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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Recht der Rittergutsbesitzer dadurch auf keine Weise gekrankt wird, ja ich möchte noch Hinzufügeti, ich bin überzeugt, daß der Mehrzahl der Rittergutsbesitzer durch Annahme dieses Minoritäts gutachtens kein Dienst erwiesen wird. ' Vicepräsident v. Carlowitz: In Bezug auf das, was der Herr Staatsminister geäußert hat, habe ich nut das Einzige zu bemerken, daß es mir nicht darauf ankommt, hier ein Vorrecht den Rittergutsbesitzern zu erhalten. Das jus sudcollectsncli halte ich allerdings ebenso oft für eine Last als für ein Vorrecht; ich wünsche nur nicht, daß es, statt ganz zu erlöschen, von dem Ritter gutsbesitzer auf die Gemeinde übergehe. Man halte beide Lheile getrennt, das wird am einfachsten zum Ziele führen. Mir kommt es zunächst immer darauf an, Streiligkeiten zu begegnen, und daß es zu Streitigkeiten kommen kann, wenn sich die Gemeinden mit dem Rittergutsbesitzer über den Beitrag vereinigen sollen, der als EntschädigungdesOrtssteuereinnehmersnochüber I^Procent zu bezahlen ist, das unterliegt gar keinem Zweifel. Mit Bezug auf das, was ich in meinerRede vorhin erwähnte, erlaube ich mir, Nachträglich ein Amendement zu stellen. Ich habe schon bemerkt, daß ich statt „1. Januar 1844" gesetzt zu sehen wünsche, ,,1. Januar 1843." Denn es handelt sich zunächst um Beachtung der Vergangenheit und nicht von der Zukunft, wo von einer Ent schädigung für einen bisher genossenen Vortheil die Rede ist. Damit steht ferner in Verbindung, daß man die Worte: „welche von den zum Gutscomplere gehörigen, früher steuerbaren Grund stücken zu geben ist" in Wegfall bringt, und dafür sagt: „geg e- ben worden ist". Nach alledem würde sich das Gutachten der Minorität folgendermaßen abändern: „welche von den zumGuts- complex gehörigen, früher steuerbaren Grundstücken gegeben worden ist, und wie-sich selbige am 1. Januar 1844 festgestellt hat." Präsident-v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. v. Watzdorf: Ich gehöre der Minorität an und wollte mir nur in Bezug auf den letzten Abänderungsvorschlag eine Bemer kung erlauben. Es ist mir nämlich nicht ganz klar, daß derselbe wirklich eine Verbesserung enthalte, da ich glaube, daß auch den 1. Januar 1844 die Unterscheidung der steuerfreien und steuerba ren Grundstücke ebenso gut Platz greifen kaNn, als zum 1. Januar 1843. Diese Unterscheidung wird schön dadurch eine sehr leichte sein, weil bei den steuerfreien Grundstücken die Anmeldung zur SteuerentschädigUng stattgefunden hat und also bei jedem Guts- complexe das VerhältNiß der steuerfreien und steuerbaren Grund stücke bei jener Anmeldung und beim Anerkenntniß des Entschä digungsanspruchs festgestellt worden ist: Vicepräsident v. Carlowitz: Ich will das nicht ganz in Abrede stellen, es wird sich allerdings in den meisten Fällen das Verhältnis des steuerfreies zum steuerbaren auch noch am I. Januar 1844 erNiittcln lassen; allein es spricht für das Amende ment doch noch, wo es sich um Entschädigung handelt, das frühere Steuerverhältniß ins Auge zu fassen ist. Daß nun aber die Steuer selbst sich anders gestaltet, das unterliegt keinem Zweifel. Ich glaube nur, daß, wenn es darauf ankornmt, die Gemeinde zu entschädigen für den Vortheil, den sie.zeither gehabt hat und der ihr dann verloren geht, so ist immer auf die Vergangenheit zu sehen. Referent Bürgermeister Schill: Ich gehöre zwar der Ma jorität an, allein wenn es sich hier um das Gutachten der Mino rität handelt, so möchte ich doch dem Herrn v. Watzdorf beipflich ten, und ich halte es für angemessen, den Zeitpunkt zu lassen, wie er im Minoritätsgutachten enthalten ist, nämlich den 1. Januar 1844. Daß die Ausmittelung der steuerbaren Summe nicht mit so großen Schwierigkeiten verbunden ist, hat bereits der Herr Finanzminister ausgeführt, und ich halte nur die Steuersumme, welche, künftig zu geben ist, als diejenige, die auch.bei der Ent schädigung berücksichtigt werden muß. Bis jetzt waren Ein nahmegebühren gar nicht gebräuchlich, mithin kann auf die Ver gangenheit gar nicht gesehen werden; es handelt sich auch nicht um eine Entschädigung für die Vergangenheit, sondern für die Zukunft, und mithin wird auch erst der Termin als Berechnungs termin anzusehen fein, wo die neue Steuer eintritt, nicht aber die Vergangenheit. v. Posern: Als ich vorhin ums Wort bat, hatte ich mir allerdings vorgenommcn, über und für die Ansicht der Minorität Mehres zu sagen, es hat dieses aber inzwischen der Herr Vice präsident sehr trefflich bereits dargelegt, so daß ich dem nichts er hebliches Neues hinzufügen kann; ich erwähne daher nur noch mit wenig Worten, daß mich für diese Ansicht gerade besonders die Gründe bestimmt haben, welche zu Anfang der Debatte von Sr. König!. Hoheit angegeben worden sind für die Minorität, die Hochderselbe aber jetzt fallen gelassen hat, weil derselbe aus den von ihm dargelegten Gründen zur Majorität übergegangen ist. Es soll das auch keineswegs, wie Herr Bürgermeister Weh ner sagt, ein neuer Separatismus sein; diese Trennung setzt übri gens bereits,und wie ich glaube, aus ganz richtigen Gründen, die Landgemeindevrdnung fest; zudem verdient, wer so viel zum all gemeinen Besten gethan und geopfert hat, wie gerade wir hier, einen solchen Vorwurf in keiner Weise, am allerwenigsten hierbei, sondern es wird nürin den meisten Fällen eine große Bequem lichkeit für die größern Grundbesitzes sein, nämlich dann haupt sächlich, wenn ihre vielleicht zerstreut und entfernt liegenden Par- cellen zü entfernten, ihnen vielleicht fönst ganz fremden, ihnen nicht untergeordneten Gemeinden gewiesen worden find, und ihrer Lage nach dort und da zerstreut liegen, dann wird esweM Besitzer sehr unangenehm sein, wenn er die Steuer an diese zerstreuten, entfernten, ihm vielleicht fremden Gemeinden, mit denen er sonst in keiner Berührung steht, einschicken, mit ihnen Abrechnung halten muß, und sie nicht in solle selbst einschicken kann. DaS ist auch das Hauptmoment, weshalb ich für die Minorität stim men werde. Noch erlaube ich mir eine kleine Bemerkung hinsicht lich des Termins, wozu Herr v. Carlowitz einen Antrag gestellt hat, dem aber Herr v. Watzdorf, wie es mir scheint, Erhebliches entgegengestellt hat. Ich gebe zu, daß es nicht von großem Ge wicht ist, aber der passendste Termin würde nach meinem Dafür halten der 31. Dccember 1843 sein, das ist gerade der letzte Lag d:r alten Steuerverfassung. Nämlich die Bedenken des Herrn.v.
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