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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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um dem Wolke zu zeigen, wie wir unsere Pflicht erfüllen. Wir wissen, daß uns nicht ein böses Gewissen, sondern ein gutes Ge wissen den Wunsch nach Oeffentlichkeit dictirt hat; wir lieben die Oeffentlichkeit, weil wir sie vertragen können. Und mit uns ist die Mehrheit des Volks, denn der Feinde der Oeffentlichkeit gibt es nur wenige. Und wer sind sie?? Feuerbach, derselbe Feuer bach, den auch einer unserer Gegner citirt hat, bezeichnet und classificirt sie auf folgende Weise: „Alle, deren geistige Gebrechlichkeit die Verborgenheit sucht; Alle, deren Gemächlichkeit sich unter hergebrachten Formen pflegt; Alle, deren Seele nun einmal in dem Gewohnten so eingewachsen ist^ daß, wenn dieses zerbricht, gleichsam ihre Seele mit in Stücken geht; alle muthwillige und böse Schuldner, die ihre Schaam zwischen den Wän den eines geschlossenen Gerichtssaales .sicher ver bergen; Alle, welche engherzig den Besitz gewis- serRechte oderVorrechte durch eine Verbesserung des Gerichtswesens nah oder entfernt bedroht glauben; Alle endlich, welchen in dem Zeitgeiste ihre eigne Furcht als Gespenst erscheint: Alle diese werden immer mit allen ihren dienstbaren Waffen wider jene Einrichtung, wiewo'chl sie in Deutschland schon weit mehrJahre, denn die ge genwärtige durchlebt hat, als wider die gefähr lichste Neuerung gerüstet stehen". Also Oeffentlichkeit unser Panier! Nun, meine Herren, zum Schluß noch eine kurze Beleuchtung einiger Einwendungen und Bedenken: Man erwähnt den Kostenpunkt und gibt Exempel hin und zurück; ich glaube aber, sie sind nicht zuverlässig. Am Allerzuverlässigsten freilich ist das, was uns vor einigen Lagen der Abg. Sachße vorgerechnet hat. Ware ich meiner Sache nicht gewiß, ich würde glauben, der Herr Abgeordnete wäre ein versteckter Freund der Oeffentlichkeit; denn mit seinem Exempel kann er uns doch nichtim Ernste haben schrecken wollen. Er berechnet den Aufwand für die Mündlich keit und Oeffentlichkeit pro Kopf auf 13 Lhaler jährlich, wobei er die Gebäude noch gar nicht in Anschlag gebracht hat, während der Herr Staatsminister selbst, der uns doch auch als Gegner bekämpft, bei Aufrechnung der Differenz mit drei Silbergroschen sich begnügt hat. Der Abgeordnete hat Beziehung darauf ge nommen, daß er Mitglied der Finanzdeputation sei, also das Exempel als Mitglied derselben gemacht hat. Wenn aber die ganze Finanzdeputation in dieser Weise zu rechnen anfangt, so muß ich bekennen, daß mein Vertrauen zu derselben bald er schüttert werden wird. Ich will dies nicht weiter ausführen, aber bemerken will ich, daß, wenn auch in einiger Beziehung der Aufwand durch die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit sich wirk lich steigern sollte, dafür gewiß wieder manche andere Kosten Wegfällen werden, die zeither vorgekommen sind. Nach mei nem dritten Beispiele saßen fünf Personen über zwei Jahre im Gefängnisse, was die Staatskasse bezahlen mußte. Das kann nicht mehr passirm. Solche Dinge aber berücksichtigen II. 21. Sie, wenn Sie die Rechnung abschlkeßen. — Man fürchtet fer ner, und dies hat der Herr Regierungscommissar selbst ausge sprochen, cs würde, wenn das mündliche und öffentliche Ver fahren eingeführt werde, unsere alte Gründlichkeit sich verlieren. Ich fürchte das nicht. Man kann auch ohne Papier gründlich sein. Wir Deutschen sind überhaupt so gründlich, daß wir oft vor lauter Gründlichkeit nicht auf den Grund kommen können. Wir schreiben zwei, drei und noch mehr Actenbände voll, um gründlich und gelehrt zu beweisen, daß ein Angeschuldigter frei zusprechen ist, der aber bis zu Vollendung dieses Beweises zwei Jahre im Kerker schmachtete. Er ist auf den Grund unserer Gründlichkeit freigesprochen worden, er ist aber zugleich in Folge unserer Gründlichkeit pränumerando bestraft worden; wären wir minder gründlich gewesen, würde er schon nach einem Vier teljahr wieder in Freiheit gesetzt worden sein. — Man äußerte ferner, die Anhänger der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit woll ten diese im Grunde doch nur wegen der politischen Verbrechen, und hielt uns vor, für Hochverräter würde doch Niemand in der Kammer Sympathie haben! Das ist nun ganz gewiß; man darf mit Bestimmtheit annehmcn, daß bei keinem Einzi gen unter uns für Verbrecher aller Art, für wirkliche Verbrecher, sich Sympathie finden werde. Aber ist es denn allemal so ge wiß , was ein Hochverräther ist? Werden nicht in sehr vielen Fällen auch die darunter gezählt, die weiter Nichts gethan haben, als des Volkes Rechte mit dem heiligsten edelsten Feuer ver- theidigt? Ich weiß nicht, ob der Abg. Sachße, von dem diese Meinung ausgesprochen worden ist, und der sich im Eingänge seiner Rede ausdrücklich als Gegner des Neuen an gekündigt hat, seine Anhänglichkeit an das Alte so weit treibt, daß er das Neue ganz spurlos an sich vorübergehen laßt. Wenn dies aber nicht der Fall ist, so wird ihm nicht entgangen sein, daß unter Andern auch ein gewisser V. Jacoby des Hochver rats angeklagt ist, wahrend die Edelsten im Volke sein Haupt mit einer Bürgerkrone schmücken. In politischer Beziehung wird sehr Vieles zum Verbrechen gestempelt, was vielleicht die reinste Lugend ist. — Der Abgeordnete Sachße hat ferner einen Grund, bei dem alten Jnquisitionsproceß zu verharren, für uns daraus zu entnehmen gesucht, daß Würtemberg, was doch Frankreich viel näher sei, sich für das öffentliche und mündliche Verfahren nicht entschieden habe. Nun ist aber erst noch die Frage, ob die wür- tembergischcn Kammern, wenn sie sich nicht so entschieden, wie glücklicherweise die sächsischen, für die Oeffentlichkeit rc. sich erklärt haben, in dieser Beziehung im Sinne des Volkes gehandelt haben. Neuere Vorgänge scheinen dies wenigstens nicht zu beweisen. Der Abgeordnete Sachße hat sich für einen Gegner der Oeffent lichkeit und Mündlichkeit erklärt. Folgt aber daraus, daß nun in Freiberg, Brand, Lharand, Frauenstein u. s. w. lauter Heim lichkeitsverehrer wohnen? Ich glaube allerdings, die würtember- gischen Kammern hätten das öffentliche Verfahren annehmen sollen, aber nicht deshalb, weil Württemberg in der Nahe Frank reichs liegt, sondern weil das öffentliche und mündliche Verfahren etwas Gutes und Züchtiges ist. Wenn die Nachbarschaft eines Landes in Fällen dieser Art zur Entscheidung dienen sollte, für 2*
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