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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 201. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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-IS 318. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 13. Marz 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihänder? und erste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 6. Marz 1834. (Beschluß.) KeraHung über den Bericht der 2. Deputation, dos'höchste Decret vom 23. Juni 1833, die Gehaltsrückstände der auf die Fleischsteuerkasse gewiesenen Staatsdiener betreffend. Abg. Runde: Zur nähern Beurthei'lung der vorliegenden Frage scheint es wohl nöthkg, vor Allem auf die erste Veranlassung zu den Besoldungserhöhungen zurückzugehen. Die derartigen Anträge der Stände geschahen im Laufe des Jahres 1805, mithin ziemlich am Schlüsse einer Zeitperiode, während deren vieljähri- ger Ausdauer die Preise der ersten Lebensbedürfnisse sich ungemein höher, als in früheren Zeiten gestellt hatten. Die Lheuerung von 1805 machte dieses Jahr zum Culminationspunct jener schon stabil gewordenen Vertheuerung, und Niemand hielt damals einen Abfall der Productenprcise, wie solcher spater stattfand, mehr für wahrscheinlich. Wenn diese Zeitverhältnisse, wie ge schichtlich erwiesen, die eigentliche Veranlassung der angeregten ständischen Bewilligung bildeten, so scheint die von der Minori tät in dem vorliegenden Deputatkonsgutachten aufgestellte Be hauptung, daß die damalige Bewilligung jener Besoldungszula- gen auch deren dauernde Eigenschaft in sich begriffen habe, wohl sehr gewagt und zu weit zu führen. Ich finde sie überdkeß in so schlagendem Widerspruch mit dem von Seiten der Negierung im Jahre 1812 erlassenen Rescripte, wornach den Participienten jene Zulagen nur bedingungsweise unter Erwartung und Voraus setzung fernerer Aufbringung und Anweisung der dazu erforder lichen Gelder zugesichert wurden, daß ich nicht einsehe, wie diese Beschränkung in der besagten Verfügung mit der präsumirten dauernden Eigenschaft jener ständischen Bewilligung sich in Ueber- einstimmung bringen lassen würde. — Ebenso unhaltbar finde ich aber auch das zweite von der Minorität aufgestellte Argument, worin gewissermaßen eine Verbindlichkeit der früheren Malischen Kassen zur Mitleidenheit jener Besvldungszulagen angenommen, und dadurch nach jetzt geschehenerVerschmelzung derselben mit der Staatskasse für letztere eine Schuld abgeleitet wird, weil die ehe maligen Malischen Kassen den Betrag hätten ergänzen sollen, um welchen die Stande im Jahre 1818 und später ihre früheren Be willigungen für Besoldungszulagen gekürzt haben. Eine solche Verpflichtung der vormaligen Malischen Kassen ist historisch durchaus nicht begründet. Vielmehr ergiebt sich ausdrücklich aus dem dem Gesetzentwurf als Motiv beigefügten Actenauszug eud , daß jtne Anträge zu Besoldungszulagen im Jahre 1805 blos und allein von den Ständen ausgingen, und ohne alle Zu ziehung der Malischen Kassen auch nur blos und allein auf wirk liche ständische Steucrkassenfonds angewiesen wurden. Mithin ist keknesweges die im Jahre 1818 von den Standen geschehene Verkürzung ihrer früheren Bewilligung so auszulegen, als hätten sie zwar die Nothwendkgkeit von deren Fortdauer in ihrem ganzen Umfange anerkannt und nur die eine Hälfte derselben den Mali schen Kaffen zuschieben wollen, sondern vielmehr anzunehmm, daß sie ihre frühere Bewilligung eben so, wie jede andere, blos als temporair betrachteten und bei den veränderten Zeitverhalt-- niffen vom Jahre 1818 an sie beschränkten, weil sie deren Fort dauer nicht mehr als paßlich anerkannten. In diesem Beschluß erscheinen solche um so mehr gerechtfertigt, wenn man bedenkt, daß sie zu derselben Zeit gezwungen waren, die bündigsten An forderungen einer großen Menge anderer Staatsbürger für Ein quartierungen, Lieferungen und Militairprästatkonen aller Art nicderzuschlagen und abzuweisen, obschon solche zum Theil die feierlichsten Zusicherungen der Vergütung von Seiten des Staates für sich hatten. — Wenn mithin auch noch die beantragte Ent schädigung derjenigen Staatsdiener als zweifelhaft erscheint, die in dem Laufe der Jahre von 1817 bis in die neuere Zeit ihre wie wohl verkürzte, demohngeachtet aber sonst perpetuirlich gezahlte Zulage nur ausnahmsweise im Jahre 1818 nicht empfingen, so läßt sich dafür anführen, daß die auf 16,000 Lhlr. reducirte stän dische jährliche Bewilligung zu diesem Zweck auch ebengenanntes Jahr mit in sich schloß, und also die in dem Rescripte von 1812 angeführte Bedingung auf diese Elaste von Besoldeten keine An wendung abgab. Aber ganz irrig würde man handeln, wenn eine solche Entschädigung auch aufdie andere Elaste, dieConfe- renzminister und pberappellationsgerichtspräsidenten, mit aus gedehnt werden sollte, welche in Folge der beschränkten ständischen Bewilligung schon seit 1818 ihre Zulage nicht mehr erhielten. In einer Bewilligung zu diesem Zweck würde die Kammer offen bar ihre Aufgabe überschreiten, weshalb ich mich auch auf das bestimmteste gegen den darauf gerichteten Antrag im Deputa tionsbericht hierdurch erkläre. Abg. Atenstädt: Wenn ich mich der Minorität aus Grundsätzen der Gerechtigkeit anschließe, so habe ich zuerst auf die Bemerkungen des letzten Sprechers zu crwiedern, daß er nicht ganz mit der Sache, namentlich mit dem Hergänge von 1830,- bekannt zu sein scheint. Hier haben die Stande aner kannt , daß ihre Absicht sei, daß diese Gehaltszulagen bleibend sein sollen. Dessenungeachtet wurden in der Hauptbewilli- gungsschrift nur 16,000 Lhlr. von ihnen ausgesetzt, und dafür folgende Gründe angegeben; „Wenn sie schon die Nothwendig- keit anerkennten, diese Gehaltszulagen bleibend und nicht blos von einer Bewilligung zur andern fortbestehen zu lassen; so müßten sie sich doch gegen die Folgerung verwahren, daß der
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