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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Es wird viel von Liebe gesprochen, ich theile darin die Ansicht des alten Augustinus: in omnibus csritas.' Wenn wir dieser An sicht folgen, so müssen wir sie gegen die Neu-Katholiken ausspre chen, und nicht allein gegen diese, sondern auch gegen die Prote stanten und gegen die Katholiken. Dasselbe Recht, was dem Einen zukommt, muß auch dem Andern zukommen. Dies ist meine Meinung, und deshalb werde ich zu dem, was der Herr Referent beantragt hat, »reine Zustimmung geben. Abg. Iani: Ich habe einen Antrag, der, da der Abgeord nete v. Thielau äußerte, daß sein Antrag einer andern Fassung fähig wäre, bei der Debatte präjudicirt sein konnte. Ich erlaube mir daher die Frage an den Herrn Präsidenten, ob ich diesen An trag nicht schon jetzt zur Sprache bringen kann? Präsident Braun: Will die Kammer gestatten, daß der Abgeordnete seinen Antrag sofort rinbringe? — Einstimmig Za. Abg. Iani: Es scheint mir, daß allem Bedenken vorge- beugt und jeder Wunsch berücksichtigt sein würde, wenn die ver schiedenen Anträge auf diese Weise erfaßt würden. Im Punkt b. wird es anstatt: „zurekchen solle" heißen: „erforderlich sein solle" und derselbe also nunmehr so lauten: „b. daß dazu, um dieses Befugniß in einer Kirche wirklich auszuüben, die Ein willigung der betreffenden Kirchengemci ide und der Kirchen- inspection erforderlich sein solle, und zwar an Orten, wo ein Kir chenpatron ist, unter Hinzutritt der Einwilligung des letztem." Hierauf erhielten nun Punkt c. und 6. folgendeFaffung: daß Lei abweichenden Ansichten der Kircheninspection und des Pa trons von denen der Gemeinde, welche ihre Kirche zu diesem Be hufs überlassen will, die Entscheidung in den gesetzlichen Instan zen der zuständigen Verwaltungsbehörde erfolge; ä), daß der be treffenden Kirchengemeinde zu jeder Zeit der Widerruf der zuBe- nutzung ihrer Kirche den Deutsch-Katholiken gegebenen Erlaub- niß zuständig." Es würde hierdurch die Sache in der MaaZe ge troffen werden, daß wir die Concession, in einer Kirche Gottes dienst zu halten, von der Gemeinde, der Kircheninspection und dem Patrone abhängig machten, der Kircheninspection und dem Patrone aber jedenfalls ein votum aegstivuw zutheilten und end lich das Recht des Widerrufs auch der Kirchengemeinde allein verstatteten. Ich halte dafür, daß durch Genehmigung dieses Antrags alle Bedenken beseitigt werden könnten. Präsident Braun: Der Herr Abgeordnete beantragt, daß in Punkt b. statt der Worte: „zureichen solle" die Worte: „erfor derlich sein solle" gesetzt werden mögen. Es ist das ein selbst ständiger Antrag und ich muß die Unterstützungsfrage darauf richten. Will die Kammer diesen Antrag unterstützen? — Wird nicht hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Ferner beantragt der Abgeordnete, daß die Fassung des Punktes v. so lauten solle: „daßbei abweichenden Ansichten der Kircheninspection und des Patrons von denen der Gemeinde, welche ihre Kirche zu diesem Behufs überlassen will, die Entscheidung m den gesetzlichen Instanzen der zuständigen Verwaltungsbehörde erfolge." Ich frage dieKammer: ob sie die sen Antrag unterstützt? — Wirdnichtausreichend unter stützt. Präsident Braun: ^ck 6. soll es nach dem Anträge des Ab geordneten heißen: „daß der betreffenden Kirchengemeinde zu jeder Zeit der Widerruf der zu Benutzung ihrer Kirche den Deutsch-Katholiken gegebenen Erlaubniß zuständig." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird nicht ausreich end unterstützt. Abg. v.Zezschwitz: Mit dem Vorschläge des geehrten Herrn Referenten kann ich aus zwei Gründen nicht überein stimmen. Einmal weil ich die Einmischung der Verwaltungs behörden in ein bloßes Precarium für unpassend und für zu auf hältlich halte; sodann aber, weil ich bei dem Vorschläge des Herrn Referenten einenFactorder Betheiligten zu sehr h e r v o r g e - hoben und die beiden andern Factorenzusehrzurück- gesetzk finde. Es hat sich in diesem Saale noch keine Stimme für die Rechte der Patrone erhoben; ich erlaube mir, darauf auf merksam zu machen, daß es historisch ist, daß manche Kirche von Patronen, d. h. von den Besitzvorfahren der jetzigen Patrone fundirt oder doch zum größten Theile dotirt worden sind, und daß ich es daher nicht billig finden kann, wenn man bei der vor liegenden Frage, welche die Disposition über den Gebrauch der Kirchen betrifft, den Patron so sehr zurücksetzen will. Ich gestehe offen, daß ich aus diesem Grunds dem Vorschläge des Herrn Referenten nicht beistimme. Was das Amendement des geehrten Abgeordneten v. Thielau anlangt, daß im Satze e. nach dem Worte: „Ueberlassung" die Worte: „oder Widerrufs" ein geschaltet werden sollen, so ist es allerdings consequent, daß, wenn der Satz <-. überhaupt stehen bleibt, dieselbe Modalität, wie bei der Ueberlassung, so auch bei dem Widerrufe des frag lichen Precariums stattzusinden habe. Nur würde es solchenfalls formell passender sein, nach^Punkt ä. einen derartigen Paragra phen einzuschalten. Aber ich kann mich überhaupt nicht für den Satz c. erklären, weil mir, wie gesagt, das Einschreiten der Be hörden bei dem fraglichen Precarium nicht zweckmäßig und zu aufhältlich erscheint. lJch pflichte vielmehr der Ansicht bei, welche von dem geehrten Abgeordneten V. Platzmann ausgesprochen worden ist, daß der Satz c. gänzlich und in demSatzeck. das Wort: „gemeinschaftlich",»Wegfall komme. Dadurch wird allen drei Faktoren der Betheiligten ihr Recht bei der Be willigung und bei dem Widerruf des fraglichen Precariums salvirt. Abg. v. d.Planitz: Ich entsage dem Worte. Abg. Klien: Ich würde mich sowohl mit dem Deputa tionsgutachten unter einer weiter unten anzugebenden Voraus setzung, als mit den Anträgen, welche der Herr Referent neuer dings amendirt hat, einverstehen, weil ich die Bedenken, welche man gegen das Deputationsgutachten erhoben hat, nicht thei- len kann. Ich sehe ganz von der Erwähnung und Berück sichtigung der angeführten alten Rechtsregeln ab, aus dem
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