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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ich wiederholen, wenn ich Handlungen der Regierung genehmige, so spreche ich dadurch einen Tadel von demjenigen nicht aus, was sie nicht gethan hat. Ich glaube, die Frage liegt uns eigent lich gar nicht vor, sondern mir scheint, es liegt die Frage jetzt vor, ob wir uns mit dem Znterimisticum für die Zukunft und mit dem, was die Regierung in der Vergangenheit gethan hat, ver einigen. Das, glaube ich, ist das Einzige, und da kann ich davon nicht zurückweichen, was ich früher erwähnt habe. Ist man ver gewissert, daß die Regierung nicht nur in ihrem Rechte gehandelt, sondern auch die Umstände ermessen, wo sie Concessionen zuge standen hat, so muß man das aussprechen. Was die Einräu mung der Kirchen betrifft, so muß ich bemerken, daß man an den Orten, wo die protestantischen Gemeinden verlangt haben, daß esgeschehensolle, dies auch nicht verweigert hat. EssindmirFälle aus meiner Vaterstadt, auch aus Chemnitz bekannt, wo dieses ge schehen ist; aber ich wiederhole es, ich glaube nicht, daß die Frage uns jetzt vorliegt, darüber die Regierung zu tadeln, wovon die Kammer glaubt, es hatte auchnoch geschehen können. Zchbin-sehr damit zufrieden, daß die Regierung so vorsichtig und sorgfältig, als immer möglich ist, bei Handlungen verfahrt, von denen es nicht unzweifelhaft ist, ob die ständische Zustimmung dazu erfor dert wird. Ich will dies nur bemerkt haben, damit kein Mißver ständnis» über das, was ich gesprochen habe, entsteht. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen begehrt, so nehme ich die Debatte für geschlossen an und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. v. Haase: Ich verzichte darauf. Präsident Braun: Wie ich die Frage zu stellen beab sichtige, habe ich der Kammer schon angezeigt; ich bitte, daß die Kammer sich darüber aussprechen möge, ob sie die von mir be antragte Modalität der Fragstellung genehmigt oder nicht. Ich werde auf das Majoritätsgutachten eine Frage stellen, so dann, wenn auch dieses Annahme findet, auf das Gutachten der Minorität; denn auch letzteres ist Eigenthum der Kammer und steht in gleichem Verhältnisse mit einem Anträge, der von der Kammer zur Unterstützung gebracht worden ist. Deshalb sehe ich keinen Grund ein, warum auf den Antrag der Mino rität, der auf die Worte: „mindestens zu Gunsten der Deutsch- Katholiken" gerichtet ist, eine Frage nicht gestellt werden soll. Ich frage die Kammer: ob sie die Fragstellung, wie ich sie vor hin angedeutet habe, genehmigen will? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Noch habe ich die Kammer vorher zu fragen: ob sie in die Zurücknahme des v. Thielau'schm Amen dements einwilligt; da es Eigenthum der Kammer ist, so glaube ich, bedarf es dazu einer genehmigenden Erklärung der Kammer. Genehmigt also die Kammer die Zurücknahme die. ses Amendements? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Ich würde nun zunächst eine Frage auf den Antrag der Majorität stellen, daß die Kammer erklä ren möge: „daß hierunter von Seiten der hohen SLaatsregie- rung die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten worden sind." Worauf das „hierunter" geht, ergiebt sich deutlich aus dem Zusammenhänge. — Der Antrag wird gegen fünf Stimmen genehmigt. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer den Zusatz in dem Anträge der Deputation, der in den Worten enthalten ist: „mindestens zu Gunsten der Deutsch-Katholiken"? — Er wird gegen zwölf Stimmen abgelehnt. Präsident Braun: Es ist also das Majoritätsgutachten für angenommen anzusehen. Wir gehen nunmehr zum spe- ciellen Theile des Berichts über. Referent Abg. 0. Haase: Wir gelangen nun zu dem zweiten Abschnitte der Regierungsvorlage Seite 96, welcher überschrieben ist: Darstellung der gegenwärtigen Sachlage, bezüg lich der Vorbereitung der künftigen Hauptent schließung und des Bedürfnisses interimisti scher Maaßregeln. Bereits zu Anfang März dieses Zahres suchten mehrere Ortsvereine der neuen Dissidenten um ausdrückliche Anerken nung ihrer Religionsgenossenschaft, unter Einreichung ihrer, da mals jedoch unter sich noch nicht übereinstimmenden Glaubens artikel, bei dem Cultministerium an. Man hatte hierauf zuvör derst den bereits angekündigten Versuch der Vereinigung über ein Gemeinbekenntniß der neuen Confession durch eine, hierzu nach Leipzig berufene Versammlung von Abgeordneten aus dem In- und Auslande, so wie, nachdem diese zum Zwecke geführt hatte, die Annahme der neuen Glaubens- und Berfassungssätze durch die betreffenden Drtsvereine selbst abzuwarten. Nach dessen Erfolg ward über die neuen Bestimmungen zuvörderst das Gutachten des evangelischen Landesconsistoriums und der theologischen Facultät zu Leipzig erfordert, und nachdem diese in eben so gründlicher als unbefangener Weise abgegeben worden waren, der Gegenstand auch aus dem staatsrechtlichen Gesichtspunkte genauer Erwägung unterworfen. Hierbei allenthalben ergaben sich jedoch in den fraglichen Glaubens- und Berfassungsartikeln theils so wesentliche Lücken, theils so mannichfache Veranlassungen zu sehr erheblichen Be denken und Zweifeln, daß auf die Grundlage solcher nur die vorläufige Bescheidung, man habe vor Fassung hauptsächlicher Entschließung zuvörderst die Erledigung der wahrgenommenen, dabei näher anzugebenden Mängel und Bedenken zu erwarten, zu beschließen gewesen sein würde. Noch vor deren Erlassung aber reichten sammtliche Dissidenten im Königreiche Sachsen am 20. August 1845 ein neues, weit umfassenderes Glau- bensbekenntniß und Berfassungsstatut in 280 Artikeln bei dem Cultusministerium ein, wonach solche, wie es bei dessen vorläu figer Durchsicht den Anschein gewann, das Gewicht der den früher» Bestimmungen entgegenstehenden Bedenken theilweise selbst erkannt zu haben scheinen. Dies wird nun zuvörderst durch anderwcite Berichtserfor- derung von den theologischen Behörden und sonst einer sorgfäl tigen Prüfung zu unterwerfen, hiernach aber zu erwägen sein, ob und unter welchen Voraussetzungen zu einer definitiven Re- gulirung dieser Angelegenheit zu gelangen sein werde. Da jedoch bis dahin noch mehrere Zeit vergehen dürfte, der
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