und zwar ganz allein auf demselben, da die Unterwerfung unter den Schuldarrest, welche nicht wegen Geldzahlungen, sondern wegen zu übergebender Sachen und zu leistender Handlungen angelobt würde, nicht einmal auf dem Buchstaben der ver gessenen vollst. 21 k. II. gegründet werden kann, und die Anwendung der Wechselclausel auf solche facta jedenfalls eine mißbräuchliche Erweiterung des Wechselrechts enthält. Die Deputation muß sich aber, wie gegen das Princip des ersten Abschnittes im Allgemeinen bereits oben unter I geschehen ist, so noch insbesondere hier gegen den Satz erklären, daß die Uebergabe von Sachen oder zu leistende Hand lungen jemals Gegenstand einer angelobten Hast oder der Wechselclausel, oder des Verfahrens nach leipziger Handels gerichtsbrauch sein könne und dürfe. Sie bezieht sich der Kürze halber auf das gründliche und in seinen wesentlichen Momenten »»widerlegt gebliebene, — weil unwiderlegbare - - Separat votum zweier gelehrten Mitglieder der ersten Deputation der ersten Kammer unter S. 37 — 45 des jenseitigen Depu tationsgutachtens, und ersucht die Kammer, dieses Separat votum, soweit es nicht durch die obigen allgemeinen Erörterun gen unter I und 1l sich modificirt und resp. erweitert, als ihr eignes Gutachten über die vorliegende Princkpfrage und deren Anwendung auf §. 39 anzusehen. Die gedachte tz. 39 ist zwar, nachdem das Separatvotum unter durch Stimmenmehrheit gefallen war, von der ersten Kammer unverändert angenommen worden. Die unterzeichnete Deputation aber empfiehlt der Kammer, die abzulehnen, und bemerkt, daß die Herren Regierungscommissarien, wenn auch nicht mit den Gründen, doch mit Wegfall der §. sich ein verständigt haben. Präsident 0. Haase: Die Deputation ist mit den königl. Herren Commissarien einverstanden, daß §. 39, welche Seiten der ersten Kammer angenommen worden ist, von uns abzulehnen sei, und ich frage daher: Will die Kammer §. 39 ablehnen? — Einstimmig Ja. Präsident ».Haase: Die Zeit ist jetzt zu weit vorgerückt, um diese Berathung heute weiter fortzusctzen. Ich ersuche Sie daher, meine Herren, sich morgen Vormittags um 9 Uhr wieder hier zu versammeln, um die Berathung über den vorliegenden Bericht fortzusetzen. Ich bringe außerdem noch auf die Tages ordnung den Bericht der ersten Deputation, die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden betreffend; ferner die Wahl für den Staatsgerichtshof, sodann die Berichte über die Gewcrb- schulen zu Plauen und Chemnitz, über die Petition wegen An wendung des kalten Wassers als Heilmittel, und über die Peti tion wegen Ergreifung von Maßregeln gegen Siockungen der Industrie rc., sowie über die Petition, den Ackerbau betreffend. Die Sitzung ist geschloffen. Schluß der Sitzung um 2 Uhr. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.