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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Aber dem Vorgehen eines gemachten und aus bloßem Dogmatis mus, und wer weiß aus welchem andern Grunde hsrvorgerufenen Bedürfnisses Muß ich durchaus widersprechen. Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu vörderst zu bemerken, daß, als die Schule in Meißen gegründet wurde, ein katholischer Pfarrer nicht angestellt war. Es war nur eine Kapelle daselbst, wo von Zeit zu Zeit einer der hiesigen katholischen Geistlichen Gottesdienst hielt. Damals war wirk lich ein Bedürfniß vorhanden. Uebrigens war die Zahl der Schulkinder weit bedeutender, als in Zwickau. Wenn der Herr Antragsteller bemerkt, das Ministerium hätte selbst erklärt, daß es seiner Aufgabe nicht gewachsen sei, so kann ich Vas nimmer mehr zugeben, das habe ich niemals erklärt, aber freilich faßte das Ministerium seine Aufgabe nur unter dem Gesichtspunkte auf, daß sie darin bestehe, die Gesetze des Landes aufrecht zu er halten. . Bürgermeister Wehner: Ich hatte das Amendement Sr. König!. Hoheit unterstützt, nach näherer Ueberlegung aber glaube ich wohl bei dem Dcputationsgutachten stehen bleiben zu müssen; nämlich es handelt sich hier wohl gewissermaßen nach dem, was die Deputation darunter verstanden hat, um Zweierlei: entweder es soll eine Schule gestiftet werden, die öffentlich, stabil und für immer bestehend sein soll, oder es wird nur eine Schule transitorisch so lange errichtet, als nicht eine solche Schule später stabil errichtet wird; im letztem Fall müssen wir wohl dabei stehen bleiben, daß diese Schule nicht eher errichtet werde, bis man ein wirkliches Bedürfniß für die Zukunft voraussieht und nicht bloß für vorübergehende Augenblicke, denn wenn man dqs außer Au gen setzt, so kann später eine Last daraus entstehen, die der Staat übernehmen müßte. Also ich glaube, eine Untersuchung, ob eine Schule von der Art ist, daß sie fvrtbestehen kann und dem Be dürfnisse entspricht, ist allemal nöthig. Prinz Iohann: Ich würde, uM allen Zweifeln zu begeg nen, meinen Antrag so ändern, daß er dahin ginge: „die in den drei untersten Zeilen befindlichen Worte: „durch das Vorhanden sein" bis „befugt ist" wegzulassen." Mein Wunsch geht dahin, das Vorhandensein einer Kirchengemeinde nicht als eine coM- tio sink gua von aufzustellen. Bei Kapellen kann man das Vorhandensein einer Kirchengemeinde nicht als Bedingung auf stellen, wohl aber das Bedürfniß Zu Errichtung einer solchen An stalt überhaupt. Freiherr v. Welck: Mit dieser letzten Veränderung würde ich das Amendement Sr. König!. Hoheit auch noch lieber an nehmen, als wie es erst gefaßt war, denn ich finde es sehr zweck mäßig, daß eine Veränderung der Fassung eintritt, wie sie von der Deputation vorgeschlagen worden ist. Ich gläube auch, daß, wenn die Errichtung einer katholischen Schule von dem Vorhan densein einer Kirchengemeinde abhängig gemacht werden soll, eine solche Bestimmung in Manchen Fällen zu beschränkt sein würde. Es laßt sich nämlich denken, daß an einem Orte nur vier katho lische Familienväter sind, und gleichwohl ist es keine physische Unmöglichkeit, daß diese 40 Kinder haben, von denen vielleicht 30 schulfähig sind, die also Schulunterricht bedürfen, und wo es wünschenswerth ist, daß eine katholisch« Schule besteht. Also die Errichtung einer Schule blos von dem Vorhandensein emrr Kirchengemeinde abhängig zu machen, glaube ich, ist nicht wün schenswerth. Referent Bürgermeister Ritterstadt: Ich wollte mir doch erlauben, damit vielleicht bei dem weitern Gang der Discussion darauf Rücksicht genommen werden könne- mich über den Vor schlag Sr. König!. Hoheit auszusprechen. WaS den ersten Vorschlag betrifft, so würde ich dem nicht beitreten können, weil er mir etwas zu eng zu sein schien; nämlich das Bedürfniß müßte ich auch dringend wünschen ausgenommen zu sehen. Aber mit dem Vorschlage, den Se. König!. Hoheit später gethan hat, würde ich mich vereinigen können. Ich mache darauf aufmerksam, daß allerdings, wie auch von dem erlauchten Antragsteller erwähnt wurde, der Antrag, wie ihn die zweite Kammer gefaßt hat- bei näherer Einsicht etwas Schwankendes in sich trägt. Ich glaube sogar, daß der Ausdruck: , Namen einer Kirchengcmeinde" nur, möchte ich sagen, zufällig in dasselbe gekommen ist, wenigstens insoweit, als man das nicht hat so verstehen wollen, daß allemÄ zur Errichtung einer Schule eine Kirchengemeinde vorhanden sein müßte. Ich finde wenigstens nirgends einen Grund dafür an gegeben. Um deswillen scheint mir also, als würde, auch wenn man diese Stelle aus dem Anträge wegließe, nichts Wesentliches verloren gehen, um so mehr, da ohnehin die ganze Bestimmung, wie wir uns wohl sagen dürfen, etwas sehr Schwankendes ent hält. Denn wenn es heißt: „Einer solchen Anzahl von Con- fessionsverwandten, die auf den Namen einer Kirchengemeinde Anspruch zu machen befugt ist", so fragt sich immer wieder: was für eine Anzahl gehört dazu? und es würde also immer das Er messen der Behörde übrig bleiben. Nach dem, was in dem Re gulative von 1836, auf welches die zweite Kammer und der ge ehrte Herr Antragsteller ausdrücklich Bezug nimmt, enthalten ist, scheint es um so unbedenklicher, der von Sr. König!. Hoh it zuletzt vorgeschlagenen Fassung bcizutreten, ja ich glaube sogar, die Frage an meine geehiten Herren Collegen in der Deputation richten zu dürfen: ob sie nicht mit mir darüber einverstanden wä ren, daß wir diese Fassung an die Stelle des Deputations vorschlages setzten. Graf Hohenthal (Püchau): Ich trete dem Herrn Re ferenten ganz bei. Bürgermeister Starke: .Ich erlaube mir die Frage: ob die Fassung sich blos auf Kirchen und Schulen erstrecken soll-? Referent Bürgermeister Nitterstä dt: Es würde nun so heißen: „die Errichtung zur Genüge gerechtfeitigt worden ist." Bürgermeister Starke: Es scheint doch noch das Beden ken vorzuwalten, daß, wenn die Errichtung blos in das Ermessen des Ministern gestellt wird, dann jeder etwaige Widerspruch der betreffenden Gemeinden ausg schloffen ist. Bei der Frage aber, ob eine neue Schule oder Kirch-in irgend einer Gemeinde errich tet werden soll, dürfte auch der Gemeinde ein Recht zum Wider spruch zustehen.' Referent Bürgermeister Nitterstädt: Das würde nun freilich ein ganz neuer Antrag sein , denn davon sagt der Antrag
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