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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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stände, Gottfried Meißner und Gen., wegen des den angrenzen den Grundstücksbesitzern neuerdings entzogenen Rechtes der Be- grasung der äußern Böschung der Straßen- und Chauffeegräben. (Hierzu 1 Beilage.) Abg. Huth: Diese Eingabe ist mir aus meinem Wahl bezirke mit derBitte übersendet worden, sie der Kammer zu über reichen. Ich thue es sehr gern, indem ich die Sache speciell kenne, und mache die Beschwerde zu meiner eignen. Ich will die Kam mer nicht mit einer langen Bevorwortung aufhalten, da die gründliche Abfassung und der wahrheitsgetreue Bericht in der Beschwerde für deren Bevorwortung spricht. Ich erlaube mir, -er Kammer diese Angelegenheit dringend zu empfehlen, und wünsche, daß das Präsidium geneigt sein möchte, sie der dritten Deputation zuzuweisen. Sollte sie jedoch, in so fern sie in Form einer Beschwerde abgefaßt ist, für diese sich nicht eignen, sondern zur vierten Deputation sich qualisiciren, so erkläre ich mich auch damit einverstanden, würde mir aber erlauben, in jedem Falle der Deputation, welche sich damit beschäftigen wird, auf ihren Wunsch nähere Nachweisungen über die Sache mitzutheilen. Präsident Braun: Es ist bisher stets der Gesichtspunkt festgehalten worden, daß eine Eingabe, auch wenn sie eine Be schwerde gewesen ist, an die dritte Deputation abgegeben wurde, sobald ein Abgeordneter die Eingabe zur seinigen machte. Das Präsidium schlägt daher vor, auch hier denselben Grundsatz zu beobachten und die Eingabe an die dritte Deputationzuverwei sen. Stimmt die Kammer diesem Vorschläge bei? — Ein stimmig Ja. 11. (Nr. 894.) Petition Johann Heinrich Schneider's und Karl Gottlieb Heinemann's zu Obercunnersdorf; 12. (Nr. 895.) Petition des Gemeindevorstandes Johann Ziesche und Gen. zu Malsitz; — beide um nachträgliche Steuer freiheitsentschädigung. Präsident Braun: Die Petitionen gehören, nach dem frü hem Beschlüsse der Kammer, zur dritten Deputation. 13. (Nr. 896.) Petition des Oberlehrers Wilhelm Julius Beyer zu Budissin um Verwendung für Wiederertheilung der Concession zur Herausgabe der Sächsischen Vaterlandsblätter. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Diese Petition ist durch mich der Kammer übergeben worden. Ich erlaube mir wenig stens ein paar Worte darüber. Nicht sowohl deshalb, weil die Sächsischen Vaterlandsblätter die untrügliche Stimme desVolks waren, verursachte deren Unterdrückung im Lande so viele Kla gen, sondern weil sie das einzige allgemeine Blatt waren, welches im Sinne des Fortschritts und in einer leicht verständlichen Sprache geschrieben wurde. Abgesehen davon, wie sie dem li beralen Principe dienten, ist es doch gewiß, daß sie ihm dienten und für die gebildete Mittelklasse geschrieben waren, welche das Wahre vom Falschen wohl zu unterscheiden weiß. Daß sie auch im Sinne dieser Staatsbürgerclaffe geschrieben waren, beweisen die zahlreichen Abnehmer und Leser derselben. Ihre Aufgabe war: die Erscheinungen der Zeit und die Maaßregeln der Re gierung zu beleuchten. Haben Sie in Sachsen jetzt ein ähnliches Blatt? Diese Frage müssen Sie mit Nein beantworten. Da gegen ist von dem Ministerium des Innern zu Blättern von ent schieden entgegengesetzter Richtung bereitwillig Concession er- theilt worden; die Barone des Mittelalters können imBayard und dem Grimma'schen Volksblatte ungestört den Kampf gegen die Aufklärung führen, um Nacht aus Tag zu machen. Wirft dies nicht den Schein auf die Regierung, daß sie das Lichtblende? Und soll nur eine Partei im Lande sich der Presse bedienen dür fen? So viel ist gewiß, daß die Unterdrückung der Vaterlands blatter für das sächsische Volk von höchster Wichtigkeit ist. Möge die vierte Deputation der Kammer und dem Lande recht bald ihren warmen Eifer für die Preßangelegenheit darlegen. Präsident Braun: Will die Kammer die Eingabe an die vierte Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. 14. (Nr. 897.) Abgeordneter 0. Platzmann überreicht eine von der Gemeinde Mohorn mit Grund durch ihre Vorstände demselben eingesandte, mit 47 Unterschriften versehene feierliche Zurücknahme einer Petition gegen die evangelisch-lutherischen Glaubenssymbole mit ehrfurchtsvoller angelegentlichster Bitte um hohe Verwendung zu kräftiger Aufrechthaltung diesertheuern Bekenntnißschriften. (s. Nr. 233 der Hauptregistrande.) Abg^ v. Platz mann: Die Vorstände der Gemeinden Mohorn mit Grund haben mir diese Widerrufspetition ein gehändigt, obschon dieselben mir früher ganz unbekannt waren, und nur durch den zufälligenUmstand zu mir geführt worden sind, daß der Schullehrer in Grund mich von frühem Jahren her persönlich kannte. Sie haben mir bekannt, daß sie vor einiger Zeit bewogen worden wären, eine gegen die kirchlichen Be kenntnißschriften gerichtete Petition zu unterzeichnen. Durch die vorgebliche Dringlichkeit der Sache, Kürze der Zeit, und hauptsächlich durch die ihnen gänzlich oder theilweise erman gelnde Kenntniß dieser Schriften hätten sie sich zu diesem Schritte bewegen lassen. Nach erlangter besserer Kenntniß der Bekenntnißschriften aber bereuten sie. diesen Schritt und fühlten sich in ihrem Gewissen gedrungen, denselben feierlich zu widerrufen. Ich gehe auf das Materielle der Widerrufs petition und auf einen Vergleich mit der erster» von ihnen er wähnten, worunter wahrscheinlich Nr. 233 der Registrande gemeint ist, nicht ein, weil ich an dem Grundsätze festhalte, daß einem zu erwartenden Deputationsgutachten in der Kammer nicht vorgegriffen werden darf. Ich erkläre nur, daß ich keinen Grund habe, an der Lauterkeit ihres jetzigen Beweggrundes und an der Aufrichtigkeit ihrer Gesinnung zu zweifeln. Präsident Braun: Die Eingabe wird an die außer ordentliche Kirchendeputation gehören. Ist die Kammer damit einverstanden? — EinstimmigJa. 15. (Nr. 898.) Petition der Gemeinden Börle, Wortewitz, Falkenhain, Knatewitz und Meltewitz, Johann Christian Jentzsch
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