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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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eine äußere Gleichheit mit den Bundestruppen zu bewerkstelligen. Immerhin würde es auch wieder ein Fortschritt sein zur deut schen Einheit und zur deutschen Einigkeit. Ich unterlasse es, einen besonder» Antrag darauf zu stellen, da ich mich der sichern Hoffnung hingebe, daß das hohe Kriegsministerium mit meinen Ansichten einverstanden sei. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Das Ministerium erlaubt sich darauf zu bemerken, daß schon seit längerer Zeit im mer darauf hingewirkt worden ist, die Armee einfach zu bekleiden, um namentlich bei einer großem Verschmelzung der Kruppen zur Zeit der Mobüisirrmg letztere leichter und schneller bewerk stelligen zu können. Was die völlige Umformung der Bekleidung und Bewaffnung anbetrifft, so muß darin das Ministerium sehr vorsichtig verschreitcn; denn die Summen, die dazu erforderlich sind, sind so enorm, daß sich das Ministerium wohl hüten muß, zu voreilig in diesen Dingen Vorschläge zu machen, die dem Lande bei der Ausführung nur zu drückend sein dürften. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer die bei Posi tion 49 postulirten 159,216 Khlr. 12 Ngr. 2 Pf? — Einstim mig Ja? Referent Abg. v. d. Planitz: Position 50. Ergänzung der Armee. Diese Position ist mit 37,500 Khlr. , wie dies auch schon früher der Fall war, in Ansatz gebracht worden. Sie zer fällt in zwei Unterabtheilungen: 1) in die Kostenbestreitung für Aushebung,,'Handgelder und Ausarbeitung der Recruten; 2t in den Aufwand für die Rcmonte. Die Deputation nimmt Bezug auf die in ihrem Berichte von 1843, Beilage zur IH. Abtheilung 2. Sammlung S. 369 niedergelegte Bemerkung und empfiehlt die Bewilligung des Postulats von 37,500 Khlr. . Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich muß mir hier eine Anfrage erlauben. Es handelt sich darum, daß nach dem Gesetze vom 26. Oetober 1834 die Stellvertreter der Einstandmänner, welche aus andern Gründen, z. B. wegen Civilanstellung, als den in ß. 52 des Militairgesetzes angegebenen, austreten, dann nur, wenn sie drei volle Jahre und respective sechs Jahre ge dient haben, die halbe oder ganze Einstandsumme ausgezahlt erhalten, während nach Z. 52 desselben Gesetzes die Einsteher, welche wegen Untüchtigkeit oder Unwürdigkeit entlassen werden, die Einstandsumme auf die Zeit des geleisteten Dienstes bis zum Lage der Entlassung ausgezahlt erhalten. Dies ist eine für die Unteroffiziere höchst drückende Bestimmung. So viel mir be kannt, hat auch das Ministerium die Abänderung dieser Bestim mung in der Armee selbst in Aussicht gestellt. Eine Menge ver dienter Leute, wenn sie mit zwei, vier oder fünf Jahren aus treten, büßen einen großen Kheil des ihnen nach meinem Be ¬ ll. 68. dünken zustchenden Geldes ein, welches sie sehr wohl bei ihren zu treffenden Einrichtungen verwenden könnten. Es liegt dies allerdings in einer gesetzlichen Bestimmung. Wenn nun das hohe Kricgsministerium die Aussicht auf Abänderung dieser Be stimmung in der Armee gemacht hat, so wollte ich mir die An frage erlauben, ob Seiten der Staatsregierung selbst irgend eine Vorlage den Ständen zugehen wird, welche den §. 53 des Mili- tairerfüllungsgesetzes abändern soll. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Dem geehrten Abgeordneten wird morgen Gelegenheit gegeben werden, gerade über diesen Punkt abzustimmen, da das veränderte Recruti- rungsgefttz gerade diesen Gegenstand in einem neuen Gesetzpara graphen normiren wird. Die Regierung war nicht im Stande, eine gesetzlich gegebene Bestimmung abzuändern, bevor nicht Seiten der geehrten Kammern dieZustimmung dazu ertheilt war. Referent Abg. v. d. Planitz: Der Abgeordnete Hensel hat sich zwar an den Referenten gewendet, ich habe ihm aber in die ser Beziehung keine Auskunft geben können, da sich der Referent blos mit den Kosten der Ergänzung der Armee zu beschäftigen gehabt hat, ich auch außerdem geglaubt habe, daß Fragen der Art bei Berathrmg des Recrutirungsgesetzes sich am besten er ledigen lassen würden. Abg. Jo seph: Ich finde in dieser Position einen Ausdruck, den ich, obschon Deutscher, nicht zu verstehen vermag, nämlich den Ausdruck: „AusarbeitungderRecruten." Was heißt: Ausarbeitung der Recruten? Referent Abg. v. Planitz: Es ist das ein schon früher ge brauchter Ausdruck, der so viel wie Einexerckrcn bedeutet. Abg. Haden: Unter 1 finde ich auch bei dieser Position Handgeld er aufgeführt, und ich erlaube mir die Frage, was das für Handgelder sind, und wenn sie gegeben werden. Königl. Commissarv. Oppell: VondenRecmtenbekommt Jeder bei seinem Eintritte zu Anschaffung kleiner Bedürfnisse an Reinigungsmaterial rc. 1 Khlr. 10 Ngr. Handgeld. Präsident Braun: Wenn Niemand mehr spricht, sover- schreite ich zur Fragstellung: Bewilligt die Kammer die bei Po sition 50 postulirte Summe von37,500Khlr. zur Ergänzung der Armee? — Einstimmig Ja. ReferentAbg. v. d. Planitz; Position 51. Aufwand bei Zusammenziehung der Kruppen. Zu Bestreitung des Aufwands wahrend der den Bundes vorschriften gemäß alljährlich abzuhaltenden Uebungen für die über den gewöhnlichen Disnstetat präsenten Mannschaften an Löhnung, Bekleidungsgeld, ingleichen Unterhaltungsgeld auf Armaturund Lederwerk werden erfordert 15,500 Khlr. — Das Postulat ist der letzten Bewilligung gleich. Das Er- 4*
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