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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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durchaus den gefaßten Beschlüssen entsprechend und ich habe blos zu erwähnen, daß bei Gelegenheit der betreffenden Bewilligung mehre Anträge in beiden Kammern übereinstimmend beschlossen worden sind, welche sich zum Lheil auf die Verwaltung des Uni- versitätsvermögens, zum Lheil auf das mit dieser Verwaltung verbundene Stiftungsvermögen beziehen. Ich habe darüber mit dem jenseitigen Herrn Referenten Rücksprache genommen und derselbe war der Ansicht, welcher auch ich beipflichten muß, daß es vielleicht am angemessensten wäre, diese Anträge bei Gelegen heit der Schrift über das betreffende Budjet mit zu erwähnen, weil sie zunächst dahin zu gehören scheinen, denn man hatte in der zweiten Kammer die Bewilligung für die Universität abhängig gemacht von der Erklärung der hohen Staatsregierung über diese Anträge. Es unterliegt daher keinem Bedenken, diese Anträge in die Schrift über das Budjet zu verweisen, denn sie scheinen dahin mehr zu gehören, als hierher. Weiter habe ich Nichts zu bemerken, als was ich schon erwähnt habe, daß nicht beide Po- stulate als Nächpostulat zu betrachten sind. , Präsident v. Gersdorf: Die geehrte Kammer dürfte wohl damit einverstanden sein, daß die betreffenden Anträge an dem genannten Orte, wo sie mehr hingehören, in Erwähnung ge brachtwerden. Die Schrift würde nun abgehen können. Ob der Herr v. Heynitz uns noch den Vortrag der Schrift über die Petition der Thierärzte geben könnte? -. Referent v. Heynitz trägt die ständische Schrift, die Pe tition mehrer Lhierärzle betreffend, vor. , Präsident v. Gersdorf: Ich erlaube mir die Frage: ob der Inhalt dieser Schrift von Ihnen genehmigt wird? — Ein stimmig Ja Präsident v. Gersdorf: Es würde nun diese Schrift an die zweite Kammer abzugeben sein. — Ich habe noch zu bemer ken, daß der Herr Geheimrath v. Minkwitz wegen seines heuti gen Nichterscheinens entschuldigt zu sein wünscht, da er durch dringende Geschäfte behindcrt.ist, zu erscheinen. — Den Herrn v. Heynitz ersuche ich nunmehr, uns den mündlichen Vortrag über den v. Lhielau'schen Antrag zu geben, die Vorlegung eines Lrganisationsplanes über die Einteilung der Ephorien be treffend. ' Referent v. Heynitz: Am 11. Mak erstattete di? dritte Deputation der verehrten Kammer Bericht über einen in der ho hen zweiten Kammer von dem Abg. v. Khielau gestellten und von der zweiten Kammer angenommenen Antrag, welcher fol gendermaßen lautete: „Im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregürung zu ersuchen, der Ständeversammlung einen vollständigen Organisationsplan über die Ephorien des Landes vorzulegen/' wobei jedoch noch bemerkt wurde, daß durch diesen Antrag keineswegs über das in Frage gekommene Princip ent schieden werden solle. Auf Anrath, n der dritten Deputation entschied sich die verehrte Kammer einstimmig g'gen diesen An trag. Dieses Resultat der Berathung wurde nun mittelst Pro- tokollextracts an die jenseitige Kammer mitgetheilt und in Folge dessen in der zweiten Kammer von der jenseitigen dritten Depu tation abermals Bericht darüber erstattet. Das Gutachten 1. 76. der dritten Deputation der zweiten Kammer lautete mit dem der diesseitigen dritten Deputation vollkommen übereinstimmend; allein die zweite Kammer trat demselben nicht bei, sondern be harrte mit 36 Stimmen auf dem Anträge des Abg. v. Khielau. Die diesseitige dritte Deputation kann aber nach nochmaliger reiflicher Erwägung der Sache der verehrten Kammer nicht an rachen, von ihrem frühem, einstimmig gefaßten Beschlüsse abzu gehen, nämlich dem Beschlüsse, dem v. Thielau'schen Anträge nicht beizutreten, und zwar hauptsächlich aus. drei Gründen: 1) Die hohe Staatsregierung hat es sich nämlich bereits schon zur Aufgabe gemacht, die Ephorien auf eine mittlere Größe zu- rückzuführen und so zu bilden, daß wo möglich jede Ephorie nur zu einer Kreisdirection gehöre; 2) diese Veränderungen mit den Ephorien lassen sich nicht anders, als bei eintretenden Vacanzm vornehmen, indem es denkbar ist, daß eine zu kleine Ephorie durch Zuschlag.eines Khcils einer andern größer» erweitert werden könnte, dennoch aber die Richtung dieser Vergrößerung nach ei ner oder der andern Seite hin von der in der Nachbarschaft zuerst eintretenden Vacanz abhängen würde, dahingegen ein im Voraus feststehender Organisationsplan alle Maßregeln binden und die Be nutzung vortheilhafter Umstände unmöglich machen würde; Nist nach den von der Deputation früher entwickelten Gründen die hohe Staatsregierung überhauptnicht für verpflichtetzu achten, einen sol- chenOrgan.'sationsplanvorzulegen. Die Deputation findet daher angemessen, die Sache, ohne ein Vereinigungsvcrfahren zu ver anlassen, aus sich beruhen zu lassen ; sie hält sich aber verpflichtet, der verehrten Kammer von diesem endlichen Ausgange der Sache Mittheilung zu machen. Viceprasident v. Carlowitz: Ich bin allerdings materiell mit der geehrten Deputation wohl einverstanden, muß aber doch das Einzige bemerken, daß, wenn von Seiten der zweiten Kam mer auf einem Vereinigungsverfahren beständen werden sollte, man diesseits diesem Anverlangen nicht füglich entgegentreten könnte. Denn nach der Verfassung und nach der Landtagsord« nung mu ß ein Vereinigungsverfahren statthaben , und es könnte solches etwa nur dann unterbleiben, wenn sich die zweite Kammer mit dem Vorschläge, die Sache aus sich beruhen zu lassen, ohne Vereinigungsverfahren, einverstanden erklären sollte, was man freilich nicht voraus wissen kann. - Prinz Johann: Die Sache ist darin eigentümlich, weil der Antrag auf das Vcreinigüngsverfahren von Seiten der drit ten Deputation der ersten Kammer ausgehen muß, indem die Deputation der zweiten Kammer ihren Beschluß gefaßt hat. Ich glaube aber, daß es sachgemäß wäre, mindestens den Versuch einer Vereinigung-zu machen, wenn er auch nur darauf hinaus- g'ng, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Die dritte Depu tation befindet sich allerdings in einem solchen Falle jederzeit in einem eigenthümlichen Verhältniß. Es ist ganz etwas Anderes, wenn von einem Gesetzentwürfe die Rede ist. Wenn sich da über gewisse Punkte die Kammer nicht zu vereinigen vermag, so hat die Staatsregierung schon das Recht, zu verlangen, daß das Ver einigungsverfahren versucht wird, und es muß also, wenn die 1*
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