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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abg. v. Haase: Ich habe beide Anträge nicht unterstützt, und zwar aus dem Grunde, weil sie durchaus nicht zu dem Ziele führen, welches man :dabei im Auge hat. Bestimmte man eine der vorgeschlagenen Fristen, so würde die Gründlichkeit, welche bei allen Rechtssprüchen unerläßlich ist, unbedingt leiden, auch würde es unmöglich sein, bei umfangreichen Sachen, welche bei den Mittelbehörden nicht als Seltenheit erscheinen, eine derartige Frist inne zu halten. Dies können Sachkundige nicht in Abrede stellen. Meine Herren, der Grund, warum Verzug in Rechts sachen eintritt, liegt tiefer. Ich kann aus Erfahrung reden. Es liegt nicht an den Mittelbehörden, auch nicht an den Mitgliedern derselben. Wenn die zu gebenden Entscheidungen hin und wieder nicht so rasch erfolgen, als es gewünscht wird und in der That wünschenswerth ist, so liegt, außer den Fällen, wo die Größe, das Umfangreiche und die Wichtigkeit der Sache selbst einen langem Zeitraum für die Entscheidung in Anspruch nehmen, der Grund davon darin, daß für die Arbeitskräfte der Behörde, d- i. für eine hinreichende Anzahl der arbeitenden Mitglieder nicht gesorgt ist, daß die Behörde nicht so viele Mitglieder zählt, um zwei stehende Senate zu bilden. Ich spreche gegenwärtig von dem Appellationsgericht zu Leipzig, dessen Mitglied ich bin. Das Leipziger Appellationsgericht hat die Nothwendigkeit einer solchen Einrichtung in seinem Innern, die allerdings noch eine Vermehrung um zwei Mitglieder^erheischt, längst erkannt und, so weit es ihm möglich gewesen, auf eine solche Einrichtung hin gearbeitet. Dasselbe hat schon seit längerer Zeit im Winter, wo die Mitglieder desselben vollzählig sind, zwei Senate gebildet, um seine Arbeiten möglichst zu fördern, und das hohe Justizmini sterium wird dies bestätigen. Während des Winters, so lange diese Einrichtung besteht, sind die Entscheidungen rasch gegeben worden. Allein wenn die Sommermonate erscheinen, wo Va kanzen in Folge des einem jeden Mitglieds zukommenden Frei monats eintreten, und daneben nicht selten mehrere Mitglieder durch Krankheit und ärztlich angeordnete Badekuren mehrere Monate, wie der Fall gewesen ist, von der Theilnahme an den Arbeiten des Collegiums abgehalten werden, wo demnach wegen unzureichender Anzahl der Mitglieder und Beisitzer des Appel lationsgerichts dieses in zwei Senaten nicht arbeiten kann, da entstehen Reste und müssen Reste entstehen. Ich erkläre es hier mit öffentlich und geradezu für unmöglich, daß im Sommer die Sachen so schnell versprochen werden können, 'als im Winter, so lange als die bezeichnete Einrichtung fehlt. Wenn nicht zwei stehende Senate eingerichtet werden, d. i., wenn das Leipziger Appellationsgericht nicht so verstärkt wird, daß dasselbe dadurch in den Stand gesetzt wird, das ganze Jahr hindurch unausgesetzt in zwei besonder« Senaten zu arbeiten, und wenn dasselbe nicht darauf angewiesen wird, so mögen nochlso viel Mitglieder er nannt und angestellt werden, es wird und kann deshalb nicht schneller gehen. In den Plenarsitzungen wird nach der Reihe vorgetragen, daher je mehr Mitglieder an diesen Sitzungen Theil nehmen, je länger dauert es, bis !an den Einzelnen die Reihe zum Vortrag gelangt. So lange nur Plenarsitzungen statt finden, kann ein Mitglied wöchentlich kaum die Hälfte der Sachen vortragen, die ihm zugetheilt werden. Es müssen dem nach Sachen liegen bleiben. Nur durch Vermehrung der Zahl um zwei Arbeiter und durch die davon abhängige Einrichtung, daß das Appellationsgericht in zwei Senaten das ganze Jahr hindurch arbeiten kann, ist dem Uebel, das Alle fühlen, abzu helfen, sonst nicht. Staatsminister v. Könneritz: Der geehrte Bürger meister Todt erwähnte einen Fall, wo eine Untersuchungssache, welche drei Aktenstücke umfaßte, über zwei Jahre gedauert habe. Menn nicht Zufälligkeiten , wenn nicht vielleicht der Umstand, daß noch auf eine andere Sache gewartet, oder inter- loquirt werden mußte, die Entscheidung verzögert haben, so muß ich allerdings bedauern, wenn eine einzige Sache, die nicht umfangreich war, so lange gedauert hat. Eine Frist vorzuschlagen, hält das Ministerium nicht für möglich. Es führt aber dieser Fall zu einer andern Ansicht. Das Justiz ministerium bekommt am Schluffe jedes Jahres eine Uebersicht von dem, was aufgearbeitet und was in Rest geblieben ist, und von einzelnen dieser Gerichte ist mir bekannt, daß bei Eintritt des neuen Jahres nicht mehr Sachen unversprochen geblieben, als in einem Monate etwa eingehen. Hier kann man von Resten nicht sprechen, und wenn ja auch.Sachen länger unver- sprachen bleiben, so kann das blos dadurch veranlaßt sein, daß einzelne Sachen zurückgelegt worden. Das Ministerium wird die Appellationsgerichte anweisen, von Zeit zu ZeitUebersichten der noch unversprochenen Sachen sinzureichen und zugleich W bemerken, in welchem Monate sie eingegangen sind. Im Uebrigen hat die Diskussion in der Kammer dazu geführt, daß die Absicht des Ministeriums, wie sie in den Bemerkungen M dem Budjet ausgesprochen worden, wo es an Arbeitskräften: fehlt, dergleichen zu schaffen, und ohne ein bestimmtes Postulat zu stellen, den Aufwand von dem extraordinären Fonds zir bestreiten, für richtig erkannt werden wird. Es ist also das Ministerium in so fern beruhigt, daß, wenn es zu diesem Be tz ufe den Etat überschreiten sollte, dies bei der Kammer gewiß keine Mißbilligung finden wird. Mg. Clauß: Ich bin überzeugt, daß der Antrag irr der Hauptsache sich gegen die Langsamkeit des schriftlichenVerfahrens richtet. Ist davon, von dieser allgemeinen Calamität die Rede, so hätte ich nicht er wartet, daß bei dem Abschnitte über die Appellationsgerichte dieser Antrag vorgebracht werden würde, weil derselbe unsere Rechtspflege überhaupt betrifft. Daran halte ich mich bei dem, was ich zu bemerken habe. Die zweite Deputation ver weist auf den Bericht, den wir über die Reform derCivilrechts- pflege von der dritten Deputation zu erwarten haben; darum um so mehr hätte ich mich auch des heutigen Antrags dort eher versehen, als gerade heute hier bei dem Budjet und bei nur einer Categorie der Justizbehörden. Ich glaube, es liegt die frag liche und gerechte Beschwerde in unferm Proceßsysteme, i W den unheilvoll gedehnten sächsische«! Fristen.
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