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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Angemessenheit dieses Ausdrucks der geehrten Kammer zur Be- urtheilung anheimzustellcn. Vicepräsident v. Carlowitz: Damit bei dieser wichtigen Discussion kein factischcrJrrthum unterlaufe, möchte ich mir döch erlauben, eine unbedeutende Erinnerung gegen das zu machen, was der Herr Staatsministcr v. Könneritz vorhin geäußert hat. Das Gesetz über die Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen, wie es einer frühem Ständeversammlung vorgelegt worden ist, enthielt bereits die Zulässigkeit der Vertrage. Die Ständever- fammlung erklärte sich mit diesem obersten Grundsätze einverstan den, und so blieb es denn bei dem Gesetzentwurf. Eben deshalb wünsche ich aber auch, und zwar um der Stabilität der Gesetzge bung willen, daß man das Amendement des Herrn Superinten denten v. Großmann, welches offenbar einen Grundsatz jenes - Gesetzes umstoßen würde, nicht annehme. v. Großmann: Ich erlaube mir einige Worte zur Er wiederung. Ich bin gänzlich mißverstanden worden, wenn man glaubt, mein Antrag sollte auf Abschaffung der Vertrage gerich tetsein. Nichts weniger als das, sondern die Vertrage sollen nur an die gerichtliche Form gebunden werden, und namentlich bei Verlöbnissen soll der Vertrag vor der Bestellung des Aufge bots geschlossen werden, um jeden Einfluß der Geistlichen von beiden Seiten zu beseitigen. Fürs Zweite ist mir der Gedanke untergelegt worden, der Staat solle sich um das Dogma nicht be kümmern. Das habe ich nicht gesagt, sondern nur, der Staat könne und dürfe nicht alle ConsequenzeN des Dogma's anerken nen und gelten lassen. Denn allerdings, wenn es erlaubt sein soll, zum Behuf der Abnöthigung des Versprechens der katholi schen Kindererziehüng die Absolution zu verweigern, nun so wird das, was das Sacrament ist, eine Angriffswaffe gegen unsere Kirche nicht blos, sondern auch gegen die Gesetze des Staates und die Gewisscnsrechte Aller, auch der Katholiken. Denn in- direct wird bei Verlöbnissen unter Ehegatten durch die Anwen dung auf den einen auch der andere Ehegatte mit afsicirt. Daß es einmal zu Civilehen kommen kann, wiewohl ich es nicht wün sche, sage ich mir selbst, wenn diese Angriffe auf das streitige Ge biet der gemischten Ehen von katholischer Seite fortgesetzt werden, aber cs wäre ein trauriges Resultat, wenn es dazu kommen sollte. In Betreff dessen, was der Herr Cultusminister gerügt hat, so will ich zugeben, daß der Ausdruck: „Impotenz" mir entwischt und allerdings, etwas stark ist, ich wollte Incompetenz sagen. Allein was die Missionen betrifft, so muß ich mich doch dagegen erklären. Es ist nämlich dieser Ausdruck gar nicht ge- mißbilligt worden, ich weiß es genau, sondern es ist blos der Wunsch geäußert worden, man möge ihn künftig vermeiden. Fer ner hat die katholische Behörde in der zweiten Auflage derselben Predigt, trotz des Wunsches, den das hohe Ministerium ausge sprochen hat, denselben Ausdruck wieder gebraucht. Ich ver weise auf das Stück der leipziger Zeitung vom 23. März d. I., wo die zweite Auflage angekündigt ist. Endlich hat dieser Aus druck eine hohe Bedeutung gewonnen, die wir hier wenigstens als in einem doppelsinnigen Worte mit berücksichtigt annehmen müssen. Nämlich in der jetzt neuerdings erschienenen Schrift von Lheiner :' „die Zurückkeyr des Hauses Sachsen in ben Schooß der katholischen Kirche" heißt es ausdrücklich': „Der Beichtvater desKöNigs, derJesuit P.Vota, sei von Rom z u m o b e r sten Prä- fecten>der kathotischenMifsionen inganzSachsen Mannt worden", und düs ist schon zu Anfang des vorigen Jahr hunderts geschehen. Bekanntlich gab cs damals so gut wie keine Katholiken in Sachsen, von einer ambulatorischen Seelsorge konnte also das Wort: „Mission" gar nicht verstanden werden, sondern es war die „Mission" zu beziehen auf die Bekehrung des protestantischen Volks, und dieser Sinn ist um so wahrscheinli cher, da in derselben Schrift aus Urkunden nachgewiesm worden ist, daß von Anbeginn die Jesuiten in Sachsen ihr Spiel getrie ben haben, da im kanonischen Wächter vom Jahre 1827 einVer- zeichniß von 25 Jesuiten, die im Jahre 1787 hier gewesen sein sollen, aufgestellt ist, da endlich in dem Lheiner'schen Buche nach gewiesen ist, daß von Anbeginn die ganze katholische Kirche in Sachsen unmittelbar unter der Propaganda in Rom gestanden hat. Nun, wer hier noch zweifeln kann, den muß ich allerdings seinen Gedanken überlassen, allein ich gestehe, unter dieser Con- stellation kann ich wenigstens dieses Wort nur als zweideutig und nicht anders als in Beziehung auf solche Missionen ver stehen. Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu be merken, daß der Fall, daß bei dem zweiten Abdruck der Aus druck: „Mission" noch einmal gebraucht worden sein sollte, dem Ministerio nicht besannt ist, es aber erörtert werden wird. Ohne auf das Uebrige einzugehen, bemerke ich nur in Bezug auf das, was zuletzt bemerkt wurde, wie es eine ganz bekannte Sache ist, daß dasjenige Collegium der römischen Curie, welches mit den Angelegenheiten der Kirche in allen nicht katholischen Ländern beschäftigt ist, eollsgium <Is Propaganda 6.6s heißt. Diesen Namen hat es von jeher geführt, und das ist daher Nichts, wo ran in unserm Staate Anstoß genommen werden kann. Staatsminister v- Könneritz: Soviel ist doch gewiß, daß der gebrauchte Ausdruck: „Mission" die Rechte der protestan tischen Kirche in keinem Fall antastct. Mithin brauchte man nur auszusprechen, daß er nicht weiter gebraucht werden sollte. Zu einer Mißbilligung dieses an sich weder die Ehre noch die Rechte der protestantischen Kirche angreiftnden Ausdrucks war eine Veranlassung durchaus nicht vorhanden. Eine Mißbilligung ist schon ein gelinder Verweis, und auch diesen darf man nicht ohne Grund geben. Nur deshalb, weil durch die Missionen der Jesuiten das Wort eine verschiedene Bedeutung gewonnen hat, und sonach die Bezeichnung zu Mißverständnissen führen kann, hat das Ministerium des Cultus Recht gehabt, die Vermeidung dieses Ausdrucks anzuordnen. Auf einen Jrrthum erlaube ich mir noch den Herrn Petenten "aufmerksam zu machen, daß in der von ihm angeführten Urkunde das Wort wissio wohl nicht eine solche Mission, sondern vielmehr Gesandtschaft bedeuten möchte. v. Großmann: Ich bitte zu bemerken, es heißt der Aus druck: „oberster Prüftet der Mission in ganz Sachsen." Es steht S. 149 des Lhciner'schen Buchs.
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