Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident v. Haase: Die Deputation hat ihr Gutachten auf die erwähnte Petition dahin gestellt, dieselbe auf sich beruhen zu lassen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstim mig Ja. Vicepräsidcnt Eisenstuck: Ich erlaube mir noch eine Be merkung. Es ist hier ein Vorbehalt ausgesprochen worden: „daß das gegenwärtige Gesetz über die Grundsteuer nicht allein, son dern nur in dem Falle, wenn auch das jetzt zur Erklärung vorlie gende Gesetz über die Militairleistungen zur Verabschiedung ge langt, und also mit diesem Letzter» publicirt werde, zur Publi kation und Einführung kommen werde." Nun, es ist dieser Ge genstand in einer der letzten Sitzungen bei dem Gesetze über die Militairleistungen auch in Frage gewesen, und ich glaube, der Be schluß, der damals gefaßt worden ist, steht mit dem jetzigen nicht in Widerspruch, denn der dortige Beschluß der Kammer geht da hin: „Das Gesetz über die Militairleistungen womöglich bis zum 1. Juli und längstens bis zum 1. Januar zur Wirksamkeit gebracht werde." Publ'cirt muß es aber werden. Hier ist gesagt, die Publikation beider Gesetze soll gleichzeitig erfolgen. Die Ausführung des einen Gesetzes geht nun vom 1. Januar an, die andere aber später. Damit nun das keinen Widerspruch veran laßt, weil blos von der Publikation die Rede ist, habe ich dies bemerken wollen. Präsident 0. Haase: Es wird solches zum Protokoll ge nommen werden. — Es sind noch einige kleine Differenzen in Bezug auf verschiedene Petitionen, welche der dr'tten Deputation vorgelegen, der verehrten Kammer vorzutragen. Ditser Vortrag wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Ich ersuche den Abg. Tz^chucke, den ersten dieser Vorträge zu übernehmen. Referent Abg. Lzschucke: Es ist über die Petitionen, welche mehre Thierärzte bei der Ständeversammlung eingereicht haben, nun zwischen beiden Kammern eine Vereinigung zu Stande gekommen, und die diesfallsige Schrift inder ersten Kam mer gefertigt worden. (Der geehrte Abgeordnete trägt diese Schrift vor.) Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgelesene Schrift? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Der Abg. v. Gablenz wird im Na men der dritten Deputation auch noch einen kurzen Vortrag er statten. Referent Abg. v. Gablenz: Es wird der hohen Kammer erinnerlich sein, daß eine Petition von mehren Communen ein ging in Betreff der Entschädigung von I Thlr., die bei Abhal tung von Viehmärktcn den Thi rärzten zu geben ist. Das Pe titum war daraufgerichtet, daß dieser Thaler Entschädigung nicht aus der Communcasse, sondern von denjenigen bezahlt werden möchte, die das Städtegeld bekommen. Die dritte Deputation fühlte sich bei der G legeaheit, wo der Gegenstand von ihr bera- then wurde, veranlaßt, um eine gewisse Basis festzustellen, nicht unbedingt auf den Vorschlag der Petenten einzugehen, sondern der hohen Kammer anzurarhen, daß dieser Thaler für den Thirr- arzt von demjenigen zu tragen sci, der die Ortspolizei da auszu üben hat, wo der Viehmarkt gehalten wird. Es nahm die hohe II. 121. Kammer in der Sitzung vom 15. März dieses Gutachten ihrer Deputation mit 51 gegen 14 Stimmen an. An 3. August d. I. ward der Gegenstand in der ersten Kammer verhandelt, dort fand man sich aber veranlaßt, nicht auf den Antrag derzwei- ten Kammer einzugehen, sondern dabei stehen zu bleiben, daß dieser Thaler aus der Communcasse zu zahlen sei. Die dritte Deputation hat sich von ihrer frühem Ansicht nicht trennen kön nen, und rathet der Kammer an, bei ihrem frühem Beschlüsse stehen zu bleiben, bei der Möglichkeit, im Vereinigungsverfahrm eine Modifikation zu vermitteln. Präsident v. Haase: Ich frage: ob Jemand Etwas über die Sache zu bemerken hat. Abg. 0. v. Mayer: Zu welchem Zweck dieser Vorschlag Seiten der Deputation geschieht, ist mir nicht klar. Es ist zwar ein Antrag von der zweiten Kammer gestellt worden, die erste ist ihm aber nicht beigetreten. Daß die Kammer also darauf beharrt, kann also keinen Erfolg haben, und eine Vereinigung bei di. sem Anträge jetzt noch zu versuchen, dazu scheint mir der Land tag zu weit vorgerückt zu sein. Präsident v. Haase: Das gewöhnliche Verfahren ist, daß, wenn ein Antrag auf eine Petition von der einen Kammer ge stellt worden, und die andere Kammer ihn nicht genehmigt hat, derselbe nochmals in derjenigen Kammer, welche ihn zuerst stellte, zum Vortrag kommt, und dann, wenn diese auf ihn beharrt, die Vereinigung mit der andern Kammer versucht wird. Ob eine Vereinigung hier stattsinden werde, das läßt sich zwar nicht mit Gewißheit bestimmen, aber aus den Protokollen der ersten Kam mer habe ich doch ersehen, daß mehre Stimmen daselbst dafür waren, welche einen Mittelweg anrkethen, und den Antrag in der Art zur Ausführung gebracht wissen wollten, daß da, wo ein Städteg lv bezahlt wird, die fragliche Entschädigung von demjenigen bezahlt werden solle, der das Stadtegeld erhebt. Je denfalls muß auch hier, wenn die Kammer auf ihrem frühe ren Beschlüsse beharrt, das gewöhnliche Verfahren beobachtet werden. Abg.v. v. Mayer: Die Zeit ist zu kurz, um auf das Ma terielle der Sache einzugehen. Ich glaube gewiß, der Antrag wird keinen Erfolg haben, ich sehe daher ganz von einer Debatte ab, werde mir aber Vorbehalten, dagegen zu stimmen. Abg. a. d. Winkel: Ich würde doch wünschen, daß lieber der ersten Kamer beigetreten werde, und zwar aus der Ursache, weil bei dem nahen Schlüsse des Landtags sich nicht erwarten läßt, daß noch ein großes Vereinigungsverfahren über die Sache vorgenommen wird. Was soll dann der Fall sein? Gar Nichts; die Leute bekommen weder aus dieser noch aus jener Casse Et was. Das Obj ct ist für eine Commun sehr unbedeutend, also würde ich mehr für den Beschluß der ersten Kammer sein. Abg. Klien: Die Deputation ging von einer andern An sicht aus. Sie glaubte sich konsequent bleiben zu müssen, weil sie ein Princip in ihrem frühem Berichte aufgestellt hatte, von dem abzugehen sie keinen Grund hat. Präsident v. Haase: Es lügen in beiden Kammern mehre Gegenstände vor, bei denen eine Vereinigung nöthig wird, es 3 *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder