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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 198. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung» Dresden, Sonnabends, den 8. Februar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert und acht und neunzigste öffentliche Siz- zung der ersten Kammer, am 30. Jan. 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Derathung über das Gesetz, di« Immobiliar - Brandver sicherungsanstalt betreffend. v. Polenz: Einiges über die Motiven, weßhalb die De putation sich nicht für die von den Fabrikgebäudebesitzern ver langte Freiheit in der angetragenen Maße ausgesprochen hat, halte ich mich anzugeben verbunden. Da die Erlaubniß zur Affe- curanz in fremden Anstalten, wo der Wiederaufbau nicht Bedin gung ist, um deswillen mit versagt ist, um jeden Reiz zu bös willigen Branden abzuschneiden, so wäre es unbillig, eine Elaste der Staatsbürger von diesem Verdachte, der alle trifft, auszu nehmen, zumal die zwei Hauptforderungen der Petenten erfüllt werden. Sie glauben 1) nicht verpflichtet zu sein, hohe Beiträge zu zahlen, weil auf sie nicht so wie bei andern Wohnungsbesitzern die Wohlthatzurückwirken kann, 2) wäre es eine harte Zumuthung, wenn sie Gebäude zu Fortsetzung eines Geschäfts aufbauen soll ten, welches keinen Vortheil mehr gewähre. — Dem ersten Ver langen genügt schon das Gesetz, indem es nachläßt, nur das Verbrennbare, und auch von diesem nur die Hälfte zu versichern, wodurch es also jedem Interessenten freisteht, die Unterstützung, dafern es von dieser Seite angesehen wird, sehr zu mindern. Es möchte aber wohl gerade zum Vortheil des Fabrikherrn gereichen, wenn er genöthigt ist, einen Theil seines Eigenthums sicher zu stellen. Was aber den Empfang der Brandvergütungsgelder ohne Verpflichtung zum Wiederaufbau anbelangt, so ist ihnen dieser Vortheil, obgleich die sehr geehrten Sprecher vor mir es nicht anerkannt zu haben scheinen, doch im 80. §. der neuen Fas sung vollkommen gesichert, indem sie diese Gelder an Personen, welche an jedem beliebigen Orte im Lande bauen wollen, cediren können. v. CarlowiH: Wenn auch manche Classen der Staats bürger ihre Erwartungen von der gegenwärtigen Ständever sammlung nicht erfüllt sähen, so seien doch gewiß den Fabrik besitzern durch den Anschluß Sachsens an den preußischen Zoll verband so große Vortheile erwachsen, daß sie wirklich keine Ur sache zu Klagen hätten. Dessenungeachtet würde er sich für den Gesetzentwurf erklären, wenn anders die vorliegende Frage ihm als durchaus bejahend erscheinen könne. Dieß glaube er aber nicht, denn wenn man nun durchaus eine Zwangsanstalt .beizubehalten wünsche, so müsse auch ein jeder Hausbesitzer zur Unterstützung gezogen werden. Wenn man aber anführe, daß nur der geringste Theil der Fabrikgebäude zu Wohnungen bestimmt sei, so mässe man auch Scheunen, Brennereien, Stalle re. in dieselbe Kategorie stellen. Eben so wenig könne man annehmen, daß die Fabrikgebäude im Durchschnitte mehr leicht als massiv gebauet wären. Bürgermeister Wehner: Wenn der geehrte Sprecher der Vortheile gedacht, welche für die Fabrikbesitzer aus dem An schlüsse an den Zollverband hervorgegangen wären, und daraus den So^luß gezogen habe, als könne man den Fabrikinhabem größere Beitrage zur Jmmobiliar-Brandkasse als Unterstützung für Aermere zumuthen, so müsse er beispielsweise der großen Vorthcile gedenken, welche einige Städte des Landes vorzugs weise vor den übrigen genössen. Awickartt erhalte ein Appella tionsgericht und eine Kreisregierung,. Leipzig genieße große Vortheile als Meßplatz, Dresden als Residenz. Dessenun geachtet werde abtr Niemand diesen Städten verhältnißmäßig größere Beitrage zur Krandkasse als anderen Orten zumuthen. Er finde es daher ganz unpassend, den Zollverband in der ge dachten Maße hier anzuzichen, besonders, da er für ganz Sach sen abgeschlossen und dessen Erfolg noch höchst ungewiß sei. Der könr'gl. Commissar v. Wietersheim: Verschiedene Gründe ließen sich aufführen, welche die Eximirung der Fabrik gebäude rechtfertigten. Fasse man zuvörderst den Zweck des Institutes in's Auge, so sei dieser ein rein national-ökonomi scher und staatswirthschaftlicher, nicht aber der einer Societat. Der Staatsbürger solle vor dem Verluste der Wohnung sicher gestellt, der Staat vor Caducitäten bewahrt werden. Es handle sich aber nur von Wohn- und Wirthschaftsgebauden, Fabrik gebäude hätten an sich keinen absoluten Werth, sie seien eigent lich weiter nichts als Fabrikutensilien, und könnten nur als ein Theil des Fabrikwerks, als Decke der Maschinen in Anschlag gebracht werden. Brenne aber ein Fabrikgebäude ab, und sei als solches nicht mehr nothwendig, so könne doch der Staat offenbar nicht wünschen, das dafür ausfallende Vergütungsca- pital ruchlos zum Wiederaufbau verwendet zu sehen. Zwei tens aber seien die Fabrikgebäude meistens von solcher Größe und Umfange, daß sie, bei denen die Summe der Versicherung oft 15- bis 20mal höher gestellt sei, als bei Häusern der klei nern Städte, in denen sie sich meistens mitten inne befänden, den versicherten Werth und, im Falle einer Feuersbrunst, die Vergütungssumme sehr erhöhen würden, was bei landwirth- schastlichen Gebäuden nicht der Fall sei. Drittens aber müsse durch Ausschließung der Fabrikgebäude der Societätsver- band ungemein gewinnen. Denn der Werth der Fabrikgebäude betrage wenigstens 2,000,000 Thaler, und wie die Erfahrung lehre, würden gerade diese Gebäudeunverhaltnißmaßig versichert, indem gerade sie wegen des darin betriebenen Geschäfts am hau-
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