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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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bei einer zu armen Bevölkerung der Fall eintreten, daß es nicht wohlgethan ist, wenn man bei der Erbauung eines Hauses unter 100 Quadratrutbm Areal verlangen will; allein dafür ist auch in der Gesetzvorlage gesorgt. Es soll nämlich für diesen Fall die Dispensation gegeben werden. Anderseits konnte man noch die Ausdehnung bei dem zweiten Satze der Z. 11 nach den Worten: „2) daß sich einschließlich des zu den Gebäuden erforderlichen Raumes ein Grundbesitz von wenigstens 100 Quadratruthen beim Hause, als demselben gehörig, befinde," die Worte hinzufü gen: „dafern nicht innerhalb des Dorfraums auf Gemeinde Grund und Boden gebaut wird." Denn allerdings wenn auf dem Dorfraume, auf der Gemeinde Grund und Boden innerhalb deren Zäune einer Familie oder den Personen, die sich ein Haus bauen wollen, weil sie Unterkommen finden, eine solche Parcelle eingeräumt wird, so hat das den Borcheil, daß die Gründe, welche den Hausbau in der Entfernnng von dem Orte nicht rathsam machen, nicht vorhanden sind, und auf der andern Seite laßt sich nicht annehmen, daß von der Gemeinde Grund und Boden, zu mal mit Rücksicht auf künftige Anbauer, soviel Raum entbehrt werden und den Einzelnen überlassen werden kann, um 100Qua dratruthen zu geben; deshalb scheint cs mir angemessen, daß bei einem solchen auf der Gemeinde Grund und Boden bebauten Raume auch eine kleinere Parcelle eingeräumt werden kann. Ich schlage daher vor, es möchte im zweiten Satze zu h. II nach den Worten „als zu demselben gehörig, befinde," hinzugesetzt werden: „dafern nicht innerhalb des Dorfraumes auf Gemeinde Grund und Boden gebaut wird", und bitte den Herrn Präsidenten, die sen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Abg. Oberländer: Ich werde mich mit der Deputation gegen die beschränkenden Bestimmungen dieses Abschnittes er klären, da den wegen Aufbauung zu vieler kleiner ärmlicher Häus chen ausgesprochenen Befürchtungen durch die vorhandenen bau polizeilichen Bestimmungen bereits hinlänglich begegnet sein dürfte. Zur kurzen Motivirung meiner Ansicht werde ich mich jedoch nicht auf so viele Spe.ialitäten einlassen, wie der Redner vor mir. Nach meiner Ansicht ist es rein unmöglich, daß die Entstehung neuer Häuser und Nahrungen irgend Calamitäten herbeizuführen und den Pauperismus zu befördern geeignet sei. Ein Hausbesitzer, selbst der kleinste, ist stets der Gegensatz eines Proletariers; er besitzt eben Etwas, und wird nie von jenen ent sittlichenden Gesinnungen gegen den Staat und gegen alle Be sitzenden erfüllt sein. Wenn sich der Arme ein Häuschen er wirbt, und wenn er es auch nicht ganz und sogleich bezahlen kann, so wird er in der Regel ein fleißiger Mann werden. Ec muß darauf Bedacht nehmen, das einmal erworbene kleine Besitzthum auch zu bezahlen. Die Gründe, die man für die beschränkenden Bestimmungen dieses Abschnittes angeführt hat, sind übrigens meistens im Mißtrauen gegen den Armen begründet; man ver wechselt den Armen leicht mit dem Nichtsnützigen, Das wider spricht aber ganz und gar meinem Gefühl. Der Arme soll zu gleich nicht viel werth, es soll ihm nicht zu trauen sein. Er >oll nicht in der Nähe von Waldungen wohnen; man traut ihm zu, daß er sich leicht an fremdem Eigenthume vergreift. Diesen Ansichten kann ich mich nicht anschließen; und ist erfahrungs gemäß Etwas daran, so ergreife man dagegen nicht solch' unge eignete Maßregeln. Wenn der arme Mann gehindert wird, sich einen eignen Hecrd zu begründen, so wird er dadurch wahr haftig nicht unschädlicher für die Reichern. Ein selbstständiger Mann ist stets ein zuverlässiger Staatsbürger. In seinem eig nen ärmlichen Hausstand ist der Arme ebenso selbstständig, wie es der Reiche in seinem Palaste ist. So gönne man ihm doch solch' bescheidenes Glück. Ich bin damit einverstanden, daß Uebervölkerung leicht Rohheiten und Verbrechen aller Art herbei führt, welche die Einen verderben, die Andern bedrohen- Aber das werde ich stets leugnen, daß solches durch Anlegung neuer Nahrungen befördert wird; auch ist bei uns Gottlob von solch unglücklichem Zustand noch nicht die Rede. Den Gemeinden, — Land- und Stadtgemeinden, — wird man zwar durch Weg fall dieser Bestimmung keinen großen Gefallen erweisen, denn sie sind ohnehin ungeneigt, inBefolgung ihres Sonderinteresse solche allgemeine Staatsbürgerrechtc der armen Leute anzuerkcnnen. Allein es sind Rechte, die man den Armen nicht entziehen kann, ohne ungerecht gegen dieselben zu sein. Auch gleicht sich zuletzt Alles aus; denn irgendwo muß der Arme doch wohnen und Dach und Fach haben. Ich werde stets Maßregeln entgegentreten, wodurch der Arme behindert wird, nach seiner Art selbstständig und glücklich zu sein, und daher unter allen Umständen mit der Deputation stimmen. Präsident v. Haase: Der Abg. Sachße hat mir vorläufig ein Amendement überreicht, wonach an den zweiten Satz der Z. II nach den Worten: „als zu demselben gehörig, befinde," Folgen des sich anschließen soll: „dafern nicht innerhalb des Dorfraums auf Gemeinde Grund und Boden bebaut wird." Abg. v. Thie lau: Ich sollte glauben, daß es zweckmä ßig wäre, wenn wir erst im Allgemeinen über das Gutachten der Deputation debattiren. Sollte der Abschnitt abgeworfen wer den, so würde die Deputation uns ein anderes Gutachten vorle gen müssen. Jetzt muß ich gestehn, daß ich gar nicht im Stande bin, mich über das Amendement zu entscheiden; ich sollte mei nen, daß es dem geehrten Abgeordneten einerlei sein wird, denn würde das Deputationsgutachten abgelehnt, so würde man im mer noch darauf zurückkommen können. Präsident v. Haase: Ich mache darauf aufmerksam, daß nach der Landtagsordnung eine allgemeine Berathung eigentlich nur zu Anfang des Gesetzes stattfinden kann, ehe auf das Spe- cielle desselben eingegangen wird. Jetzt stehn allerdings nur ein zelne Paragraphen in Rede. Auf keinen Fall dürfte es aber scha den, wenn vorläufig zur,Unterstützung des Amendements geschrit ten würde; denn wenn es nicht unterstützt wird, so würde dessen Inhalt sofort der ferneren Berathung fremd bleiben.
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