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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Bürgermeister Hübler, noch die des Vorstandes der Stadtver ordneten Einfluß auf die Sache haben. Um zu wissen, inwie fern die Erklärung einer Gemeinde eine Folge haben könne, dazu gehören ganz andre Beweise. In der Städteordnung ist dies klar festgesetzt. Es ist ganz angemessen, bei unserm frühem Be schlüsse stehen zu bleiben, damit man sehe, wie ernst uns die Sache ist. Abg. Klien: Man muß sich auch den Fall denken, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommt, und in diesem Falle haben wir doch unsere Beschlußfassung gerettet. Abg. Wieland: Auch ich werde bei unserm frühem Be schlüsse stehen bleiben, denn ich sehe diesen Act als eine Art Pro testation der zweiten Kammer gegen einen Anspruch an, den Dresden an die übrigen Landesbewohner macht, und der Herr Wicepräsident hat nicht Recht, wenn er sagt, die Sache sei nicht von Bedeutung, denn es kommen sehr viele Fälle vor, wo solche Personen diesen Abschoß entrichten müssen, für die er allerdings von Bedeutung ist. Abg. 0. Platz mann: Wenn die zweite Kammer der er sten Kammer beitritt, so erklärt die Standeversammlung, daß die Sache auf sich beruhen solle, und spricht dadurch die Meinung aus, daß dieselbe für Nichts zu achten sei. Das ist aber doch wohl nicht die Meinung der zweiten Kammer. Präsident v. Haase: Es scheint, daß die Mehrheit der Kammer sich dahin ausspricht, den früheren Beschluß aufrecht zu erhalten, und so denselben wenigstens formell zu retten, ma teriell wird aber freilich Nichts daraus folgen. Ich werde also nochmals den beschlossenen Antrag verlesen lassen, und dann die Frage auf dessen Beibehalten richten. Referent Abg. Jani: Der Antrag, den die Kammer ange nommen hatte, lautet so: „im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, 1) das von der Stadt Dresden angesprochene Abzugsrccht für aufgehoben zu erklären, jedoch dabei der Letztem, dafern sie damit fortzukommen sich ge traue, nachzulassen, aufEntschädigung deshalb gegen den Staats- fiscus Klage zu erheben, und 2) im Wege der Verordnung, oder da nöthig, Gesetzgebung aussprechen zu wollen, daß die Gerich ten das von derStadtDresden in Anspruch genommene Armen procent von aus der Stadt ausgehenden Erbschaften ferner nicht innebehalten dürfen." Sie erinnern sich, daß dieser Vorschlag nicht der der Deputation war, und daß sich später erst wenigstens ein Theil ihrer Mitglieder mit dem Anträge des Herrn Secretair v. Schröder, den Antrag der vormaligen zweiten Kammer an zunehmen, vereinigte. Indessen da er einmal Beschluß der Kammer geworden ist, und auch meine Meinung nicht dahin geht, den Beschluß fallen zu lassen, sondern die Sache nur be- wandten Umständen nach beruhen zu lassen, weil wir jetzt Nichts weiter thun k ö n n e n, so rathe auch ich an, dem frührrn Be schluß zu inhäriren. Nur die Einschiebung der erwähnten Worte kann ich nicht wünschen. Was die Rede des Herrn V'c Präsi denten anlangt, so wird die hohe StaatSregürung wohl einen Vergleich eingehen, wenn sie glaubt, ihn ohne ständische Bewil ligung eingehen zu dürfen; es handelte sich blos von dem Falle, wenn ihr dies selbst bedenklich schien. Präsident v. Haase: Will die Kammer bei ihrem frühe ren Beschlüsse stehen bleiben? — Gegen 2 Stimmen I a. Referent Abg. Jani: Eine zweite Sache, welche aus der ersten Kammer herübergekommen ist, betrifft die Beschwerde der Gemeinde Cavertitz, daß man sie zu einem Brückenbau in einer Maße anhalten wolle, die ihre Kräfte übersteigt. In der ersten Kammer ist darüber ein weitläufiger Bericht abgefaßt wor den, von dem sich die Deputation überzeugt hat, daß er voll kommen sachgemäß sei. Daraus ergibt sich nun zuvörderst, daß der Weg, zu dessen Herstellung die Brücke gebaut werden soll, ein wirklicher Communicationsweg, mithin nach dem Straßen baumandat von der betreffenden Gemeinde im Stande zu halten sei. Die Gemeinde zog auch diese Verbindlichkeit gar nicht in Zweifel, erklärte vielmehr, daß, wenn ihr zu den vorläufig auf 691 Thlr. 14 Ngr. 3 Pf. veranschlagten Kosten einer steinernen Brücke die hohe Staatsregierung einen Beitrag von 460 Thlr. geben würde, sie den Brückenbau, wozu die Gutsherrschaft sich gleichfalls 75 Thlr. zu geben erbot, Herstellen wollte. In der Folge, und als ihr von dem Ministers des Innern anstatt 400 blos 300 Thlr. bewilligt wurde, erklärte sie sich auch damit zu frieden , und versprach die Herstellung der Brücke. Erst später, und nachdem sich bei einer genauem Veranschlagung fand, daß, wenn der Brückenbau den Bedürfnissen genügen sollte, er aller dings 1,016 Thlr. kosten würde, begründete sie darauf eine Re klamation und sagte: wir können unter diesen Umständen gar nicht bauen. Es wurde ihr nun zwar von dem Minister!» des Innern nachgelassen, wenn ihr der Bau zu hoch käme, eine höl zerne Brücke über den Fluß zu bauen, welchenfalls füglich der Beitrag von 300 Thlr wegfallen würde; aber auch das will sie nicht, und so steht jetzt die Sache. Wenn nun der Gemeinde zu Cavertitz aus dem von dem Ministerio angegebenen Grunde, daß der Fonds zu einem höhcrn Quantum nicht hinreiche, eine grö ßere Beihülfe als 300 Thlr. zu einer steinernen Brücke nicht ge währt werden kann, und demnach ihre Verbindlichkeit, die Brü cke herzustellen, hinlänglich begründet erscheint, so kann auch die Deputation das Gesuch derselben um einen höhern Beitrag, oder daß die Regierung den Brückenbau ganz übernehmen und die Gemeinde nur mit demjenigen beiziehen soll, was sie bei der ver anschlagten Summe von 691 Thlr. unter Beiziehung der 300 Thlr. von der Regierung, und 75 Thlr. von dem Gutsbesitzer, betroffen haben würde, womit die Petenten von der Regierung bereits abfällig beschiedm worden sind, in keiner Weise bevor- worten, muß vielmehr nach sorgfältiger Erwägung ihr Gutach ten dahin stellen, die Bittsteller um so mehr abzuweisen, als es ihnen nachgelassen ist, eine hölzerne Brücke zu bauen. Die De putation kann also nur Vorschlägen, in diesem Punkte der ersten Kammer beizutrcten. Abg. Tzfchucke: Es ist mir allerdings das Verhältnis, der Sache aus dem Referat des geehrten Abgeordneten nicht ganz klar geworden, aber ich habe die Petition eingesehen, und erinnere mich sehr wohl des Inhalts. Sie beschränkt sich darauf, daß
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