprechen. Abg. v. Gable nz: Ich wollte auf daS Wort verzichten, nachdem der Abgeordnete v. Thielau sein Einverständniß mit dem modificirten Gutachten der Deputation ausgesprochen hat, und ich würde es auch gethan haben, wenn Seiten des geehrten Abgeordneten Todt nicht gewiffermaaßen eine Modifikation eingetreten wäre. Derselbe will ausdrücklich sich verwahren in dem modificirten Gutachten der Deputation nicht das selbe auszudrücken, was der v. Thielau'sche Antrag besagt, in dem er bemerkt, daß es ihm nicht angemessen erscheine, einen besondern Dank und Billigung bei dieser Gelegenheit gegen die Regierung auszusprechen. Was den Dank anlangt, so stimme ich vollständig mit ihm überein; Dank, einen besondern Dank brauchen wir nicht auszusprechen, und so viel ich durch den Antrag des Abgeordneten v. Thielau verstanden habe, und mich auf denselben besinne, so ist auch von einem Danke in jenem Anträge ganz und gar nicht die Rede. Was aber die Billigung betrifft, so halte ich es allerdings im Interesse der Regierung und der Kammer, daß eine Billigung der getroffenen Maaßregeln Seiten der Regierung von -er Kammer gegen die selbe ausgesprochen werde. Von mehrern Seiten her, wie be kannt, find der Staatsregierung Vorwürfe gemacht worden, 3*
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