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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Dritte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 22. September 1845. Inhalt: Verpflichtung des Superintendenten v. Großmann. — Vor trag aus der Registrande (dabei die Adreßfrage). — Constituirung der außerordentlichen Deputation zu Begutachtung der kirchlichen Fragen. — Beurlaubun gen.— Einladungen und Subskription. — Übertra gung des Präsidiums an den Vicepräsidenten. — — Berathung des Berichts der Zwischendeputation der ersten Kammer über den Entwurf einer Landtags ordnung: Allgemeine Berathung. — Besondere Berathung (§§.1.—37). Die Sitzung beginnt nach ^11 Uhr mit Verlesung des über die zuletzt vorhergangene Sitzung aufgenommenen Protokolls in Gegenwart von vierund dreißig Kammermitgliedern und in Anwesenheit des Staatsministers v. Falkenftein und des Königl.' Commissars V.Günther. Präsident v. Carlowitz: Genehmigt die Kammer das vorgelesene Protokoll? — Es wird einstimmig genehmigt und vom Domherrn v. Günther und dem Oberhofprediger v. v. Ammon mit vollzogen. Präsident v. Carlowitz: Ich gehe nun über auf die Ver pflichtung des heute eingetretenen, von seiner Reise zurückge kehrten Herrn Superintendenten v. Großmann. Der Herr Superintendent hat bereits früher den in §.82. der V.-U. vor geschriebenen Eid als Ständemitglied geleistet, ich habe ihm daher denselben blos durch Verlesen in's Gedächtniß zurückzu rufen, und ersuche ihn, mir daraus den Handschlag zu leisten. Der Eid, wie ihn die Verfassungsurkunde vorschreibt, wird vorgelesen. Präsident v. Carlowitz: Daß Sie dem auch ferner nach kommen wollen, haben Sie mittelst Handschlags anzugeloben. Superintendent v. Großmann leistet den Handschlag. Auf der Registrande stehen folgende Nummern: 1. (Nr. 26.) Der Kaufmann und Privatlehrer der Buch haltungswissenschaft August Lanzac zu Dresden überreicht das von ihm verfaßte Schriftchen: „Entwurf zu einem rei nen Decimalsysteme für Deutschland," in fünfzehn Exem plaren. Präsident v. Carlowitz: Es wird der Bibliothek der Kammer einzuverleiben und der Dank der Kammer in's Pro tokoll niederzulegen sein. Uebrigens bezieht sich das Schriftchen auch mit auf das von der hohen Staatsregierung proponirte neue Maaßsystem; es dürste daher die betreffende außerordent liche Deputation davon besonders Einsicht zu nehmen haben. 2. (Nr. 27.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 15. September 1845, die Abgabe der — untern, 17. hier be- I. 2. reits eingegangenen — Petition der Deutsch-Katholiken zrr Dresden betr. Präsident v. Carlowitz: Dieselbe Petition ist bereits hier eingegangen und an die betreffende außerordentliche De putation verwiesen worden; eskanndaher dieser Protocollextract zu den Acten genommen werden. 3. (Nr. 28.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 15. und 16. September 1845, den Antrag des Abg. Todt auf Erlassung einer Adresse auf die Thronrede betr. Präsident v. Carlowitz: Es hat ein Abgeordneter der jenseitigen Kammer, nämlich der Abgeordnete Todt, einew Antrag auf die Erlassung einer Adresse gestellt. Dieser An trag ist in der Weise, wie ich es spater der geehrten Kammer mittheilen werde, angenommen worden, und zwar mit sehr erheblicher Stimmenmehrheit, nämlich mit 57 gegen 14 Stim men. Gleichzeitig hat die jenseitige Kammer auch noch einem andern Anträge Folge gegeben, der vom Abgeordneten v. G ab lenz ausgegangen ist. Diese Anträge, um sie zuvörderst mündlich der geehrten Kammer mitzutheilen, sind folgende. Der Kodt'sche Antrag heißt so: „Die Kammer wolle beschließen, 1) eine Adresse auf die Thronrede abzugeben, 2)zu demEnde eine außerordentliche Deputation erwählen, welche den Entwurf der Ad resse zu berath en und mitmöglichster Beschleu nigung an die Kammer zu bringen hat, 3) die weitere Beschlußfassung aber im Betreff der Ue- bergabe der Adresse bis zu deren Berathung iw der Kammer sich Vorbehalten, 4) und hiervon al lenthalben auch die erste Kammer in Kenntniß setzen, ihr anheimgebend, ob auch sie eine der gleichen Adresse entwerfen und abgeben wolle." Der angenommene v. Gablenz'sche Antrag aber lautet wir folgt: „Die Kammer wolle die nöthigen Einlei tungen treffen, um di e Adreßfrage zurEntschei- dung vor den Staatsgerichtshof zu bringen." Es fragt sich nun, welchen Weg die erste Kammer einzuschla gen habe, nachdem sie von dieser Entscheidung der zweiten Kammer durch Protocollextract in Kenntniß gesetzt worden ist. Bedürfen zuvörderst diese Anträge der Verweisung an eine De putation, so würde ich mir doch über die Frage: an welche Deputation? einige wenige Worte erlauben müssen. Wie mich bedünkt, giebt es einen vierfachen Ausweg: Entweder könnte nach dem Vorgänge der zweiten Kammer des halb eine außerordentliche Deputation niedergesetzt werden. Für diesen Ausweg spricht aber, wie mir scheint, nichts weiter, als der Vorgang der andern Kammer, nach welchem dieselbe diesen Weg nicht nur bei diesem Landtage, sondern auch auf dem frü hem betreten hat. Ein zweiter Ausweg wäre der, daß die Kam mer beschlösse, den Gegenstand an diejenige außerordentliche Deputation zu verweisen, welche in der Zwischenzeit vom letz ten Landtage bis zu dem jetzigen den revidirten Entwurf der. Landtagsordnung bearbeitet hat. Es unterliegt zwar keinem 1*
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