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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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scheint das Eingehen im Plane über die Verfassung der Gerichte nicht allein nicht an.der Zeit, sondern sogar in gewisser Bezie hung der einen oder der andern über das anzunehmende Proceß- princip bestehenden Ansicht präjudicirlich zu sein. Zwar sagt ") der Herr Antragsteller, welcher in der hohen ersten Kammer den in Rede stehenden Beschluß hervorrief, daß die vorgeschlagene Einrichtung auf das eine wie das andere System, auf ein Proceß- gesetz, wie es von der unterzeichneten Deputation empfohlen werde, in gleicher Weise wie auf das dem vorliegenden Entwürfe unterlegte anwendbar sei. Allein es ist zu bezweifeln, ob die bean tragte Gerichtsverfassung für den Fall genügen könnte, wenn neben Mündlichkeit auch Oeffentlichkeit und Staatsanwaltschaft in das Strafverfahren ausgenommen werden würde. Auch würde die Vorlegung eines Plans einer neuen Gerichts verfassung, in welcher man hinweisende Maßregeln auf die nur erwähnten Institutionen vermissen würde, dieselben Meinungs verschiedenheiten Hervorrufen, die sich bei Berathung des jetzt vorliegenden Entwurfs kundgeben. Und endlich findet es die Deputation selbst nicht ohne Ge fahr für das Schicksal der von ihr bevorworteten Proceßgrund- sätze, durch Mitwirkung zu der beantragten Reorganisation die äußere Umkleidung des Baues unseres Criminalwesens ausbes sern, und so zu Erhaltung eines Werks beitragen zu helfen, in dessen innerm Organismus sie den Grund der Mangelhaftigkeit und die dringende Aufforderung zu einer wesentlichen Abhülfe erkennt. Aus diesen Rücksichten scheint der Deputation auch der zweite Beschluß der hohen ersten Kammer unannehmbar; sie räch daher ihrer Kammer an: diesem Beschlüsse nicht beizutreten, und kann nur unter Bezugnahme auf die in ihrem ersten Berichte entwickelten Gründe den Seite 72 daselbst gestellten Antrag hiermit allenthalben wiederholen. Zum Belege endlich, wie dieser Antrag und die von der De putation aufgestellten Ansichten auch in der Meinung des Volkes einen Wiederhall finden, gedenkt sie noch, daß bei der Kammer um Verwendung für Verwirklichung dieser Ansichten bis jetzt Petitio nen eingegangen sind von 1) den Stadtverordneten - 2) d<m Stadtr°ch j zu Mitwoda, ferner 3) aus der Stadt Dippoldiswalda, 4) aus der Stadt Treuen, 5) aus Dresden, (1V96 Unterschriften) 6) von den Stadtverordneten zu Mühltroff, 7) vom Protokollanten Bautzmann aus Lommatzsch, der jedoch das Jnquisitionsverfahren mit dem Anklagepro- ceß unter Bildung von Assisengerichten mit Oeffentlich keit und Mündlichkeit verbunden wünscht, 8) vom Advocat v. Volkmann aus Chemnitz, von diesem mit gleichzeitiger Uebersendung seiner (Chemnitz und Schneeberg 1842) im Druck erschienenen Kritik des vorliegenden Gesetzentwurfs und einer Vertheidigung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, woran er die Mittheilung eines Untersuchungsfalls knüpft, in welchem, laut seiner durch abschriftlich beigefügte Pro tokolle Unterstützte» Angabe, drei Individuen, nachdem sie zu einem wiewohl später widerrufenen Geständnisse eines angeblich in Lugau verübten gefährlichen Diebstahls und Raubs durch L3) MittheilMgen a. a. O. S. 45° Mißhandlungen gebracht worden, lebenslängliche Zuchthausstrafe zuerkannt erhielten, diese Strafe am 17. Mai 1841 in der Straf anstalt zu Waldheim antraten und später, als nach Verhaftung einer berüchtigten Diebsbande im Amte Stollberg im Monat April 1842 die wirklichen Diebe den fraglichen Diebstahl ge standen, als unschuldig sich darstellten. Weiter sind noch in dem selben Sinne Petitionen an die Kammer gekommen 9) von den Stadtverordneten zu Plauen, welche neben Mündlichkeit und Oeffentlichkeit zugleich Einführung der Jury begehren, und 10) von Wilhelm Scheuffler nebst 114 andern Einwohnern der Stadt Lommatzsch. Schließlich ist noch zu bemerken, daß die der Kammer ano nym übersandte Schrift: der Entwurf eines Proceßgesetzes für Sachsen, nach den Forderungen der Wissenschaft und des Vater landes betrachtet von einem praktischen Juristen (Leipzig 1842), ferner die der Kammer überreichte Schrift: die Oeffentlichkeit des Strafverfahrens vom Dberamtsassessor von Jagemann aus Heidelberg, letztere, was zunächst die Institution der Oeffentlich keit anlangt, im Geiste der Ansichten der Deputation ihr Urtheil über die vorliegende Frage abgeben, während der Autor einer un ter dem Titel: Die Reform des königlich sächsischen Criminal- processes unter Berücksichtigung der Fragen über Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens, in Graudenz verlegten und den Ständen des Landes gewidmeten Schrift zwar die bis herigen Proceßformen in mancher Beziehung für mangelhaft, doch aber der Verbesserung fähig hält, und sich unter Aufstellung von dahin abzweckenden Vorschlägen gegen die von der Deputa tion empfohlenen Institutionen ausspricht, einen Gegner aber dieser seiner Verbesserungsvorschläge in dem anonymen Verfasser einer ebenfalls der Kammer zugegangenen Druckschrift, unter dem Titel: Entgegnung auf die Schrift: die Reform des könig lich sächsischen Criminalproceffes (Grimma 1843), gefunden hat. Dresden, den 31. December 1842. Während des Verlesens treten die Staatsminister v. Lin- denau und v. Nostitz-Wallwitz, sowie der königl. Commiffar v. Watzdorf in den Saal ein. Referent Abg. Braun: Ich habe nun noch der Petitionen zu gedenken, welche nach Entwerfung des Berichts an die Kam mer noch gelangt sind. Diese Petitionen sind folgende: 1) Petition von Adorf mit 289 Unterschriften von Geipel und Consorten. 2) Petition von Leipzig, von v. Friedrich Ludwig Meißner, nebst 543 andern Unterzeichneten. 3) Petition von Waldenburg, Seiten der Communrepra- sentanten und 202 anderer Bürger. 4) Petition von Neustadt bei Stolpen. 5) Petition aus Neukirchen mit 148 Unterschriften, und 6) eine dergleichen von Klingenthal mit 112 Unterschriften. Meine Herren! Ehe zur Debatte übergegangen wird, er laube ich mir einige einleitende Worte. Der vorliegende Ge genstand betrifft wohl einen der wichtigsten unter allen, die je mals in diesem Saale vorgekommen sind. Es handelt sich um die Formen, unter welchen über die obersten Güter der Menschen,
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