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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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namentlich bei langen Finanzpenoden leichter zu übersehen ist, als bei kurzen, daß es dann eben eines außerordentlichen Bud- jets nicht bedürfe, vielmehr die besonder« Decrete wegen Ver wendung der Verwaltungsüberschüsse oder Erübrigungen ein facher seien. Bei der vorigen Ständeversammlung erlaubte ich mir die Bemerkung, daß es vielleicht zweckmäßig fein würde, wenn die vorhandenen C ässe »Überschüsse in dem Ein- nahmebudjet mit aufgeführt, dagegen aber auch die Ausgaben, welche von den Überschüssen befriedigt werden sollen, in dem Ausgabebudjet ihren Platz fänden. Es wurde mir aber von dem Herrn Staatsminister eingehalten, daß sich solches des halb nicht thun lasse, weil das Budjet nur ein Voranschlag sei. Ich habe mich auch gern belehren lassen. Allein daß nun ei» außerordentliches Budjet nothwendig sein sollte, glaube ich nicht. Dis Vortheile, welche durch die Aufstellung eines außerordentlichen Budjets erreicht werden sollen, daß man nämlich eine bessere Uebersicht der außerordentlichen Ausgaben von großer Bedeutung, welche nicht zu dem fest geregelten Staatsaufwande gehören, eine klare Uebersicht der damit zu erreichenden Zwecke erhalte, werden in der That durch unsere jetzigen Einrichtungen, wo die einzelnen Postulate durch beson deres Decret gemacht werden, eben so gut erreicht; und auf der andern Seite glaube ich, daß ein außerordentliches Budjet den Nachtheil hat, daß bei Entwerfung des ordentlichen Budjets mit weniger Genauigkeit verfahren wird, indemman sich darauf verläßt, daß es noch bei dem außerordentlichen Budjet nach- geholt werden kann. Referent Abg. v. Lhielau: Ich glaube zuvörderst, daß der geehrte Abgeordnete wohl darüber in Jrrthum ist, wenn er glaubt, es sei kein außerordentliches Budjet bis jetzt gewe sen. Ach glaube, wir haben schon bisher -ein großes außer ordentliches Budjet gehabt. Wir haben alle Landtage außer ordentlicherweise über mehr als 1 Million verfügt, man hat die Aufstellung dieses Bedürfnisses nur nicht außerordentliches Budjet geheißen. Es ist „Ueberschüsse der Verwaltung" ge nannt worden. Man kann versichern, daß es factisch die allermißlichste Aufgabe des Referenten und mehrerer Deputa tionsmitglieder gewesen ist, aus den Aufstellungen von vier Finanzpenoden das Ergebniß herauszufinden, was der geehr ten Kammer jetzt, m nuc« allerdings, vorliegt, weil durch unsere BudjeLaufstellung in Verbindung mit dem Rechenschafts berichte ein Zurückgehen auf die früher» Finanzpenoden noth wendig war, und weil der Rechenschaftsbericht nur einen voll ständigen Abschluß über die Summen geben konnte, dis auf das außerordentliche Budjet verwiesen waren, in so weit fie verwendet. Es sind, um das deutlicher zu machen, in der ersten Finanzperiode 18Z4 ungefähr 2,152,000 Ahlr°, wenn ich nicht irre — auf die Summe kommt es hier nicht an — übrig geblieben. In der nächsten Finanzperiode wurde über 1 Million erspart; wir wollen armehmsn, daß davon 2 Mil lionen bewilligt und bis ult.Deermber 1839,1,800,000 Thlr. verwendet wurden; es blieben mithin, gegen die Bewilligung 1,152,000 Thlr., gegen die Verwendung 1,352,000 Thlr. ll. 76 übrig; wo finden nun diese Summen ihren Platz im Rechen schaftsberichte? Die Einnahme würde sich im Rechenschafts berichte MA mit 2,152,000 Thlr., I8U mit 1,000,000 Thlr. zeigen; die Ausgabe mit 1,800,000 Thlr. im RechenschaftS, berichte 18ZA, der Überschuß beim Vermögensverzeichnissemit 2,152,000 Rechenschaftsbericht 1824 und in einer Abschreibung von 800,000 Thlr. in dem Vermögensverzeichnisse des Rechen schaftsberichts 1845- Dieses Beispiel dürfte die Schwierigkeit der Ermittelung des wahren Bestandes in dieser Hinsicht und den Antrag der Deputation rechtfertigen. Denn das glaube ich, daß für die Zukunft die Ermittelung des wahren Bestan des eine sehr schwierige Aufgabe sein würde, wollte man auf dem jetzigen Wege fortfahren. Daß die Uebersichtlichkeit für das Finanzministerium, und überhaupt für Jeden, der immer mit diesen Angelegenheiten zu thun hat, nicht gestört werde, kann zugegeben werden. Aber daß für die Finanzdeputation, welche nur alle drei Jahre zusammentritt, und vielleicht einmal aus ganz fremden Personen bestehen kann, die Arbeit außeror, dentlich erschwert wird, ist gewiß, wie auch der Abgeordnete Georgi bezeugen kann, der mit mir diese Berechnungen ge prüft und bearbeitet hat. Ich sollte daher glauben, daß dieser Vorschlag wesentlich dazu beitragen werde', die Arbeit der Ständeversammlung zu erleichtern. Dazu kommt, daß in diesem Saale fast jeden Landtag über das Vorhandensein von zu großen Berwaltungsüberschüffen gesprochen worden ist, und man die Meinung aufgestellt hat, als wenn eben wegen deren Vorhandensein allein die Ausgaben gemacht würden; obschon dieselben eben so nothwendig, als die regelmäßigen Budjetaus- gaben waren. Sie werden zugeben, daß Caffenüberschüffe immer verbleiben müssen, wenn nicht daS Gegentheil, ein Deficit eintreten soll, und daß kein tüchtiges Finanzministerium den Ueberschlag so machen kann, daß Null für Null aufgeht; im Gegentheil muß dasselbe stets darauf Rücksicht nehmen, auf unvorhergesehene Fälle. Wie groß diese Summe sein soll, das ist eine andere Sache, und es läßt sich darüber sprechen, wie hoch diese Summe sein soll. Aber Ueberschüsse müssen immer blei ben, und sie können nicht anders, als in außerordentlichen Budjets in Einnahme und Ausgabe gebracht werden, die neben dem ordentlichen Budjet fortlaufen. Staatsminister v. Zs schau: Ich wollte nur auf einen Umstand aufmerksam machen, den man nicht außer Acht lassen darf. Der Rechenschaftsbericht, in dieser Vollständigkeit, in der er vorlicgt, ist nur auf die vorhsrgchende Finanzperiode ge richtet. Es liegt in der Natur der Sache, daß, wenn wir nicht die Periode zerreißen wollen Md den Rechenschaftsbericht auf ein oder zwei Jahrs ablegen, wie dies auch von der Stände versammlung nicht gewünscht wird, derselbe allemal nur dis ganze vorhergehend Fm-mzyenode umfassen kann. So liegt nun dermalen der Rechenschaftsbericht vor ans die Periode von 1840 — 1842. Nach diesem Rechenschaftsberichte muß sich auch das Vermögen Herausstellen, das am Ende des Jcchreö 1842 wirklich vorhanden war. Es liegt mithin in der Unmög lichkeit, daß man die Verwendung derjenigen Summen, weiche 3*
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