Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3076 uiedergclegt. Allein sie hat zugleich zu zeigen sich bemüht, daß das sächsische Gelehrtenschulwesin nicht auf einer so bedauerlichen Stufe stehe, als man aus den gegmtheiligen Behauptungen schließen könnte; denn es waltet noch großentheils in den säch sischen Gymnasien der Geist der alten Gesetzgebung, das ist der Geist des Humanismus. Dann aber hat die Deputation her auszustellen gehabt, was während der constitutkonellen Zeit in Sachsen für das Gelehrtenschulwesen gethan worden ist, und zwar deshalb, weil sonst nach manchen Aeußerungen, die heut wiederholt worden sind, cs scheinen möchte, als ob während die ser Periode gar Nichts gethan worden sek. Allein tiefer gehende Worschrkt.e in dieser Angelegenheit sind, wenn man die Sache nkchtganz flüchtig betrachtet, mit unverkennbaren Schwierigkeiten verbunden, namentlich ist gegenwärtig besondere Veranlassung Vorhanden, auch die betreffende Gesetzgebung des Auslandes und deren Erfolge zu berücksichtigen. Nicht minder hat die Deputa tion sich genölhkgt gesehen, darauf hinzuweisrn, daß vorzugs weise und zunächst die äußern Hemmnisse im Gymnasialwe sen zu beseitigt gewesen und in der That auch zum großen Theil beseitigt worden sind. Denn ich sollte meinen, daß es einiger Unterschied sei, wenn früher überhaupt nur 1 LOO .THaler für die städtischen Gymnasien gegeben, dagegen jetzt 12 OOO Thaler für denselben Zweck jährlich bewilligt worden sind. Ebenso hat die Deputation zu zeigen gehabt, daß in der Hauptsache für das Gymnasialwesen zuvörderst auf dem Wege der Verhandlung und Anordnung am nützlichsten gewirkt werden könne, wobei jedoch durchaus nicht dasjenige, was der Gesetzgebung anheimfällt, aus geschlossen sein soll. Bti dieser Beschäftigung mußte nun freilich die Deputation einer Richtung entgegentreten, welche etwas ganz Anderes verfolgte, als wie heut nach den Erläuterungen, welche der Verfasser der Petition selbst gegeben hat, anzunehmen ist. Nach -er Petition hatte es nämlich den Anschein, als ob bei diesem Ge genstände Alles in das Gebiet der Gesetzgebung gezogen werden solle, als ob man die politische, konstitutionelle Freiheit für die Schulen und eine Art Lockerheit der Schulges tze in Anspruch nehmen wolle, nicht weniger, als ob man für die Forderung der neuern Zeit im Gelchrtenschulwesen für den Realismus, sich aus spräche. Hat sich die Deputation hierin geirrt, so bekenne ich, als Referent, daß es vornehmlich mein Fehler gewesen ist. Zur Rechtfertigung muß ich mir aber gestatten, einige Stellen aus der Petition zur Beurtheilung herauszuheben, weil außerdem viel leicht auch nicht völlig die Tendenz des Berichtes selbst verstan den werden möchte. (König!. Commissar v. Weissenbach tritt ein.) Es heißt nämlich in der Petition, wie zum Theil vom Herrn Abg. Meisel selbst angezogen worden ist, wörtlich: „Darf es aber getadelt werden, wenn unter den gegenwärtigen Verhält nissen der Sinn für Rechtsgleichheit schon in jugendlichen Ge- müthcrn rege wird? Ist cs mit den Principicn des fortschrei tenden Bestrebens unscrs Ze-'talters vereinbar, der Jugend in den Jahren, wo sie vorbereitet werden soll, auf höhern Bil dungsanstalten empfänglich zu werden für die Lübe zum Vater lande, für die Kheilnahme an Staatsangelegenheiten, dasjenige zu verweigern, was sie als Ausübung eigner strenger Pflicht er kennen soll?" Ferner liest man: „So wie jeder Stillstand in den Wissenschaften selbst einem Rückschritte gleich zu achten ist, ebenso würde ein beharrliches Festhalten an veralteten Einrich tungen derjenigen Anstalten, welche als Vorbereitung zur wissen schaftlichen Laufbahn für die aufwachsende Jugend dienen sollen, die Erreichung ihres Zweckes erschweren; daher darf es auch hier um so weniger beim Alten bleiben, als eben das Alte ohne durch greifende Abhülfe schon längere Zeit an Gebrechen leidet. Die Gesetzgebung, welche, seit uns die Sonne der Constitution auf ging, bereits für viele Zweige des Staatsorganismus Lhä:ig war, und vielfache heilsame Aenderungen bewirkte, hat bisher ihre neueren Ansichten in Bezug auf Gymnasien und Hochschulen noch nicht geltend gemacht, hat die sich widersprechenden Ver fügungen durch Aufstellung allgemein geltender Grundsätze noch nicht aufgehoben, und noch keine dem Bedürfnisse und den An forderungen der Zeit entsprechende Anordnungen über die höhere wissenschaftliche Bildung unserer Jugend getroffen." Eine weitere Stelle der Petition lautet so: „Selbst bei einer allgemei nen Durchführung jener Vorschriften (nämlich der Verordnung vom 21. März 1835), würde der Erfolg dem immer fühlbarer werdenden Bedürfnisse nicht genügen, da die älteren gesetzlichen Bestimmungen den damaligen Zeitverhältnissen entlehnt, mit den jetz'gen Anforderungen in Bezug auf das innere Wesen der be zeichneten Institute ebenso wenig als mit den auf unsere Ver fassung begründeten Begriffen von Rechtsgleichheit übereinstim- men. Kaum dürste wohl der Einwand zu befürchten sein, eS könne hier letzteres Princip nicht in Anspruch genommen werden, wo nur junge Leute, welche noch unter elterlicher Gewalt stehen, betheiligt zu sein scheinen. Allein erstens haben eben die Eltern, welchen ihre konstitutionellen Rechte nicht abgesprochen werden können, hierbei das bedeutendste materielle und geistige Interesse, dann aber muß es selbst auf die jugendlichen Gemüther einen höchst ungünstigen Eindruck hervorbringen, wenn" — u. s. w. Ich habe nun der geehrten Kammer das Urtheil zu überlassen. Wenn man ausdrücklich liest, daß das Alte eine durchgrei fende Abhüffe erfordere, daß die neuern Ansichten in Bezug auf die Gymnasien noch nicht geltend gemacht worden seien, daß der gegenwärtigen Zeit entsprechende Anordnungen über die höhere Wissenschaft! cheBildung unsererJugmd gegeben werden sollen, so konnte man füglich hierunter nichts Anderes verstehen, als die Einführung der realen Wissenschaften, denn diese sind im Gymnasialwesen die Forderungen der jetzigen Zeit, und würden einen Umsturz des Alten herbeiführcn. Die Depu tation wünscht aber, daß die Basis der altcn Schulbildung, der Humanismus, nkcht zertr ümmert werde. Ich will ganz davon absehen, was die humanistischen Studien für unser Vaterland gewirkt haben; nur an England will ich erinnern, wo die Jugend der gebildeten Stande nur die eine Art der Erziehung genießt, nämlich die durch die Studien des klassischen Altert! ums, der klassischen Literatur; und es scheint, als ob man dort begreife, daß für die Freiheit, für eine tüchtige politische Gesinnung, für alles Große, für eine Ueberlegenheit über andere Na*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder