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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Ausführung gebrachten Plane für die Zukunft eine wünschens- werthe Stabilität der Ephoraleintheilung und eine weit zweck mäßigere Maßregel zu erblicken, als in isolirten, auf einen ein zelnen Bezirk sich beziehenden und wieder neue Anträge veranlas senden Abänderungen. Daß aber die fast gleichzeitig eingetretene Vacanz von vier Ephorieen hierzu ein günstiger, nicht so leicht wiederkehrender Zeitpunkt gewesen, leidet keinen Zweifel. Wenn, wie nicht verkannt wird, dem Borstande einer Ephorie die pflicht mäßige Aufsicht über Kirchen und Schulen um so leichter wird, je kleiner der Umfang derselben ist, so hat er andrerseits auch um so weniger Gelegenheit, in Ephoralgeschäften praktische Erfah rungen zu sammeln, und ist es schon nicht ungegründet, daß ein vielbeschäftigter Ephorus seinem Pfarramte sich weniger widmen könne, so wird doch für letzteres ein wesentlicher Nachtheil inso fern nicht zu befürchten sein, als, nach Versicherung des könig lichen Herrn Commifsarius, überall dafür gesorgt ist, und noch mehr dafür gesorgt werden wird, daß die Diaconen am Ephoral- orte, da nöthig, für den Ephorus eintreten. Wenn ferner von dem königlichen Herrn Commissar erklärt wurde, daß keinerlei Bevorzugung für Leisnig oder Rochlitz, (die Ephorie Borna sei durch Ueberweisung von Lausigk im Einkom men nicht gebessert,) wohl aber der Wunsch, das Einkommen der zu gering dotirten Ephoralämter zu erhöhen, eingewirkt habe; daß hicrnächst bei Entwerfung des gedachten Plans darauf, daß die Parochianen vom Ephoralorte nicht zu sehr entfernt würden, möglichst Rücksicht genommen worden sei, gleichwohl es nicht in der Macht des Ministern gelegen habe, solches durchgängig und bei allen Pfarrorten zu erreichen, und daß, wenn schon eine kleine Geschäftserschwerung aus der Einziehung einer Ephorie für die gerade am Orte sich befindende Behörde hervorgehe, doch nicht an jedem Wohnsitze einer Unterbehörde, selbst eines Justizamtes, auch eine Ephorie ihren Sitz haben könne; (wie denn z. B. die Ephorie Annaberg über fünf königliche Aemter und Gerichtsbe zirke, von denen keiner in Annaberg Sitz h-rbe, sich erstrecke,) so vermochte auch die Deputation in ihrer Majorität, hiermit im All gemeinen einverstanden, weder in der von den Petenten für die Stadt Colditz in die Wagfchaale gelegten historischen Erinnerung eine andere, als eine untergeordnete Rücksicht zu erblicken, noch auch den für den Nahrungsstand daselbst besorgten Verlust, (der Reinertrag der colditzer Superintendur betrug überhaupt nur 210 Thlr. ) da, wo es auf eine allgemeine und heilsame Maßregel ankommt, sehr beachtenswert!) und entscheidend zu fin den. Aus ähnlichen Rücksichten haben auch zeither dergleichen Anordnungen in Bezug auf andere Behörden, z. B. Einziehung von Amtshauptmannschaften, Verlegung und Theilung von Aemtern, stattgefunden. Bereits unterm 24. Januar 1842 ist durch die Anfangs er wähnte Verordnung der königlichen Kreisdirection zu Leipzig dem Stadtrathe zu Colditz eröffnet worden: wie aus der Einziehung der Ephorie zu Colditz noch nicht unbedingt folge, daß die Stadt Colditz der Sitz eines Ephorus zu sein aufhöre, indem die Entschließung hier über noch Vorbehalten bleibe. Hierauf Bezug nehmend, hat übrigens auch der königliche Herr Regierungscommissarius aus die Möglichkeit hingedeutet, daß, wenn die weitere Verfolgung des angegebenen Plans es gestatte, die Stadt Colditz künftig einmal wieder zum Sitz einer Ephorie gewählt und in Hinweisung darauf der Name derselben vorläufig mit dem einer jetzigen Ephoralstadt verbunden werden