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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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zwischen Gemeinde und Rittergutsbesitzer von Neuem los und in Folge davon vermuthlich auch die Differenzen. Auch wenn der Prqcentsatz, welchen der Steuereinnehmer bekommen soll, nicht ausreicht, wird man sich genöthigt sehen, mit dem Ritterguts besitzer über ein höheres Procent zu unterhandeln. Gewiß ent stehen hieraus Streitigkeiten, und so wird von Neuem eine Spal tung zwischen dem großem und kleinern Grundbesitz hervorgeru- fcn werden, die ich um jeden Preis vermieden sehen will. Dies sind die Gründe, welche mich in der Deputation bestimmen muß ten , bei der Ansicht der ersten Kammer, welche früher mit großer Mehrheit gefaßt worden ist, stehen zu bleiben und die Annahme -es Deputationsvorschlags in der Mehrheit zu widerrathen. Daß auf solche Weise das Erscheinen des Gesetzes gefährdet wer den könne, leugne ich nicht. Wenn man aber Ständen ein Ge setz vorlegt, muß man im Woraus sich sagen, daß es möglicher weise nicht zu Stande kommen könne; denn bei der Frage, ob man einwilligen wolle, liegt immer das Ja ebenso nahe, als das Nein. Dazu kommt noch, daß dieses Compelle mindestens den Rittergutsbesitzern gegenüber sich ganz eigen ausnimmt. Denn sagt man zu den Rittergutsbesitzern: Wenn Jhr nicht nachgebt, kann das Gesetz nicht erscheinen, so scheint es, als ob man das Gesetz für eine große Wohllhat für den Stand der Rittergutsbe sitzer ansehe. Nun, ich habe es zur Zeit noch nicht dafür gehal ten und diese Ansicht ist mir wenigstens neu. v. Watzdorf: Ich möchte mich dafür verwenden, daß es der Kammer gefallen möchte, dem Vorschläge der Majorität der Deputation gemäß dem Vereinigungsvorschlag der Regierung ihre Zustimmung zu geben. Das wesentlichste Bedenken, wel ches wir früher gehabt haben und dem §. 30 entgegenstand , war davon entnommen, daß es für die großem Rittergutsbesitzer, welche in verschiedenen Steuerbezirken Grundstücke haben, eine Erschwerung sein würde, die Steuern an verschiedene Steuerein nehmer ablieferü zu müssen. Diesem Uebelstande wird durch den Vorschlag der Majorität abgeholfen und es erwächst daraus für solche Güter, welche Grundstücke in verschiedenen Fluren be sitzen und dann jedenfalls die Größe habens daß sie mindestens einen Steuerbetrag von 100 Lhlr. bezahlen, durch den Vereini- gungsvorschlag ein großer Vortheil. Da man sich nun der Hoff nung hingeben kann, daß dieser Vorschlag, welcher von der Staatsregierung zur Regierungsvorlage gemacht worden ist, auch in der zweiten Kammer Annahme finden werde, so scheint es wünschenswerth, demselben beizutreten. Prinz Johann: Es scheint in diesen letzten Tagen unserer ständischenWirkfamkeitmein Schicksal zu sein, daß ich mitmeinem hochgeehrten Nachbar mich in Zwiespalt befinde und in den Fall komme, seine Ansicht zu bekämpfen. Auch hier ist es der Fall. Ich stimme mit ihm darin überein, daß die Vereinigungsverhand lung zu den schwierigsten, mühsamsten Gegenständen der Wirk samkeit einer Deputation gehören; ob sie aber gerade zu den un dankbarsten gehören, möchte ich nicht behaupten, wenn man nur an die Vereinigung mit der rechten Gesinnung geht. Wenn ich die Differenzpunkte anfangs ansehe, und ich frage, ob durch ei nen Beschluß Vortheil oder Nachtheil