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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. 'Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß bei Punkt 5 der bemerkte Zusatz ausgenommen werde? — EinstimmigJa. Referent Bicepräsident Eiscnstuck: Bei §. 4 kommt die ganze Differenz eigentlich nur auf eine Redaction hinaus. Wie §.4 des Gesetzes gefaßt war, erhob sich in der Deputation Be denken, ob nicht könnte präjudicirt werden für solche Fälle, in de nen eine Befreiung innerhalb der Städteordnung und der Land gemeindeordnung nicht angewendet wird. Diesem zu begegnen, hatte nun die diesseitige Kammer sich so ausgedrückt: „Andere Befreiungen, soweit solche nach der Städteordnung und der Land gemeindeordnung noch ferner zulässig sind, ändern rc." Es hat die erste Kammer nun geglaubt, denselben Zweck zu erreichen und eine kürzere Fassung zu bewirken, wenn nach dem Worte der Ge setzvorlage „beruhen"gleich eingeschoben würde „und nach der Städteordnung und Landgemeindeordnung überhaupt noch ferner zulässig sind, bewendet esu. s. w." und es ist dem Besorgniß durch die Fassung vollständig begegnet. Die Deputation rächet der Kammer an , nachzugeben und sich der Fassung der ersten Kammer anzuschließen. Es ist gar keine Verschiedenheit, es kommt blos auf eine Abkürzung der Fassung und auf eine bessere Nedaction hinaus, und es ist kein Bedenken, der ersten Kammer beizutreten. . Präsident v. Haasc: Will die Kammer den früheren Be schluß hinsichtlich der Fassung von §. 4 aufgeben und'die, von der Deputation jetzt empfohlne Fassung annehmen? — Ein- stimmigJa. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Bei §. 9b ist nun eigentlich die wichtigste Differenz. Hier bei §. 9b hatte sich nämlich die erste Kammer mit der Scala nicht vereinigen können, wie sie hier in unserer Kammer genehmigt worden war. Ich muß bemerken, das hohe Ministerium hatte uns in der Deputa tion mehre Maßstäbe gegeben und wir hatten den angenommen, der auch von Ihnen genehmigt wurde. Es war auch bei dem einen Punkt ein Bedenken, die Deputation glaubte aber, darüber hinweggehen zu können. Nun hat man in der ersten Kammer noch eine andere Scala genehmigt. Wenn Sie dieselbe nun mit unserer vergleichen, so ergibt sich allerdings bei den höhern Steuereinheiten eine Differenz, z. B. auf 4000 Steuereinheiten werden nach unserer Scala 18,24, 30 Köpfe kommen, und hier kommen 15,20, 25. So geht es fort, und in der höchsten Potenz, auf20,000 Steuereinheiten würden bei uns 120 Mann, während bei jener Scala nur 105 Mann kommen. Das ist eine Differenz von 15 Köpfen bei der Einquartierung. Es hatte nun die erste Kammer folgende Fassung ausgestellt: „Bei Berechnung der nach §. 9 unter c zum Behuf der Einquartierung aufzustellenden Militairlcistungseinheiten ist bei solchen einzelnen Besitzungen, auf deren leistungspstichtigen Bestandtheilln zusam men mehr als 1000 Steuereinheiten haften, von dem Mehrbe träge die Hälfte in Abzug zu bringen. Von dem hiernach ver bleibenden Betrage sind unter Hinzurechnung dcs ersten Tau send , welches jedenfalls ohne Abzug zu lassen ist, Militairlei- stungseinhciten zu bilden. Geht in diesem Betrage die Summe von 500 nicht rein auf, so ist das Mehre im Ortskataster als Bruchtheil einer Militairleistungseinheit in Ansatz zu bringen." Nun, meine Herren, es schien uns die Sache wirklich, wie schon bemerkt, bei der unbedeutenden Differenz nicht der Gegenstand zu sein, als daß man sich nicht hier mit der ersten Kammer vereini gen könnte. Die Deputation hat sich um so eher damit verei nigt, weil nach der Versicherung der Herren Rcgierungscommis- sarien dieser Abzug auch eine bessere Berechnungsweise darbiete, als der Abzug, wie er in unserer Kammer beliebt worden ist. Es schlagt daher die Deputation vor, sich mit der §. 9 l> einzu verstehen. Abg. Müller (aus Taura): Ich kann unmöglich glauben/ daß wir hier dem Deputationsgutachten nach dieser Scala betre ten könnten, wenn 1000 Steuereinheiten 2 Mann bekommen, während 20,000 Steuereinheiten nur 5 Mann bekommen. Referent Viccpräsident Eisenstuck: Der Abgeordnete hat falsch verstanden, er hat „100" weggelassen. Ich habe vorhin gesagt, nach jener Scala kämen auf 20,000 Steuereinheiten 105 Mann, und nach unserer 120 Mann. Also 120 und 105 ist doch keine zu große Differenz, und übrigens muß ich bemerken, daß sehr wenige Grundstücke sein werden, welche 20,000 Steuer einheiten haben. Sccrctair v. Schröder: Der Herr Abgeordnete hat sich insofern geirrt, als 1000 Steuereinheiten nicht 2Mann, sondern 2 Militairleistungseinheiten bekommen und 20,000 Steuerein heiten machen 21 Militairleistungseinheiten. Würden nun im höchsten Falle auf jede Militairleistungseinheit 5 Mann gelegt, so bekommt ein solches. Gut nicht etwa 21, sondern 105 Mann. Präsident v. Haase: Es gestaltet sich sonach in der aller höchsten Potenz nach dem jetzigen Vorschlag im Wesentlichen die Sache so, daß auf ein Gut mit 20,000 Steuereinheiten bei einer Belegung von 5 Mann auf jede Militaireinheit nur 105 Mann Einquartierung gelegt werden können, wahrend nach dem früher» Vorschlag 120 Mann darauf gelegt worden waren. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Mir hat es allerdings auch im Grundsatz so geschienen, das habe ich selbst anerkannt, daß ein Procentabzug stattsinden kann. Wird also das aner kannt, so handelt es.sich blos um den Unterschied in der höchsten Potenz. Es schien der Gegenstand nicht so groß zu sein, als daß man sich nicht damit einverstanden erklären könnte. Präsident 0. Haase: Ist die Kammer mit der Ansicht der Deputation einverstanden? — Gegen 4 Stimmen Ja. Referent Bicepräsident Ei senstuck: §.10 wurde bei uns unverändert angenommen, es waren aber zwei Zusätze vorgeschla gen worden, der erste von den Herren Regierungscommissarien und der andere auf Antrag eines Mitgliedes kr zweiten Kam mer. In Folge des ersten Satzes zeigten sich aber in der ersten Kammer die Worte meiner frühem Paragraphe: „hinsichtlich
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