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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Ueberzeugung ausgehen werde. Am Schluß erlaube ich mir noch, die Endworte eines Briefes mitzutheilen, der in einem öf fentlichen Blatte jüngst enthalten war und dem ich von ganzer Seele beistimme: „Gebt dem Volke Oeffentlichkeit und Münd lichkeit unter der Leitung tüchtiger Beamten, und ihr macht es mit dem Heiligsten, das es hat, mit seinen Gesetzen bekannt. GebtOeffentlichkeit und Mündlichkeit, und ihr habt eine Anstalt mehr zur Volksbildung. Gebt Oeffentlichkeit und Mündlich keit, und der Schuldige wird eine Strafe mehr in der Verachtung seiner Mitbürger finden; der Angeschuldigte-wird wieder rein, wie vorher, in sein früheres Verhältnis zurückkehren können." Abg. a. d. Winkel: Wenn schon von mehren Mitgliedern der Kammer und Rednern vor mir ausgesprochen worden ist, daß es in dieser hochwichtigen Sache wohl gewagt sek, wenn auch ein Laie seine Ansichten mitthelle, und gleichsam eine torr» ineoZniM betrete, so muß ich mich allerdings auch für diese An sicht aussprechen; allein ich befinde mich in dieser Hinsicht in gleicher Lage, wie ein großer, ja ich möchte sagender größte Lheil der Kammermitglieder. Insofern erlaube auch ich mir, meine Meinung und Ansicht im Allgemeinen auszusprechcn, wiewohl es mir nicht einfallen kann, auf juristische SpeckalitatM eingehn zu wollen. Wenn nun allerdings bei den vielen Reden soviel Meinungen ausgesprochen worden sind, daß es kaum möglich ist, etwas Neues zu sagen, so muß ich im Voraus um Verzeihung bitten, wenn auch ich mich hier und da einer Wiederholung schul dig mache. Wenn ich nun zunächst auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit eingehe, so glaube ich mir in dieser Hinsicht we nigstens ein geringes Ürtheil erlauben zu können, da ich das Un glück gehabt habe, viele Jahre hindurch unter einer fremden Zwingherrschast zu stehen, bei welcher dieses Verfahren im vollen Umfang eingeführt war. Ich glaube, ich rheile dieses Schicksal mit Wenigen in der Kammer. Ich habe selbst Gelegenheit ge habt, solchen öffentlichen Verhandlungen öfter beizuwohnen. Ich muß gestehen, daß ich kein großes Heil darin gefunden habe. Auch das Urtheil derer, die mit mir in gleicher Lage waren, ging dahin, daß sie kein Heil darin gefunden hätten. Da nun aber hier schon erwähnt worden ist, daß kein Volk, bei welchem dieses Verfahren einmal eingeführt gewesen wäre, es mit Ruhe ertragen würde, wenn es davon zurückkommcn sollte, so muß ich doch sagen, daß dies gerade da, wo ich mich befand, nicht der Fall war; denn die westfälischen Unterthanen sahen sich mit Ruhe wieder in ihre frühere Verfassung gestellt. Ich will Zugeben, daß vielleicht manche andere, sehr drückende Verhältnisse, ja sogar, daß der deutsche Sinn, nur deutsch sein zu wollen, dazu beige tragen haben, daß man auch dieses mit vieler Ruhe ertrug; daß es aber so war, das kann ich versichern. Wenn ich aber dabei den Zweck iuS Auge fasse, welchen die den öffentlichen Verhand lungen Beiwohnenden haben, so habe ich gefunden, daß nur ein ftiw geringer Thcil aus solchen Zuhörern bestand, die wirklich sich für die Rechtspflege interessirten; der größere Theil ging nur .hin, um seiner Schaulust-zu genügen. Man betrachtete das Ganze wie ein Schauspiel. Ich gestehe aber, die Rechts pflege steht mir zu hoch, als daß ich sie zum