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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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die Inhaber der hier in Rede stehenden Etablissements, würden andere Gewerbtreibende, als Schmiede, Bleicher, Müller rc., welche ihre Gewerbe auf eignem Grund und Boden betreiben, oder selbst städtische Gewerken, welche ein eignes Grundstück als Ge- werbslocäl benutzen, die Anrechnung der davon zu entrichtenden Grundsteuer auf ihre gewerbliche Abgabe in Anspruch nehmen können, und doch hat eine derartige Vergünstigung wegen der daraus hervorgehenden Ungleichheit nicht in Frage kommen können. Präsident v. Haase: Es würde nun über den ersten Punkt des speciellen Theils zu sprechen sein. - Abg. 0. Geißler: Ich bitte um Erlaubnkß, eine Anfrage an.die geehrte Deputation in Bezug auf diesen Punkt richten zu dürfen; nämlich es heißt, daß die Gewerbsteuer von Kalköfen, Steinbrüchcn, Braunköhlengruben, Torfstichen u. s. w. jetzt ohne Unterschied gegeben werden soll, es mag nun der Grund und Boden dem, der die Anstalt betreibt, gehören oder nicht. Nun gibt cs dergleichen Anstalten, welche die Grundbesitzer nicht zum Verkauf betreiben, sondern blos zu ihrem eignen Gebrauche. Es gibt Steinbrüche, Braunkohlengruben, besonders Torflager, die blos zu eignem Gebrauche betrieben werden, und es scheint zwar aus dem Gesetze von 1834 klar genug hervorzugehcn, daß blos von denjenigen Producten, die zum Handel bestimmt sind, Ge- werbsteucr gegeben werden muß, und daß daher, wenn sie nicht zum Handel bestimmt sind, von dem Grundbesitzer keine Abgabe darauf zu erlegen ist. Ich habe nur die geehrte Deputation um ihre, Meinung befragen wollen, ob diese Ansicht die richtige sei. Referent Abg. Römer: Nach der Ansicht der Deputation würde jedenfalls von dem, was der Grundbesitzer zur Betreibung seiner eigenen Wirihschaft in Betreff dieser Anstalten verwendet, keine Gewerbsteuer zu geben sein, da die ungezogenen Bestim mungen des Gesetzes nur die „Händler und Fabrikanten" be treffen. . König!. Commissar v. Ehren stein: Ich kann die Vor aussetzung, die der geehrte Abgeordnete aussprach, nur bestäti gen, da die Regierungsvorlage dasselbe sagt. Sie bemerkt näm lich, daß die Unternehmer von Anlagen zur Gewinnung oder ersten Vorrichtung von Naturprodukten,mit welchen sie Han del treiben,Inder dort vorgeschriebenen Maße besteuert wer den-sollen. Es ergibt sich also hieraus, daß, wenn jene Natur produkte nicht zum Handel, sondern nur zum Selbstverbrauch bestimmt sind, eine Steuerpflichtigkeit überhaupt nicht eintritt. Abg.iss. Geißler: Ich habe das auch vorausgesetzt und nur um eine beruhigende Erklärung bitten wollen. Präsident 0. Haase: Es scheint, daß Niemand über den ersten Punkt zu sprechen wünscht, auch der Herr Referent nicht. Insofern würde ich zur Abstimmung übergehen und zwar, da Niemand gegen die einzelnen Punkte, wie sie unter n, b und e S. 859 im Berichte ausgenommen sind, Etwas erinnert hat, werde ich die Frage überhaupt auf Annahme der Punkte b und <- rich ten. Ich frage: ob die Kammer nach dem Rathe der Deputa tion die gedachten drei Bestimmungen annimmt? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Römer: »6 2. Wenn von der hohen Staatsregierung ferner vorgeschlagen wird: es möge zur Berathung des der nächsten Ständevcr- sammlung vorzulegenden vollständigen Gesetzentwurfs, die Gewerbe- und Personalsteuer betreffend, von beiden Kammern die zur Begutachtung des gleichfalls dem künftigen Landtage vorbehaltenen Gesetzes über die Einführung eines neuen Maß- und Gewichtssystems bereits erwählten Zwischendeputationen mit beauftragt werden, so kann die Deputation diese Maßregel nur vollkommen sach gemäß finden. Es wird durch dieselbe, besonders in der bean tragten Modalität, .der Geschäftsgang nicht nur für den nächstbevorstehenden Landtag, sondern auch für die Geschäfts behandlung der Zwischendeputationen selbst wesentlich erleichtert, indem ein und dieselbe Deputation bei ihrem Zusammentritt zwei Referate berathen kann; und ebenso wird die Emanation des definitiven Personal- und Gewerbsteuergesetzes dadurch be schleunigt. Die Deputation rathet daher der hohen Kammer an: dem Vorschläge der hohen Staatsregierung hierüber beizustimmen. (Staqtsminister v. Nostitz-Wallwitz tritt in den Saal ein.) Präsident v. Haase: Es scheint, daß auch in Hinsicht dieses Punktes Niemand Etwas erwähnt. Ich frage: ob die Kammer bei dem zweiten Punkte, den die Deputation heraus hebt, dem Vorschläge der hohen Staatsregierung beistimme? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. Römer: An den von der Deputation zu Grunde gelegten Punkt 3 würde nun der an die hohe Staats regierung gestellte Antrag kommen: „Die hohe Staatsregierung wolle auf Grund der §. 43 und 71 des Gewerbsteuergesetzcs von 1834 crtheilten, durch die gegenwärtige Ständeversammlung zu erneuernden Ermächtigung transitorische Erleichterungen in der Gewerb- und Personalsteuer da, wo sie nach erfolgter Erörterung am dringendsten von den Verhältnissen geboten sind, eintreten lassen, dabei jedoch die nach dem Budjetansatze verfügbare Summe nicht überschreiten." Ich erlaube mir noch die in der neuen Fassung angezogene §.43 aus dem Gewerbsteuergesetze von 1834 der Kammer vorzulesen. Sie ist überschrieben: „Bewilligung temporärer Befreiungen oder Ermäßigungen," und lautet: „Temporäre Befreiungen und Ermäßigungen der Gewerb- und Personalsteuer, aus Rücksicht des allgemeinen Besten und bei, in individuellen Verhältnissen liegender, begründeter Veranlassung, z. B- für'neu entstehende Gewerbe, für Gewerbtreibende, welche von Unglücksfällen betroffen worden sind rc., können vom Finattz- ministerio auf Ansuchen bewilligt werden." . Abg. Sachße: Ich wollte mir die Bemerkung erlauben, ob der frühere Antrag neben dem neugestellten noch bestehen könne. Mir scheint, als ob beide Anträge sich mit einander ver trügen, so daß der Antrag unter 3, sowie der sä 2 zu stellen, da, wenn ich es nicht überhört habe, die §. 71 des Gesetzes angezv- gen ist. Referent Abg. Römer: Ja, die §.71 ist ebenso angezogen,
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