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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 171. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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238. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zettung. Dresden, Sonnabends, den 4. Januar.1834. Nachrichten vom Landtage. deswegen halte er im Interesse der Gemeinden selbst, die Bei- tragspflichtigkeit auszusprechen. Man habe die Beitrüge zu hoch Hundert u. ein u. siebenzigste öffentliche Sitzung Hörerin eine solche Anstalt ausgenommen werden müsse , und der zweiten Kammer, am 30. December 1833. - - (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht der 1. Deputation, den mittelst gefunden. Im Deputationsbericht sei sich darauf bezogen wor- DecretL vom 17. Oct. l833mitgcthe!ltcn Entwurf zu einem Gesetze über die I den, wie die bisherigen Beitrage gewesen, man habe aber nicht Verbindlichkeit der Gemeinden zur Verpflegung ihrer, in die Landes - Heil- für passend annehmen können, daß in §. 4. des Gesetzentwurfes und Bersorgungsanstalten aufgcnommenen Armen beizutragen bctr. ^e Beitrage nach den Almosenbeitragen bestimmt werden sollten; Aüg. v. Mayer: Er müsse sich gegen die Aeußerung recht- dieses sei etwas sehr Schwankendes, und nach der Verschieden« fertigen, als beabsichtige er einen Maßstab nach der Seelenzahl. Er habe nur gesagt, es fei wenigstens das noch rationeller, wenn man eine solche Bestimmung nach Seelcnzahl annehmen wolle, und habe diese Aeußerung darauf gegründet, weil davon sich doch eine größere Contribuabilität voraussetzen lasse; ihm sei aber nicht eingefallen, darauf anzutragen; ihm habe nur die Idee vorgeschwebt, welche in der Landgemeindeordnung angedeutet sei, daß die verschiedenen Gemeinden in Hinsicht der Armenpflege zu- sammengefchlagev werden könnten. Das sei allerdings sehr zweckmäßig, wenigstens da, wo verschiedene Gemeinden bestan den, die sehr leicht eine ausmachen könnten; aber das sei seine Ansicht nicht, daß man hier darauf Rücksicht nehme, sondern er wünsche, daß bei Z, 4. die Beiträge auf 15 Thaler gesetzt würden. Abg. Eisenstuck: Dem Deputatkonsgutachten sei der Vorwurf gemacht worden, daß die Gemeinden nach dem Gesetz entwürfe entweder gar nicht oder doch mit mindern Beitrügen, als das Deputationsgutachten beantrage, zur Mitleidcnheit ge zogen würden. Ferner habe man die Behauptung' ausgestellt, als ob der Begriff einer Gemeinde noch zu schwankend sei. Ueber den 2. Punct erlaube er sich zuerst etwas zu sagen, und es scheine ihm hier das Bedenken nicht vorzulkegcn. Schon die jetzige Ge setzgebung habe sich dahin ausgesprochen, daß zum Behufs der Armenvcrpflegung ein Communverband bestehe; es ftien mehrere Gemeinden zusammcngezogen worden, und einem solchen Ver bände liege ob, die Versorgung der Armen zu bewerkstelligen. Wenn man unbillig gefunden habe, Gemeinden zur Mitleiden- heit zu ziehen, so müsse man doch erwägen, daß dieMitleiden- heit partiell sei, und daß selbst im Interesse der Gemeinden liegen dürste, die Mitleidcnheit auszusprechen. Sie sxi nur partiell, weil sich jeder Aufwand in einen generellen und speciellen Aufwand scheide; den generellen trage hier die Staatskasse, den speciellen die Gemeinde. Jetzt habe sich oft der Fall zugetragen, daß, wenn Gemeinden bemüht seien, solche Mitglieder, welche sich dazu eigneten, zur Aufnahme zu bringen, ihnen große Schwierigkei ten entgegengestellt worden feien. Werde aber nun für die Ge meinden die Verbindlichkeit gesetzlich ausgesprochen, Beiträge zu geben, so sei damit auch das Recht ausgesprochen, daß jedes In dividuum von ihr, welches in die mehrerwähnte Kategorie ge hest der Ortschaften sehr verschieden. Wenn aber eine Bekannt« machung des Verpflegungsaufwandes von Zeit zu Zeit erfolge, und wenn noch eine Ermäßigung nachgelassen sei, so habe der Deputation geschienen, als ob dadurch ein besseres Auskunfts mittel gegeben sei; aber auszusprechen, in welchen Fällen eine Gemeinde Anspruch aus Ermäßigung habe, sei bedenklich; denn wähle man einen Maßstab, welchen man wolle, so würde er trüglich sein. Wenn also dieß nicht möglich sei, so habe die De- ! putation dafür gehalten, daß die Behörde am besten die r'ndividu- ! ellen Fälle beurtheilen könne. Er gebe zu, daß auch bei diesem Vorschläge es an Berichterstattungen nicht fehlen werde, wenn man aber das Minimum auf 15 bis 13Thlr. fetze, und dabei das ! Ermessen der Behörde eintreten lasse, so müsse bei jedem Falle Berichterstattung eintreten. Besonders könne man bei Perso nen, welche mit eingewurzelten ekelhaften und an steckenden Krank heiten behaftet seien, die Beitrage nicht zu gering stellen. Stelle man überhaupt die Beitrage zu gering, so würde daraus eine große Übervölkerung der Anstalten hervorgehen, da auch der Begriff einer eingewurzelten ekelhaften und ansteckenden Krankheit sehr schwankend sei, und besonders in den letzten Jah ren sich gezeigt habe, daß die Zahl dieser Personen sich sehr ver mehre. Ein Abgeordneter, welcher vorhin gesprochen, habe sich auf ein specielles Beispiel bezogen, und deßhalb geglaubt, daß es besser sei, die Beiträge niedriger zu stellen. Er sollte aber fast meinen, daß gerade dieser Fall mehr gegen, als für diese Be hauptung spräche; denn die genannte Person werde jetzt in dem Orte mit 12 Lhlr. erhalten und falle der öffentlichen Anstalt nicht zur Last. Setze man aber die Beiträge auf 12 Lhlr. als Mini mum fest, so würde diese Person sogleich in die Anstalt gebracht werden, und es werde dadurch die Mutterallerdings einer Be schwerde entledigt; diese Beschwerde sei aber nicht von der Art, daß sie sie nicht vertragen könnte. Falle der Art gebe es viele und besonders bei Blödsinnigen; der Blödsinn habe mannichfaltige Abstufungen, er habe auch die, daß er weder sich noch Andern gefährlich sei. Solche Menschen gebe es mehr, als man glauben sollte, sie führten gewöhnlich den Namen Alberne. Sie mach ten gewöhnlich grobe Arbeiten und lebten in den Gemeinden ohne sich oder Andern zu schaden. Wenn aber eine Anstalt zu einem-
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