Schauspiel machen zu lassen wünschen sollte. Schon dies wäre ein Grund, der mich für unbedingte Oeffentlichkeit durchaus nicht geneigt machen könnte. Bei den Verhandlungen aber, denen ich beigewohnt habe, bin ich auch zu der Ueberzeugung gekommen, daß dabei ein großes Gewicht in der Hand derjenigen liegt, welche sprechen. Ist der Anwalt und Vertheidiger, der Beschuldigte und Ankläger ein Mann von Talent, hat er eine vorzügliche Rednergabe, und weiß er seine, vielleicht nur Scheingründe, mit seiner Rednergabe gut vorzutragen, so kann er auf den Richter einwirken, er kann diesen vielleicht schon damit bestechen. Gewiß aber ist es, daß er die Zuhörer besticht. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, wenn ich zwei Advocaten plaidiren hörte. Der Eine sprach durchaus gut, der Andere hatte weniger Nednertalent. Ich, sowie der größte Theil der Zuhörer, war für den, welcher gut sprach, namentlich diejenigen, welche nicht Männer vom Fach, und daher weniger befähigt waren, die Sache genau zu erkennen. Waren nun hinterdrein die Richter, nach einem tiefem Eingehen in die Sache, zu der Ueberzeugung gelangt, daß der, welcher schlechter oder mit geringerer Kraft plaidirt hatte, doch Recht habe, so gaben sie natürlich zu seinen Gunsten das Erkenntniß, und wiesen den, welcher gut plaidirt hatte, ab. Dieser hatte sich aber bei den Zuhörern in bessern Credit gesetzt, und Viele von ihnen meinten, das Erkenntniß sei nicht richtig. Ich ge stehe, dies setzt den Richter in der öffentlichen Meinung herunter, was ich ebenfalls nicht für gut halten kann. Ein anderes Mo ment für mich aber ist die Rücksicht zunächst auf den Ange klagten, sowie auf die Erforschung der Wahrheit. Ich kann nicht zugeben, daß der Angeklagte ebenso leicht, ebenso frei ein Geständniß seiner Schuld öffentlich ablegen werde. Mir scheint es in der Natur des Menschen zu liegen, daß er die Schuld, deren er sich bewußt ist, so lange als möglich vor der Oeffentlichkeit zu verbergen sucht. Er wird dies viel eher thun, wenn er nur in einem kleinen Kreise dasteht. Wie oft schon habe ich gehört, daß Falle dagewesen, wo der Angeschuldigte vor dem Richter, Actuar und Gerichtsbeisitzern, also in Gegenwart meh rer Personen, hartnäckig geleugnet habe, hinterdrein aber, zur Selbsterkenntniß gelangt, den Richter habe bitten lassen, ihm unter vier Augen treten zu dürfen, und da erst seine Schuld offen bekannt habe. Meine Herren! Dies weiß ich zwar nicht aus Erfahrung, ich habe es aber gehört, und kann nicht zweifeln, daß dem wirklich so sei. Ist cs aber so, dann bestätigt es meinen Satz, daß der Angeschuldigte sich nur schwer entschließen werde, seine Schuld öffentlich zu bekennen. Hiermit hängt zusammen, daß, wepn dem auch hier in der Kammer widersprochen worden, ich doch die feste Ueberzeugung habe, daß in manchen Fällen die Zeugen sich ebenso schwer zu einem offenen Bekcnntniß der Wahrheit entschließen werden. Unter den Anwesenden erblicken die Zeugen vielleicht Einige, die sie durch ihre Aussagen compro- mitlircn werden und compromittiren müssen. Es ist ihnen un angenehm, ihre Verhältnisse machen es nicht wünschenswcrth, und wenn es möglich ist, glaube ich, werden die Zeugen ihre Aussagen, wenn auch nicht der Wahrheit zuwider, doch so zu drehen wissen, daß nicht Alles so klar herauskommt, daß diese 2* T!. 22-
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