könne. In des Allen Erwäg mg ralhet dir Deputation in ihrer Majorität der Kammer an: die eingangsgenannten ersten beiden Petitionen auf sich beruhen zu lassen. Die Minorität der Deputation theilt jedoch diese Ansicht der Majorität nicht, findet die von den Petenten angeführten Gründe überwiegend und rathet der Kammer an: im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staats regierung zu ersuchen, die Ephorie Colditz sofort wieder herzustellen. Einen verwandten, dem vorigen sehr nahe liegenden Gegen stand betrifft eine dritte Petition, welche an die Ständeversamm lung und zunächst an die zweite Kammer gerichtet, und durch Be schluß der letztem, auf Bevorwortung eines Kammermitglieds, welches sie zu der seinigcn gemacht, an die dritte Deputation der selben gelangt ist. Sie ist von dem Stadtrath, den Stadtverord neten und den Gemeindevorständen zu Frankenberg, Gunnersdorf, Sachsenburg, Jrbersdorf und Schönborn unterzeichnet, Die Petenten bemerken darin zunächst im Allgemeinen, daß bisher während eines nicht langen Zeitraums ohne genügenden Plan und willkürlich Ephorieen geschaffen und wieder ringezogen, Ortschaften einer andern Ephorie überwiesen, später aber der frühem wieder zurückgegeben worden seien, und führen denn in sonderheit, wie auch in Betreff ihrer von der hohen Staatsregie rung die Maßregel beabsichtigt werde, daß die Parochieen Fran» kcnberg mit Sachsenburg der chemnitzer Ephorie entnommen und der neubegründeten zu Waldheim überwiesen werden sollten; daß sie mit einer dagegen an die la Lvsngelieis beauftragten Herren Staatsminister gerichteten Supplik, Inhalts einer der Petition in beglaubter Abschrift sub L. beigefügten Verordnung vom 26. September 1842, abgewiesen, nachmals aber durch eine von der königlichen Kreisdirection zu Zwickau an die Kircheninspection zu Frankenberg ergangene, unter 8. beiqebrachte Verordnung von der Sistirung der Ausführung jener Maßregel auf die Lebenszeit des dermaligen Herrn Ephorus zu Chemnitz in Kenntniß gesetzt worden seien. In letzterm Umstande wollen nun die Petenten ein Vorwalten persönlicher Rücksichten erblicken, deren Erwähnung ihrerseits früher hohe Mißbilligung erfahren habe; sie geben an, daß die Stadt Waldheim von ihnen wenigstens eine Meile weiter als Chemnitz entfernt liege, und daß sie mit letzterer Stadt in weit engerer und öfterer Postverbindung ständen, als mit Waldheim; woraus sie gleichfalls eine Erschwerung der Geschäfte für den Ephorus und daneben noch ein vermindertes Wirken desselben herleiten. Nach der erwähnten hohen Verordnung der in Lvsogelici» beauftragten Herren Staatsminister ist nun allerdings den Pe tenten unter andern eröffnet: daß die Ueberweisung von Frankenberg an die Ephorie zu Waldheim einen Lheil eines allgemeinen definitiven Plans zu besserer Eintheilung der Ephorieen und zu Her stellung der erforderlichen mehrern Gleichheit derselben bilde und von diesem Plane, der auch bereits der Prüfung der in LvLngelieis beauftragten Staatsminister unterlegen habe, abzugehen, umsomehr bedenklich fallen müsse, als die in ihrer Vorstellung angeführten Gründe für Beibe haltung der zeitherigen'Einrichtung nicht für erheblich er achtet werden könnten; und die gleichfalls erwähnte Verordnung der königlichen KreiS- direction zu Zwickau lautet also: Das königliche Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichts, an welches von der Kreisdirection nach Eingang des Berichts des Superintendenten, Kir chenrath I). Unger in Chemnitz vom 25. October dieses Jahres Vortrag erstattet worden ist, hat hierauf Inhalts deshalb ergangener Verordnung vom 25. vorigen Mo-
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