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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Ich habe bereits Gelegenheit gefunden, mich darüber auszuspre chen , daß ich die Beweggründe des geehrten Directorii, in Bezug auf seine Stellung, keineswegs mißbilligen könne. Gleiche Ansichten habe ich für mich aber auch bei dieser Reklamation und werde darnach für Annahme, wie bei der früher discutirten, auch hier stimmen. Ich würde aber die Kammer nicht behelligt haben, mich noch einmal hierüber zu hören, und bat vielmehr nur um das Wort zur Entgegnung auf eine Aeußerung des Herrn Refe renten. Er hat nämlich gesagt, ich hatte der Kammer ange- rath en, den Zwang nicht auf die Spitze zu treiben; ich sprach abernur als meine Ansicht es aus, daß ein derartiger Zwang nicht auf die Spitze zu treiben sei. Keineswegs habe ich mir er lauben wollen, der Kammer, solcheWorte brauchend, meine Ansicht als einen Nathschlag vorzuhalten. Abg. Georgi: Wenn die Kammer geneigt sein könnte, auf Billigkeitsgründe Rücksicht zu nehmen, so würde solche ge wiß vorzugsweise der Abg. Böhler in Anspruch nehmen dürfen. Ich kann aus genauer Kenntniß der Verhältnisse bezeugen, daß ihm nicht allein die Sorge für ein sehr ausgebrektetes Geschäft obliegt, sondern daß auch von diesem Geschäft der Arbeitsver dienst eines Theiles des Voigtlandes abhängt. Muß ich mich dennoch gegen seine Reclamation erklären, so geschieht dies aus dem Grunde, daß die Kammer hier lediglich nur an dem Rechte festhalten, aber nicht bloße Billigkeitsgründc berücksichtigen kann, weil sonst Viele mit ganz gleichem Rechte sie sür sich in Anspruch nehmen könnten und wir mit Reclamationen gar nicht fertig werden würden. Ein Recht, zu reclamiren, hat aber der stellvertretende Abg. Böhler dem Wortlaute der einschlagenden §. des Wahlgesetzes nach nicht; denn Familien- und Dienst verhältnisse kann ich nicht für connex halten mit Geschäfts verhaltnissen. Ich muß deshalb, so leid es mir in meinen persönlichen Verhältnissen zu dem Reclamanten thut, und so gut ich auch weiß, daß Vieles für ihn spricht, gegen ihn, und für die Ansicht des Directorii mich erklären. Abg. Braun: Ich muß die factischen Verhältnisse, welche der Reclamant aufgestellt hat, als richtig bezeugen und kann sie bezeugen, weil er in demselben Orte heimisch ist, wo ich es bin. Es ist wahr, Reclamant betreibt ein sehr ausgebreitetcs Geschäft und ist die Seele desselben; sein Compagnon steht in den Jahren, wo die Kräfte zu Ausführung auswärtiger Geschäfte, der Meß geschäfte, zu schwinden beginnen. Uebrigens ist Reclamant eine Persönlichkeit, bei deren Ehrenhaftigkeit sich nicht erwarten läßt, daß er Gründe, die nicht in Wahrheit beruhen, erfinden werde- Allein er irrt, wenn er bei diesen Gründen ein Recht auf Ableh nung der fraglichen Stelle ableiten zu können glaubt. Es sind dies bloße Billigkeits-, aber keineswegs Rechtsgründe. Ob aber überhaupt eine gesetzliche Disposition, welche Jemanden zur Pflicht macht, in die Ständeversammlung einzutreten, zweckmäßig sei, lasse ich dqhin gestellt. Dem Gesagten zufolge muß ich mich für die Ansicht des Directorii aussprechen. Präsident 0. Haase: Es scheint, daß Niemand mehr das Wort nehmen wolle; daher stelle ich die Frage: ob die Kammer dem Gutachten des Directorii beistimme, daß die Reclamation des Herrn Böhler abzuweisen sei? — Es wird von vier und sechzig gegen acht Stimmenbeigetreten.— Präsident: Dies waren die Gegenstände der heutigen Tagesordnung. Ich lade die verehrte Kammer ein, morgen um 10 Uhr sich wiederum hier einzufinden, und bringe auf die Ta gesordnung die Berathung über das allerhöchste Decret, das für den Beginn der nächsten Bewilligungsperiode zu erlassende pro visorische Steuergesetz betreffend; der Bericht darüber befindet sich bereits in Ihren Händen. — Schluß der Sitzung auf 1 Uhr. *) Der Schluß der Äußerungen des Abg. Scholze in Nr. 3 Seite25 muß in einigen Exemplaren der Mittheilungen Spalte2 von Zeile 21 an folgendergestalt lauten: Die Berechtigten nicht, denn sie können von der Landrentenbank Geld oder Landrentenbriefe nehmen, und wohl werden sie das Letztere thun, denn sie stehen, wie bekannt, bedeutend über pari. — Die Vcrwaltungskostcn der Lanbrcntenbank werden auch nicht vermehrt und an eine Abkürzung derselben ist darum auch nicht zu denken, denn den Berechtigten bleibt immer das Recht, die Renten an die Landrentcnbank zu verweisen, ob es auch den Pflichtigen entzogen würde. So glaube ich, daß meine Petition wohl zu berücksichtigen wäre, und bitte daher die verehrte Kammer, solche bei der ersten Kammer und der hohen Staatsrcgierung zu bevorworten. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mir der Nedactien beauftragt: v Grccschel.
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