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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Secretai'r v. Schröder: Auch ich bin der Meinung de Herrn Abg. v. Thielau, daß man aus dem Anträge vor der Hand die Gehaltssumme weglasse; aber eine Bemerkung muß ich mir noch erlauben, nämlich die, daß die Ansicht, welche der Herr Staatsminister aussprach, von der, welche die Herren Abgg. v. Thielau und Todt ausgesprochen haben, doch noch ziemlich weit diffsrirt. Auf diese Differenz wollte ich noch aufmerksam machen. Nach der Aeußerung des Herrn Staatsministers v. Zeschau geht die Ansicht der hohen Scaatsregiemng nämlich dahin, den anzu stellenden Archivar außer der Zeit des Landtags noch mit andern archivarifchen Arbeiten zu beschäftigen, ohne ihm einen besondern Gehalt dafür zu geben, weil man annimmt, er habe freie Zeit und bekomme doch einen fortlaufenden Jahresgehalt für vollstän dige Arbeit. Die Ansicht, die der Herr Referent aussprach und welche die Meinung der Deputation ist, ist die, daß der Gehalt, der dem Archivar ausgesetzt werden soll, blos für diese Stelle ge geben werde, daß also, wenn er noch cin Amt im Staatsdienste bekleidet, oder wenn ihm außer der Zeit des Landtages noch ein besonderes Geschäft aufgetragen wird, er auch für dieses Amt oder Geschäft noch besonders zu honoriren sein würde. Darin liegt also eine große Verschiedenheit der Ansichten. Ich für meine Person halte auch dafür, daß der Gehalt von 5 — 600 Thalrrn nicht zu bedeutend ist, namentlich für einen Mann, wie wir ihn zu einem Archivar brauchen. Ich glaube, es können ihm recht gut 5 — 600 Thlr. gegeben werden, wenn er auch ein bis zwei Jahre lang weniger zu Lhun hat, als in dem dritten, weil in dem Jahre, wo der Landtag gehalten wird, seine Geschäfte viel größern Umfang haben und eine weit größere Remuneration verdienen würden; er muß dann ein Jahr in das andere rechnen, denn gegenwärtig hat allerdings der Archivar, der kürzlich ver storben ist, während der Landtage einen weit höhern Dienstgenuß bezogen, als 5 — 600Th a ler. Abg. Oehmichen: Ich trete den übrigen Deputations mitgliedern bei. Secrctair Rothe: Soweit ich als Secretair der zweiten Kammer die Wirksamkeit des ständischen Archivars habe kennen lernen, halte ich sie, zumal wenn das Archiv, wie verlautet, bereits in Ordnung gebracht ftinsollte, nicht füreinesolche, daß dieser Ar chivar so außerordentlich viel zu thun hätte. Doch halte ich den Ge halt von 5 — 600 Thlr. nichr zu hoch, stimme daher dafür, daß der Gehalt für die Zeit, wo kein Landtag ist, und wo es fast Nichts oder nur wenig zu thun gibt, auf 500 Thlr. festgestellt werde. Begleitet er nebenbei eine andere Stelle, so ist allerdings die Frage, ob er auch wirklich seine Zeit zu ständischen Geschäften verwendet. Indessen bin ich ganz der Ansicht des Herrn v. Thie lau und des Herrn Vicepräsidenten, daß man für jetzt von einer Gehaltsbestimmung absehe, bis dessen Wirksamkeit zu über sehen ist. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Da ich mich zuerst verwen det habe für die Aeußerung der hohen Staatsregierung in Bezug auf dm Vorbehalt derselben, so muß ich zu meiner Rechtfertigung bezeichnen, daß das Vcrhaltniß in Frage nicht ganz das früher vorliegende, sondern in seiner Stellung durch die Discussion ein anderes geworden ist. Nach dem Berichte ist von einem Be schlüsse, den Gehalt betreffend, nicht die Rede gewesen. Es ist auch mir nicht unbekannt, daß während des Landtags dem stän dischen Archivar ein besonderer Gehalt zugetheilt worden ist, und wenn von den Seiten der Regierung ihm als Nebengeschäft künf tig zu übertragenden Arbeiten, die ständischen Arbeiten würden immer vorangehen, die Rede war, so habe ich diese als solche be trachtet, welche nur periodisch vorkommen, und habe angenommen, daß für eine solche periodische Arbeit ebenso gut, wie bisher für die ständischen Arbeiten während der Dauer des Landtags e ne besonders zu bewilligende Entschädigung dem Archivar werden könne. Soviel zur Rechtfertigung meiner früher» Aeußerung, um nicht mißverstanden zu werden über die Ansicht, welche ich von der Höhe des betreffenden Einkommens überhaupt habe. Das wirklich Zweckdienliche dürste sich jedoch aus dieser Dis cussion schwerlich ergeben. Abg. 0. Geißler: Wenn der letzte Vorschlag der Depu tation im Einklänge mit der Ansicht des Abg. v. Thielau, der auch ich mich anschließe, dahin geht, daß der ständische Archivar ein rein ständischer Beamter und kein Staatsbeamter sein soll, so gebe ich zu bedenken, daß es nicht bei dem im Deputationsberichte enthaltenen Vorschläge bleiben kann, welcher dahin lautet, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten; denn dieser geht dahin, daß ein Staatsbeamter diese Function versehen solle. Was mich besonders geneigt macht, für die Ansicht des Abg., v. Thielau mich zu erklären, ist: daß in der Lhat die Landtagsacten zu sol chen Bergen anwachsen, daß es für Jeden, der nicht im beständi gen Verkehr damit ist, fast nicht möglich sein wird, sich hineinzu arbeiten, und daß es daher ein großer Vortheil sein wird, einen Mann zu haben, der sich lediglich diesen Arbeiten unterzieht. Ich bin daher auch der Meinung, daß sein Gchalt mit einer Summe von 5 — 600 Thlr. kaum zu bestreiten sein wird. Staatsministcr v. Zeschau: Die Regierung ist der Ansicht der Ständeversammlung nicht entgegen. Es ist nur hinzuge fügt worden, daß es wünschenswerth sei, daß, wenn dieser Mann in seiner Function nicht hinlänglich beschäftigt sei, ihm Neben geschäfte übertragen werden. Ich glaube aber, man kann die Frage jetzt in der Lhat auf sich beruhen lassen, denn der Fall, daß er unbeschäftigt sein wird, wird wenigstens in der Zwischen zeit bis zum nächsten Landtage nicht vorkommen, weil er in die ser Zeit mit Ordnen des ständischen Archivs zu thun haben wird; dazu kommt noch, daß in dieser Zeit mehre Zwischendeputationen zusammentreten, wo er ebenfalls beschäftigt sein wird. Der Regierung liegt selbst daran, daß in Bezug auf dieses Archiv die beste Ordnung hergestellt werde, und es wird sich der Archivar auch damit beschäftigen können, gewisse Erlcichterungsmittel aufzusuchen und zu liefern, welche bei den ständischen Arbeiten nützlich werden können. Die Frage wegen der Nebenarbeiten, glaube ich, kann man auf sich beruhen lassen. Man wird auf diesen Gegenstand ohnehin bei Berathung der Landtagsordnung weiter eingehen müssen, wo ich auch be'.läusig bemerke, daß auch in Beziehung auf die Canzleien die Regierung angemessene Vor schläge aufnehmen wird, über welche die Deputationen ihre Er-
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