herbeigeführt wird, so ver ¬ ändere ich in dem Vereinigungsverfahren den Gesichtspunkt dahin, daß ich den Nachtheil, welcher entsteht, wenn das Gesetz nicht zu Stande kommt, abwäge gegen den Nachtheil, welchen ein verän derter Beschluß herbeiführen könnte. Dieses habe ich mix auch gegenwärtig zur Vorschrift gemacht. Es wird zwar dem Vor schlag der Majorität der Deputation formell und materiell der Name eines Vereinigungsvorschlags abgesprochen, ich kann dem aber nicht beitreten. Wahr ist es, die jenseitige Deputation hat sich in ihrer Majorität für den Vorschlag erklärt, aber hindert dieses, daß er ein Vereinigungsvorschlag sei? Tritt die erste Kammer bei, so wird es darauf ankommen, ob die zweite Kam mer den Gründen der Minorität Gehör gibt oder nicht. Gibt sie ihnen Gehör, so nähern wir uns dem Ziele, gibt sie ihnen nicht Gehör, so ist es res iategra, und das Gesetz kann nicht erscheinen. Die Kammer hat sich dann Nichts vergeben. Man hat aber auch den Vorschlag materiell angegriffen, als ob er eine Vermit telung gar nicht in sich enthalte. Das muß ich bekämpfen. Ich war bei der ersten Berathung dieses Gegenstandes mehr zu der Mei nung der damaligen Majorität der Deputation hingeneigt, und wollte mich der Ansicht der zweiten Kammer anschließcn. In der Kammer wurde als hauptsächliches Argument gegen die An sicht der zweiten Kammer angeführt, daß bei vielen Gutsbesitzern, deren Besitzungen in vielen Fluren zerstreut liegen, es eine große Unbequemlichkeit sein würde, wenn sie mit den Gemeinden überall in Verbindung treten müßten. Dieses Argument mußte ich als richtig anerkennen. Diesem Uebelstand wirs aber durch den Ver einigungsvorschlag in den meisten Fällen abgeholfen. Güter, welche 100 Lhlr. an Steuern im gegenwärtigen Augenblicke ge ben, sind Güter von 3—4,000 Steuereinheiten. Daß Güter unter diesem Betrag kaum in mehren Flurbezirken beigezogen wer den, scheint außer Zweifel. Auf kleine Güter wird der Vorschlag nicht Anwendung leiden, weil sonst zu viele würden eximirt wer den; aber daß größere Güter oft in drei Flurbezirken beisteuern werden, glaube ich annehmen zu müssen, und muß mich ge gen, die Aeußerung'des geehrten Herrn Vicepräsidenten, es werde in seiner Nachbarschaft nicht der Fall sein, erklären. Er hat gesagt, daß Güter in drei Fluren in seiner Gegend vorkä men; nach dem Vorschlag der Majorität aber sind sie eximirt. Folglich würde die Zahl nicht ganz gering sein, wie dies den größer», Gutsbesitzern zum Vortheil gereicht; wo es aber nicht der Fall ist, und ein Gut nur in zwei Fluren beiträgt, sehe ich einen Nachtheil nicht ein. Es würden so in den meisten Fällen die Besitzer zur Commun getreten sein. Auch habe ich keine große Furcht vor Streitigkeiten. Ich glaube, daß die Be stimmung der zweiten Kammer dagegen Vorkehrung treffen wird, und daß eine Bestimmung da ist, welche der Wiederkehr von Streitigkeiten vorbeugt. Wenn ich auch zugebe, daß bei dem Vereinigungsvorschlage für die größer» Grundbesitzer ein Nachtheil zu besorgen stehe, zugegeben, aber nicht eingeräumt, so stelle ich die Frage, ob diese Unbequemlichkeit so groß ist, daß inan deshalb das Schicksal des Gesetzes auf die Spitze stelle, daß Sie das Zustandekommen des Grundsteuersystems auf diesem Landtage zu gefährden, auf Ihre Verantwortung nehmen? Der
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