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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 179. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 7. Januar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. neun u. siebenzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 2. Januar 1834. (Beschluß.) Werathung über den Gesetzentwurf, die Entrichtung der Schlachtsteucr betr. Mgn geht nunmehr zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Werathung über den Gesetzentwurf wegen Entrichtung der Schlachtsteuer befindet. ( Die Verhandlungen der 2. Kam mer über diesen Gegenstand siehe in Nr. 235. d. Bl.) — Der Geheime-Finanzrath Wehner wohnt der Werathung über diesen Gegenstand als königl. Commiffar bei. — Referent v. Po lenz laßt sich zuvörderst also vernehmen: Die hohe Kammer wird aus den Berichten beiderseitiger Deputa tionen ersehen haben, wie das uns heute beschäftigende Gesetz keineswegs die Einführung einer neuen Steuer zum Zweck hat, sondern hauptsächlich nur den Namen und die Erhebungsformen Mer in Sachsen schon sehr lange herkömmlichen Abgabe verän dert. Glaubt die hohe Staatsregierung in Reform der indirek ten Abgaben das Mittel zu erkennen, um den — mit Recht zcher Unrecht lasse ich billig unerörtert — geführten Beschwerden Über Druck der directen Abgaben Abhilfe zu verschaffen, so liegt auch hierin der Hauptgrund, weßhalb eine Abänderung gu empfehlen ist, welche den Ertrag der bisherigen Fleisch steuer erhöhen wird. Ein sehr kleiner Theil des Mehrertrags dürfte allerdings darauf zu rechnen sein, daß gewisse sonst befreite Per sonen künftig der Steuerentrichtung unterliegen. Es glaubte je doch die Deputation sich der ausführlichen Behandlung dieses Gegenstandes überhcben zu dürfen, da er sich mehr zu einer Ent schädigungsfrage eignet, auch also von der Regierung angesehen worden ist, welche die Sache im Gesetzentwürfe über Entschädi gung für indirecte Abgabenbefreiung berührt. Mit scheinbar grö ßerem Rechte dürfte der Deputation der Einwurf geMacht wer den , daß sie sich auf eine Unterlage beziehe, welche doch mittelst allerhöchsten Decrets vom 9. April vorigen Jahres wieder zurück genommen worden sei. Sie glaubt aber wegen dieses Fehlers in der Form vollkommene Entschädigung zu finden, wenn die hohe Kammer in Betracht ziehen will, daß nur durch Bekanntschaft mit den Bestimmungen gedachter Verordnung die Ausführbarkeit der neuen Einrichtung, wie die Möglichkeit, dgß dje Gewerb- treibenden sich gegen Anschuldigungen sichern, zur Klaren An schauung kommt, Es haben auch die Herren Negierungscom- missarien anerkannt, daß im Wesentlichen die neu zu erlassende Verordnung mit derzurückgenommenen übereinftimmen werde,— Referent thejlt demnächst hm betreffenden Theil des allerhöchsten Decrets, dm allgemeinen Theis der dein früheren Schlachsteüergesetze beigefägt gewesenen Motiven, so wie den hes Deputationsgutachtens mit. Letzterer lautet also: Zu vollständiger Reform der indirekten Abgaben halt es .eine hohe Staatsregierung für nothwendig, an die Stelle der bisheri gen F l e i sch st e u e r eine in der Erhebungswcise besser vrganisirte Abgabe unter dem Namen Schlachtsteuer einzuführen; in Gemäßheit dessen der darauf bezügliche Gesetzentwurf und Tarif als Beilage IV. des allerhöchsten Decrets vom 25. April d. I., betreffend den mit mehreren deutschen Bundesstaaten abgeschlosse nen Zollverein, an Pie 2. Kammer der Standeversammlung ae- langte, welche solchen ihrer I. und 2. Deputation zu gemein schaftlicher Begutachtung übergab, und am 27. und 28. Novbr. desfallsige Beschlüsse faßte. Vermöge Mandats vom 13. Juli 1818 wurde bisher von jedem zum Verkauf gebrachten Pfunds Fleisch2Pf.Fleischsteuer und, je nachdem es das Bank-oder Hausschlachten in derStadt, oderBankschlachten auf dem Lande betraf, überdem ein gewisser fester Accissatz entrichtet, dagegen von.dem zum Hausverbrauch bestimmten nur die Hälfte erlegt; auch ressortirte die Verwaltung ersterer Abgabe theilweise bei den Justizamtern. — Sowohl durch Hinzutritt der Lausitz, der Schönburgischen Receßherrschaften^ der Herrschaft Wildenfels, durch Beiziehung bisher davon befreiter Ritterguts besitzer und deren Officianten, nicht minder durch Wegfall der den Bankschlächtern zugestandenen Fixationen wie des Zusammen tretens mehrerer Personen zum Schlachten beim Hausverbrauch und anderer Einrichtungen, welche Hinterziehung der Schlacht steuer erleichterten, darf man erwarten, diesen Cmnahmezweig bedeutend zu erhöhen; obschon der das Bankschlachten bisher betroffene Satz sich durch Wegfall der Generalaccise einigermaßen verringert. Das zu erwartende klus ist in der zu vergleichenden Uebersicht der Laydtagsacten jährlich auf eirva 67,000 Thlr. ver anschlagt, Also begründete Hoffnungen dürften die Ansicht der Deputation rechtfertigen, nach welcher sie E. H. Kammer die Annahme des Gesetzes im Allgemeinen empfiehlt, dabei sich jedoch erlaubt, einige Abänderungen und Zusätze in Vorschlag zu brin gen, auch genau dem Gange der Berathung zu folgen, welcher über diesen Gegenstand in der 2. Kammer statt fand, — Vor Al lem waren zwei Hauptfragen zu entscheiden, deren Eine auf alle Bestimmungen des Gesetzes Einfluß ausübt, die Andere aber den sogleich im I, Z. angezogenen Tarif betrifft: I, Db man heim Schlachten zum Hausverbrauch einen geringern Satz, als heim Schlachten zur Hank eintreten las sen will?. . H, Hbmanglaubt, dkeNormalgewichtssätzedesdem Entwürfe beigefügten Tarifs annehmeü zu können? Sowohl in jenseitiger Deputation, ass in der Kammer selbst, , erhob sich Opposition gegen den im Gesetzentwurf begründeten - Unterschied hinsichtlich der Abgabe zwischen Haus? und Bankfchlachten; die Gleichstellung in beiden Fallen mit fol genden Gründen unterstützend: Es müsse die Schlachtsteucr als Eonsumtion- flicht als Gewerbsteuer behandelt werden; auch wären es gergde die ärmsten Consumersten, denen man durch die höhere Abgabe das Fleisch vertheuere; denn diese müßten beim Bankschlächter kaufen, Entgegnet ward von der andern Seite? die Kasse würde durch Minderung der Steuersätze beim Haus-
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